Julia Seeliger
  • Grüne Wirtschaftspolitik digital denken!

    28
    20. November 2007 | Trackback | Internet ausdrucken
    scissors

    Für den Antrag M-01 (“Grüne Marktwirtschaft”) habe ich im Bereich Wissensgesellschaft eine Reihe von Änderungsanträgen verfasst.

    Der Ursprungstext

    Auf dem Weg in die Wissensgesellschaft

    Wir befinden uns inmitten des Wandels der alten Industriegesellschaft zu einer modernen wissensbasierten Ökonomie. Im Rahmen dieses offenen Prozesses muss der Staat sicherstellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger gleichen und freien Zugang zu Bildung bekommen, und zwar immer wieder. Armut ist heute auch Bildungsarmut. Bildung für alle ist die zwingende Voraussetzung für unser Bestehen in einer von Globalisierung geprägten Welt. Im digitalen Zeitalter sind die Menschen permanent vernetzt, nehmen dadurch Wissen schneller auf und sind ständig im Austausch miteinander. Der wirtschaftliche Erfolg in der globalisierten Wissensgesellschaft hängt von der Frage ab, ob ein Land in der Lage ist, die Fähigkeiten seiner Bürgerinnen und Bürger im Sinne von Bildung, Wissen und Kreativität zu mobilisieren. Zur Wissensgesellschaft gehört die Fähigkeit zur Innovation. Der Kostenwettbewerb der vergangenen Jahre, der dazu geführt hat, dass viele unser Land mit einem Standort verwechselt haben, muss zu einem Wettbewerb um Innovationen werden. Der Staat muss die Bedingungen für die Innovationsfähigkeit unserer Wirtschaft optimieren. Er muss weniger bürokratisch agieren, Subventionen abbauen, die Forschungslandschaft verbessern und in der Lage sein, gesellschaftliche Ziele für den Innovationsprozess zu setzen.

    Eine Neuausrichtung benötigt auch der Schutz geistigen Eigentums in der globalen Wissensökonomie. Das starre Urheberrecht darf nicht zur Monopolisierung von Wissen führen und somit Innovationen behindern und globale Ungerechtigkeit vorantreiben. Hier treten wir für neue flexiblere Modelle ein, die den Zugang zu Wissen ermöglichen und bei denen der Urheber entscheiden kann, welchen Schutz er benötigt.

    Das war mir alles ein bisschen zu schwammig und auch zu wenig auf die wirklichen Knackpunkte bezogen.

    Änderungsanträge zu M-01

    Einfügen nach 232

    Grundlegendes

    Im “digitalen Zeitalter” ist es möglich, ein Produkt milliardenfach zu kopieren – ohne, dass die Qualität leidet. Dies ist eine fundamentale Veränderung und muss auch bei der Betrachtung von Eigentum eine Rolle spielen. Das Verhältnis zwischen UrheberIn, VerbraucherIn und VermarkterIn muss neu ausbalanciert werden – the time is now, jetzt werden die Rahmenbedingungen für die Wissensgesellschaft gemacht!

    Anstatt die Regeln des analogen Zeitalters eins zu eins auf die Wissensgesellschaft zu übertragen, ist es notwendig, neue Vermarktungs-, Vergütungs- und Lizenzmodelle zu etablieren. Wir wollen echten Wettbewerb – es geht nicht an, dass Firmen mithilfe technischer oder juristischer Krücken ihre Stellung auf dem Markt sichern.

    Begründung

    Es ist zu beobachten, dass zahlreiche Unternehmen sich noch nicht auf das digitale Zeitalter eingestellt haben und “mit Zähnen und Klauen” den Status Quo verteidigen. Anstatt sich dem Wettbewerb zu stellen, nutzen Firmen technische und juristische Mittel, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Beispiele sind Patente oder Technologien wie DRM (Digital Rights Management) und Kopierschutzmaßnahmen.

    Freie Lizenzen

    Bündnis 90/Die Grünen sind die Partei der freien Lizenzen! Wir bekräftigen ausdrücklich unser Bekenntnis zu Creative Commons, zu offenen Formaten und zu den Lizenzen Freier Software. Markt muss derart gestaltet sein, dass keinerlei Wettbewerbsnachteile entstehen, wenn sich MarktteilnehmerInnen für eine freie Lizensierung entscheiden.

    Begründung

    mündlich

    Urheberrecht

    249 – 251 streichen und ersetzen durch

    Wir schlagen vor, den Urheberrechtsschutz auf 14 Jahre zu beschränken.

    Begründung

    Ein Werk ist bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers geschützt. Innovationsanreize setzt eine solche Regelung naturgemäß nicht – Tote schreiben keine Bücher. Progressive WissenschaftlerInnen nennen 14 Jahre als optimalen Zeitraum, hier gilt die Balance zwischen dem Urheberrechtsschutz und dem Innovationsanreiz als optimal.

    FOREVER MINUS A DAY? SOME THEORY AND EMPIRICS OF OPTIMAL COPYRIGHT
    Papier von Rufus Pollock zum Thema

    Digital Rights Management

    Bündnis 90/Die Grünen lehnen Technologien wie DRM als wettbewerbs- und innovationsfeindlich ab.

    Begründung

    DRM (Digital Rights Management) ist eine Technologie, mit deren Hilfe kontrolliert werden kann, unter welchen Bedingungen ein Produkt – beispielsweise ein Musikstück – genutzt werden „darf“. So kann zum Beispiel technisch vorgeschrieben werden, dass ein Musikstück nur dreimal kopiert werden kann oder nur mit einem bestimmten Gerät abgespielt werden kann. Dies schränkt die Autonomie der BenutzerInnen ein, es kann nicht mehr “alles” mit einem Musikstück gemacht werden. Außerdem können solche Maßnahmen dazu führen, dass CDs in zu alten CD-Playern nicht mehr oder nur unzureichend abgespielt werden können. Auch ist die Nutzung eines so geschützten Musikstückes mit freier Software prinzipiell nicht möglich.

    Was für Musik gilt, kann analog auch für alle anderen digitalen Güter gedacht werden: Die Kontrolle wird den VerbraucherInnen entzogen, die Qualität sinkt. Im schlimmsten Fall öffnet DRM auch Tür und Tor für Zensur.

    Softwarepatente

    Auch Softwarepatente sind innovations- und wettbewerbsfeindlich – Bündnis 90/Die Grünen erteilen deswegen Softwarepatenten eine klare Absage – schon heute ist Software durch das Urheberrecht ausreichend geschützt.

    Begründung

    Es tut Not, sich an dieser Stelle noch einmal klar gegen Softwarepatente zu positionieren. Zwar sind diese auf Europa-Ebene im Dezember 2004 vorerst abgelehnt worden, dennoch wären diese Softwarepatente schädlich für eine europäische Wissenswirtschaft und -gesellschaft.

    Arzneipatente

    Beim Patentschutz auf Medikamente, der den Zugang zu medizinischer Hilfe vieler Menschen insbesondere in den ärmsten Entwicklungsländern verhindert, braucht es jedoch einen neuen Ansatz: In diesem Bereich muss das heutige Patentsystem ersetzt werden durch einen staatlich getragenen Fonds, der die Unternehmen bezahlt, die erfolgreich Medikamente zur Bekämpfung der zur Zeit verheerendsten Krankheiten entwickelt haben. Somit soll gesichert werden, dass der Forschungsanreiz nicht verloren geht, aber auch den Menschen der Zugang zu Medikamenten gesichert wird, die diese dringend benötigen, jedoch nicht leisten können.

    Begründung

    mündlich

    Patente auf Leben

    Patente auf Leben lehnen wir grundsätzlich ab.

    Begründung

    mündlich

    Öffentlich finanzierte Erkenntnisse

    Aus Steuergeldern finanzierte Erkenntnisse gehören der Allgemeinheit. Wir fordern deswegen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf, ihre Angebote endlich umfassend und benutzerfreundlich – zum Beispiel in Online-Archiven mit praktischer Suchfunktion – zur Verfügung zu stellen. Analog sieht es mit öffentlich finanzierter Software aus, diese soll unter die GNU GPL (GNU General Public License) gestellt werden und der Programmcode muss ebenfalls online abrufbar sein.

    Für jegliche öffentlich finanzierte Forschung gilt das selbe – sie gehört den Menschen und muss von ihnen im Sinne des “Open Access” auch frei genutzt werden können. Dabei muss sichergestellt sein, dass die Inhalte auch in einem offenen Format zur Verfügung stehen, damit diese Inhalte auch in Zukunft problemlos verarbeitet werden können.

    Begründung

    mündlich


    Einsortiert: die grünen, wissen


  • auch noch zum Thema




28 Responses to “Grüne Wirtschaftspolitik digital denken!”

  1. A-hmmm *les*

  2. deine änderungsanträge klingen richtig und sinnvoll. überhaupt ist es eine gute idee, mehr ins konkrete zu gehen, als das ursprünglich der fall war. hoffenlich war der originaltext aber nicht so allgemein gehalten, weil man konflikten aus dem weg gehen wollte! es ist ja ein bekannter “trick” schwammiger zu formulieren, damit gerade bei vielen unterschiedlichen meinungen und interessen eher ein konsens erzielt werden kann. in dem fall hätten es solche änderungen, wie von dir vorgeschlagen, schwer.
    aber ich wünsche dir jeden fall viel erfolg mit den anträgen, die sind gut so!

  3. Brauchst Du noch UnterstützerInnen?

  4. Nö. Sind schon mehr als genug,

    aber ich kann dich auch noch mal draufschreiben.

    😉

  5. Was soll ich sagen… ENDLICH! *juhubel*
    Ich dachte schon niemand bei uns in der Politik will das begreifen. Aber anscheinend müssen die Grünen, genau wie mit dem Umweltbewußtsein, hier den Anfang machen.

    Aber eine kleine Anmerkung zum letzten Punkt (ich finde schon, dass es fast der wichtigste ist). Bei öffentlich finanzierten Software sollte die Lizenz natürlich eine freie sein, aber beschrenkt euch nicht so sehr auf die GPL. Die FSF hat eine lange Liste mit Lizenzen 🙂
    (Nein ich möchte hier kein Flamewar GPL vs BSD starten!)

  6. Ich finde deinen Einwand berechtigt, Davi, aber ich finde, man kann jetzt mal mit der GPL reingehen. Das dauert noch mindestens 5 Jahre, bis wir bei den Grünen differenziert über die Vor- und Nachteile der einen und anderen Lizenzen diskutieren können.

    Glaube aber nicht, dass da die Konfliktlinie zwischen BSD und GPL verlaufen würde.

  7. Finde die Änderungsanträge alle gut und richtig, habe aber zum Punkt Arzneipatente eine kritische Anmerkung:

    Staatliche Belohnungen für die Forschungsleistungen privater Unternehmen halte ich für so absurd wie die ganze F+E-Subventionen, die es derzeit gibt.
    Dann eher verfassungsrechtlich denken: Bei Fragen von Leben und Tod Enteignung des Patents gegen Entschädigung.

  8. Wenn Du’s noch nicht weggeschickt hast, schreib mich doch tatsächlich einfach noch mit drunter … (Till Westermayer, KV Breisgau-Hochschwarzwald)

  9. Hmm, auf der Antragsübersicht finde ich die Änderungsanträge trotz Antragsschluss noch nicht?!

  10. Müssten jetzt bald online sein. Hatte noch formale Probleme mit Büro Lemke zu klären. Die haben sich jetzt aber in Luft aufgelöst.

  11. Jürgen Bischoff

    Liebe Julia,

    Ich habe mir jetzt mal den Text von Herrn Pollock vorgeknöpft und sehe mich in meiner Einschätzung bestätigt, dass hier Äpfel mit Birnen verwechselt werden.

    Herr Pollock mag ein begnadeter Mikroökonomiker sein. Seine wunderschönen Formeln zeugen davon. Aber wie das so bei mathematikverliebten Ökonomen ist: gesellschaftliche Realität läßt sich schlecht in mathematische Formeln packen. Sie ist viel zu komplex für assumptions, the rate of cultural decay und die als mathematischen Operanden ohnehin nicht zu fassende Wohlfahrt.

    (Jetzt wird’s ideologisch!) Was nun an Herrn Pollock ein “progressiver Volkswirtschaftler” sein soll, verschließt sich mir, zumal ich als studierter Volkswirtschaftler Mikroökonomen grundsätzlich mit Vorsicht begegne, alldieweil sie mir mit ihren abgehobenen mathematischen Modellen als Wegbereiter des Neoliberalismus suspekt sind.

    Kommen wir mal wieder auf den Boden der Tatsachen: die Berechnungen des Herrn Pollock laufen in der Tat auf Optimierung von Wohlfahrtseffekten unter Bedingungen des Copyrights hinaus. In Kontinentaleuropa (und eigentlich auch in England nach der EU-Richtlinie von 1995) gilt aber das Urheberrecht, das vom Urheber selbst gar nicht abzulösen (unwideruflich veräußerbar) ist. Dieser Rechtsschutz, von bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, beruht auf dem vollkommen anderen Gedankenkonstrukt der ökonomischen Absicherung der Urheber, weniger der Verwerter, die in ihrer Mehrzahl auch heute noch in prekären Einkommens- und Beschäftigungsverhältnissen arbeiten.

    Die Diskussion von Herrn Pollock kann man führen, aber nur beschränkt auf das Optimum rigider Verwertungsansprüche der Kulturindustrie, nicht aber in Hinblick auf die ökonomische Absicherung der eigentlichen Urheber, der Kulturschaffenden.

    Deren Schutz behindert in k e i n s t e r Weise Innovation.

    Vollkommen unabhängig davon ist die Debatte um Patentschutz, Softwarepatente, Patente auf biotechnologische Verfahren etc.

    Also bitte mal etwas differenzierter argumentieren (auch in deinem Antrag.

    Grüße

    Jürgen

  12. Jürgen Bischoff

    Noch eine Ergänzung: Die Forderung nach Öffnung der
    öffentlich-rechtlichen Archive ist natürlich vollkommen richtig und auch
    schon seit Jahren ein Grundanliegen von mir.

    Aber bei bei intensiverer Beschäftigung mit dem Status Quo beim Verwertungsrecht zeigt sich ein gordischer Knoten, der mit einer wohlfeilen Forderung alleine nicht gelöst werden kann.

  13. Welcher Knoten soll dass ein? Archive, die öffentliche Gelder einstreichen, die also von uns Steuerzahlen bezahlt werden, sollten im Gegenzug auch ihre Arbeit öffentlich und ohne Copyfraught-Bemühungen, merkwürdigen Lizenzeinschränkungen oder Wasserzeichen der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Ich sehe da keine gordischen Knoten sondern eher Unverständnis auf Seiten der Wissenschafter – Unverschämtheit manchmal auch – nicht aller, aber vieler. Ich empfehle zur Lektüre mal das Schlagwort bei Archivalia zu konsultieren:
    http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access/
    (Dass ich gleich auch mal von den Vorschlägen hier verständigen werde.)
    Ad Astra

  14. Jürgen Bischoff

    @Prospero:

    Au Mann, wenn Politik so einfach wäre….

    Der Gordische Knoten ist das derzeit geltende (internationale) Verwertungsrecht. Du kannst gerne einiges für die öffentlich-rechtlichen Sender beschließen. Dann kriegen die aber keine Filmmaterialien mehr für z.B. ihre Nachrichten von internationalen Agenturen, von historischem Material, von Spielfilmen, von Dokus…

    Das derartig auf Deutschland zurückgeworfene Programm möchte i c h dann nicht mehr gucken.

    Frag mal in den Sendern nach, in was für elenden Sachzwangsjacken die bei den Senderechten stecken.

    Das bißchen Creative Commons, das der NDR anbietet kannst du nur bei eigenproduziertem Material aus neuester Zeit anbieten (und dann auch noch auf Kosten der freien Journalisten, denen die zusätzlichen Verwertungsrechte – wenn überhaupt – für einen Appel und ein Ei abgekauft – um nicht zu sagen: abgepresst werden).

  15. […] Wirtschaft, wo ich was zu den neuen Herausforderungen durch die Wissensgesellschaft sagen werde. Meine Änderungsanträge wurden alle – sehr zu meiner Zufriedenheit – modifiziert übernommen. Jetzt will ich das Thema […]

  16. Wir reden von zwei Dingen glaube ich: Open Access ist free, immediate, permanent, full-text, online access, for any user, web-wide, to digital scientific and scholarly material, primarily research articles published in peer-reviewed journals. Um mal die Definition der Wikipedia zu nehmen, die sicherlich etwas verkürzt ist, aber die es gut zusammenfasst. Darunter schlüpft dann auch die Forderung dass alles, was mit öffentlichen Geldern erforscht ist der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen sollte – was auf Archive, Datenbanken, Bibliotheken und diverse andere Einrichtungen zutrifft, die da gerne mal ein Urheberrecht für sich beanspruchen wenn die Werke eigentlich in der Public-Domain liegen. (Siehe zu dieser Sache http://www.earlham.edu/~peters/fos/newsletter/09-04-03.htm#taxpayer).
    Open Access bezieht sich auf den reinen wissenschaftlichen Lehr- und Lernbetrieb. Natürlich kann man die Forderung mit einem kräftigen: “Hey, moment, ich bezahle GEZ-Gebühren für meinen Internet-PC und habe kein adäquates Programm” noch erweitern – natürlich müssten diese Programmbestandteile frei von Rechten Dritter sein, was aber wenn ein Fernsehprogramm ein Dokumentation produziert kein Problem sein sollte – und moment – in der Mediathek des ZDF finden sich sogar ab und an mal eigenproduzierte Serien, na sowas aber auch. Das ist aber nicht in erster Linie Sinn und Zweck von Open Access. Die Zielrichtung ist eine andere:
    “”Open Access meint, dass diese Literatur kostenfrei und öffentlich im Internet zugänglich sein sollte, so dass Interessierte die Volltexte lesen, herunterladen, kopieren, verteilen, drucken, in ihnen suchen, auf sie verweisen und sie auch sonst auf jede denkbare legale Weise benutzen können, ohne finanzielle, gesetzliche oder technische Barrieren jenseits von denen, die mit dem Internet-Zugang selbst verbunden sind. In allen Fragen des Wiederabdrucks und der Verteilung und in allen Fragen des Copyright überhaupt sollte die einzige Einschränkung darin bestehen, den jeweiligen Autorinnen und Autoren Kontrolle über ihre Arbeit zu belassen und deren Recht zu sichern, dass ihre Arbeit angemessen anerkannt und zitiert wird.” Budapester Erklärung.
    Und dass Politik einfach einfach einfach sei – na sowas, welche Überraschung… 😉
    Ad Astra

  17. ..stimme hier mit Bischoff ueberein, die alleinige Vewertungsperspektive im Copyright fuehrt zwangslaeufig zu Einschaetzungen a la Pollock, was mich aber viel eher verwundert ist, dass die Mikrooekonomen in Cambridge noch immer nicht ueber 250 Jahre alte Erstsemestermathematik hinauskamen und DAMIT meinen, der Komplexitaet dieser Welt gerecht werden zu wollen.

    (davon abgesehen, ohne das verfizieren zu wollen: wuerde man einen genaueren Blick in dieses Paper werfen, stiesse man ganz sicher auf tausend subtile Fehler, ich nehme etwa an, dass da staendig sorglos Differentiation und Konvergenz vertauscht wurde ohne auf gleichmaessige Konegenz im fraglichen Parameter zu achten, ein beliebter Fehler mathematischer Dilettanten)

  18. ‘..gleichmaessige Konvergenz..’

  19. […] kann man lange warten, bis Metzger und Scheel derartige Änderungsanträge […]

  20. […] sich die Bündnisgrünen auf Antrag meiner Lieblingsparteirätin mit freien Lizenzen befasst und diese beschlossen haben, scheint es nun so als würden sich auch […]

  21. Jürgen Bischoff

    “natürlich müssten diese Programmbestandteile frei von Rechten Dritter sein, was aber wenn ein Fernsehprogramm ein Dokumentation produziert kein Problem sein sollte”

    Mein lieber Prospero,

    Genau da liegt der Hase im Pfeffer. Gerade bei Dokumentationen muss auf verschiedenste Quellen zurückgegriffen werden. Den späten Charly Chaplin beim Spaziergang am Genfer See kannst du heute nicht mehr drehen. Und da haben die Rechteinhaber Goldene Daumen drauf.

    Als Beispiel: Alles französische Fernsehmaterial wird vom Institut National de l’Audiovisuel verwaltet. Wenn du für öffentlich-rechtliche deutsche Programme etwas historisches Material benötigst, dann bezahlst du an die 2500 Euro pro Minute ans INA. Da gibt’s kein Pardon, im Gegenteil: da wird dir noch die Zahl der Verwendungen und der Zeitraum vorgeschrieben sowie die Verbreitungsarten. Und schwupps ist es aus mit der Internetverbreitung des g a n z e n Films, nur weil 14 Sekunden Archiv-Nachrichtenmaterial von 1979 drin vorkommen und eine Internetverbreitung exorbitant teuer wird (arbeite mich gerade akut an genau diesem Problem bei einem Dok-Film für ARTE ab).

    Und das ist beileibe kein Einzelfall.

  22. Das öffentlich finanzierte Software unbedingt unter die GPL gestellt werden muss, ist meiner Meinung nach bedenklich, schließlich gäbe es dann Projekte, die ausgeschlossen wären – in den USA wurde das OpenBSD-Projekt gefördert. Außerdem befürwortet selbst die Free Software Foundation in einigen Fällen (z.B. Bibliotheken) weniger restriktive Lizenzen – man schaue sich etwa die LGPL an.

    Warum reicht es nicht aus, zu fordern, dass öffentlich finanzierte Software frei im Sinne der Vier Freiheiten (eher nachprüfbar: im Sinne der Open Source Definition) sein sollte ?

  23. Liebe Frau Seeliger,

    Urheberrecht

    249 – 251 streichen und ersetzen durch

    Wir schlagen vor, den Urheberrechtsschutz auf 14 Jahre zu beschränken.

    das würde ich mir aber noch mal schwer überlegen an ihrer Stelle. Diese Forderung wurde auch von einzelnen Personen in der Piratenpartei schon gestellt und diskutiert (die Piratenpartei vertritt übrigens auch die anderen von ihnen jetzt hier genannten Positionen schon seit längerem in ähnlicher Weise). Ich selber bin auch Pirat, aber ganz klar anderer Meinung bezüglich der 14 Jahre Schutzdauer. Ich sehe das ähnlich wie der Herr Bischoff, aber begründe es anders:

    Was sagt die Studie von Pollock aus (vorausgesetzt sie stimmt halbwegs, wovon ich jetzt mal ausgehe)?
    Sie sagt aus, dass die durchschnittliche optimale Schutzdauer eines Werkes knapp 15 Jahre ist. Es kann sich aber um eine Vielzahl verschiedenartiger Werke handeln. Mit dem einen Werk kann man manchmal gar kein Geld machen und mit einem anderen erst nach 20 Jahren, wenn mal eine Renaissance dieses Stiles kommt. Im Moment sind die 80er schwer in. Überall gibt es 80er-Partys. Ein Songwriter, der in den 80ern einen Song geschrieben hat, würde aber nach ihren Forderungen heute nichts mehr bekommen. Aber ein Major-Label könnte eine Compilation rausbringen mit dem Song dieses Urhebers ohne ihm Lizenzgebühren zu zahlen.

    Um es abstrakter zu sagen: Das schadet eher dem einzelnen Urheber als den aktuell marktbeherrschenden Konzernen.

    Sie wollen also das Urheberrecht so weit verkürzen, dass eine optimale Balance zwischen Urheberrechtsschutz und Interessen der Allgemeinheit besteht (das meinten Sie doch sicher statt “Balance zwischen dem Urheberrechtsschutz und dem Innovationsanreiz”, oder?). Ich halte dafür nach wie vor die Lebenszeit des Urhebers als gutes Maß. Dieses Urheberrecht an den Urheber persönlich gebunden ist eine sinnvolle Errungenschaft in Europa im Gegensatz zu dem schon immer eher rein kommerziell ausgerichteten Urheberrecht in US-Amerika, welches nicht an den Urheber persönlich gebunden ist.

    Ihr Vorschlag reduziert das Urheberrecht auf die reine Markt-Funktion, ohne nach dem Urheber als Person zu fragen. Die optimale Schutzdauer (aus Sicht von kommerziellen Unternehmen) wird zum Maß erhoben. Die kommerzielle Verwertbarkeit von geistigen Werten bleibt an sich bestehen, aber nicht im Sinne des eigentlichen Urhebers, sondern im Sinne der Verwerterindustrie. Diese Forderung halte ich für extrem schädlich und unmenschlich. Wenn schon “geistiges Eigentum”, dann bitteschön im Sinne der Künstler und Erfinder und nicht im Sinne der Konzerne.

    Daher lautet mein Vorschlag: Verkürzung des Urheberrechts auf Lebenszeit + 15 Jahre. Da hat man dann auch die Erkenntnisse von Pollock wieder drin, denn man kann meiner Meinung nach dem Urheber zugestehen, etwas an seine Nachkommen zu vererben. Hier würde ich die optimale Schutzdauer zu Hilfe ziehen, denn man kann sagen: länger wäre eher schädlich für die Gesellschaft als dass es den Erben noch etwas bringt.

    Das mal so von Politiker zu PolitikerIn ;-). Und am Rande: Ich bin des weiteren für eine uneingeschränkte Freigabe der Privatkopie, dazu hier mehr: http://piratenpartei-hamburg.de/?q=node/24 (und auch zu den eben genannten Argumenten).

  24. Jürgen: Ich glaube wir reden irgendwie immer noch aneinander vorbei…
    Natürlich sehe ich diese Problematik auch und ich glaube auch nicht, dass man in absehbarer Zeit diese problematischen Rechte Dritter so einfach aus der Welt schaffen wird. (Und mir ist bekannt wie schwierig das unter anderem z.B. mit “Hitlers Hitparade” ist wegen den Rechten wo wir gerade bei ARTE sind…)
    Und wie absurd es ist, dass wegen eines Schnipsels von wenigen Sekunden ein Film nicht im Internet präsentiert werden darf – ich habe mich mit der Musikindustrie bezüglich Podcasts auseinandergesetzt, GEMA, Verwertungsgesellschaften etc.pp. – ich weiß wie absurd das eigentlich im Grunde ist. (Und das ist es im höchsten Maße natürlich auch: Absurd. Nichts anderes.) Keine Frage.
    Nur: Wenn wir jetzt vor diesen Problemen stehen, sollten wir doch eigentlich dafür sorgen, dass diese Probleme in der nächsten Generation halt vielleicht nicht mehr in dem Maße vorhanden sind – durch das Nutzen von freien Lizenzen bei unseren eigenen erstellten Werken, durch CC meinetwegen, die eine ganze Menge erlaubt und ganz restriktiv sei kann. Deswegen ist Open Access ja so wichtig: Um genau diesen Irrsinn, den wir momentan wegen des Rechts – sicherlich ist Urheberrecht keine schlechte Sache, ich halte es auch nicht für abschaffungswürdig sondern höchstens für verbesserungswürdig – “erleiden” für die Zukunft etwas abzubauen.
    Dass das nicht von jetzt auf gleich geht – logisch. Dass die Politik sich da auch nur ungern bewegt, ebenso klar. Und wenn ich daran denke was sich das Bundesarchiv geleistet hat – die Gebühren für die Einbettung eines Photos in die Webseite würde ich nicht bezahlen können – bin ich immer noch zutiefst betrübt. (Weil gerade die es besser wissen müssten als Archivare und damit als Bewahrer von Kulturschätzen. Nun ja.)
    Dass man nicht alle Rechteinhaber eigenhändig aufspüren und fragen kann weils über die Kraft des Einzelnen geht – logisch. Es muss aber – und das betont Open Access ja auch – möglich sein die Erkenntnisse der Wissenschaft oder der Kultur so zu bewahren oder zu archivieren, dass in Zukunft jeder Zugriff drauf hat. Das Urheberrecht der Autoren wird von Open Access ja nicht verneint sondern ausdrücklich bejaht – aber es geht um die Zirkulation des Wissens. Wenn Studien mit öffentlichen Geldern gefordert wurden, sollten sie auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Mag eine utopische Forderung sein – wie das Open-Access-Modell an sich – aber wenn wir nicht auf den Ergebnissen unserer Forscher hätten aufbauen können – nun – unsere Zivilisation sähe bestimmt anders aus.
    Nun denn – das Dilemma kann ich nachvollziehen, wie geschrieben, ich habe mich mit Musik und Podcasts und der GEMA auseinandergesetzt als die GEMA noch keinen eigenen Tarif für die Podcaster anbot, die privaten wohgemerkt. Nur gerade durch die Beschäftigung mit dieser Materie erkennt man doch auch im Grunde, dass es vielleicht an der Zeit wäre mal grundlegend darüber nachzudenken wie das denn in der Zukunft sein soll mit dem Wissen, dem Recht und dem ganzen Rest…
    Dass das nicht von Jetzt auf Gleich passiert ist klar. Aber dennoch – irgendwo muss man ja mal anfangen, oder? Und Open Access ist vielleicht nicht der allein seligmachende Weg – aber immerhin eine Alternative.
    Ad Astra

  25. Jürgen Bischoff

    Hallo Prospero,

    Jetzt kommen wir schon mal ein erhebliches Stück weiter. Ich gehe ziemlich D’accord mit dir, wenn wir uns darüber einig sind, dass wir hier dicke Bretter bohren müssen.

    Mich hat an der ganzen Diskussion dieser Sofortismus gestört, der sich um die realen Fakten nicht kümmert. Also packen wir es an.

    Ich habe für die BAG Medien angeregt, dass wir uns in der nächsten Zeit sehr intensiv um die derzeitigen Probleme beim Urheberrecht kümmern werden, um zu einer differenzierteren Position zu gelangen.

    Ansonsten finde ich den Beitrag von Musikdieb hier sehr bedenkenswert, zeigt er doch, welche Konsequenzen unüberlegte (schlicht mathematisch hergeleitete) Forderungen in der Realität haben können.

  26. Oh, den Beitrag vom Musikdieb habe ich doch glatt nicht als von ihm stammend registriert. (Die Blogosphäre ist klein. Besonders die deutsche zu bestimmten Themen.)
    Der Sofortismus – den kann jeder als Privatmann schon im Kleinen vollziehen, durchaus. Dass das im großen Weltgetriebe noch eine lange, lange Strecke sein wird die man gehen muss ist wohl klar. Und manchmal ist das Engagiertsein auch etwas übers Ziel hinauschießend. 😉
    Dann schauen wir beiden mal den Grünen auf die Finger, ob sie sich auch wirklich konsequent an das halten was sie da beschlossen haben und tun das unsrige um “unsere Gärten blühen zu lassen”, wie Voltaire das so nett formulierte… 😉
    Ad Astra

  27. […] Beispiel hier oder hier, jetzt habe ich auch mal die verantwortliche junge Dame bei den Grünen per Kommentar in ihrem Blog darauf hingewiesen sowie im Piratenpartei-Forum eine Diskussion gestartet. Ich habe […]

  28. […] (PDF) abschreiben, dafür beschließt die Partei doch Positionen. Und das, obwohl ich viele Änderungsanträge geschrieben hatte, die nach langen Verhandlungen mit Fritz Kuhn zu einem schönen Text […]