Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken &handeln! Willst du auch an der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos
und Materialien:

zeitrafferin

Julia Seeliger
  • 9. August 2009 | 10 Kommentare | Trackback | Internet ausdrucken
    scissors
    Konzert im so genannten Endlager Gorleben

    Konzert im so genannten Endlager Gorleben

    Klassische Musik trifft zivilen Ungehorsam: Ein faszinierendes Crossover. Gestern fand auf dem Gelände des illegalen Endlagers Gorleben ein von der Gruppe “Lebenslaute” organisiertes Klassik-Konzert statt. Unbemerkt von der Polizei waren die Aktivisten über eine eigens für die Aktion angefertigte Holztreppe in das Gelände eingestiegen. Die Aktion war ursprünglich für Sonntag, den 9.August angekündigt gewesen.

    Über den roten Teppich

    Über den roten Teppich

    Als die Beamten und der Wachschutz eintrafen, waren Instrumente und Bestuhlung bereits aufgebaut, die ersten Töne des “Psalmlieds” von Heinrich Schütz klangen in den hellen, heißen Wendlandhimmel – für ein Einschreiten war es zu spät. Bereits zu diesem Zeitpunkt war klar: Die Aktion ist geglückt.

    Weiterlesen »

    10 Kommentare
    Einsortiert: aktivismus, musik, öko, polizei
    Verschlagwortet: , , ,
  • 28. July 2009 | 12 Kommentare | Trackback | Internet ausdrucken
    scissors

    Da mach ich nicht mit: Kein Picknick am 8.8. in Braunschweig.

    Spiegel Online: “Party-Angst in Braunschweig: Furcht vor dem Flashmob”

    nerdcore: “Braunschweig verbietet Flashmob”

    Die Begründung für das Verbot lautet wie folgt:

    a) Öffentliches Eigentum ist durch das Picknick gefährdet. Auf meine Frage, was denn gefährdet sei, antwortete mir Herr Heidelberg vom Fachbereich Öffentliche Sicherheit, dass das Sandsteinpflaster vorm Schloss teuer sei. Die Frage, inwiefern dieses Pflaster, über das tagtäglich Tausende von Frauen in High-Heels stolzieren, durch samtene Decke von Picknickern gefährdet sei, wurde mir leider nicht beantwortet.
    b) Das Picknick könnte ähnlich wie eine Flashmob-Party auf Sylt ausarten und statt der erwarteten max. 100 Picknicker kommen mehr als 5 000 Personen, die kein friedliches nachmittägliches Flashmob-Picknick veranstalten, sondern eine wüste Orgie wie im Film „Das Parfüm“. Mit dieser Begründung lässt sich natürlich jeder Flashmob und jede Demo verbieten. Zehn leere Flaschen Wein könnten schnell zehn Mollis sein. Man beachte hier auch, dass ca. 100 Bürgerinnen- und Bürger-Picknicker der Stadt gefährlicher erscheinen als 10 000 Bürgerbruncher …
    c) Auch die Anmeldung einer Demonstration ähnlich wie bei der Love Parade wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit am 8.8. keine Aussicht auf Erfolg haben, weil eine Demonstration mit Picknick (schriftliches Zitat Paschen) “eine nicht genehmigungsfähige Sondernutzung” darstellt.

    Aus diesem Grund ist mir wichtig, alle Braunschweiger Bürgerinnen und Bürger darauf hinzuweisen, dass am 8.8. von 16 bis 18 Uhr KEIN Picknick auf dem Braunschweiger Schlossplatz stattfinden wird. Jeder Braunschweiger, der am 8.8. auf dem Schlossplatz eine Decke ausbreitet, Speis und Trank zu sich nimmt, mit Freunden plaudert, lacht, singt oder Tango tanzt, wird voraussichtlich mit Polizeigewalt daran gehindert.

    Es würde mich freuen, wenn diese Botschaft in Braunschweig durch Flugblätter, in Online-Foren, Email-Verteilern, in Zeitungen und auf Luftballons verbreitet wird, da ich vom Ordnungsamt aufgefordert wurde, die Veranstaltung umgehend und umfassend zu widerrufen. Vielen Dank für Eure liebe Unterstützung!

    Zuckerl

    3) Der öffentliche Raum in Braunschweig dient ausschließlich dem Verkehr, also dem Transfer von Wohnung a zu Wohnung b, von Wohnung a zu Geschäft b oder von Geschäft a zu Geschäft b.

    12 Kommentare
    Einsortiert: netz, polizei
    Verschlagwortet: , ,
  • 8. July 2009 | 131 Kommentare | Trackback | Internet ausdrucken
    scissors

    Gerade die ersten Erfolge erzielt – und schon hat die Piratenpartei ihren ersten handfesten Skandal: Beim Bundesparteitag am vergangenen Wochenende wurde Bodo Thiesen, der in der Vergangenheit immer wieder mit fragwürdigen Thesen zum Dritten Reich aufgefallen war, zum “Ersatzrichter im Schiedsgericht” gewählt. Thiesen steht außerdem auf Platz 7 der Piratenpartei-Landesliste in Rheinland-Pfalz.

    Der Bundesvorstand der Piratenpartei wusste definitiv über Bodo Thiesens Äußerungen bescheid – und auch die Piraten beim Parteitag am vergangenen Wochenende waren nicht etwa uninformiert, wer da vor ihnen stand – denn es gab auch eine Nachfrage zum Thema, wie Youtube weiß

    Scheint doch ganz lustig gewesen zu sein – Was ist eigentlich das Problem mit dem Herrn Thiesen? Vor längerer Zeit hatte er auf Mailinglisten richtig harten Tobak aufgefahren, so zum Beispiel am 23.02.2003

    Es hören manche Leute nicht gern. Aber Hitler wollte keinen Krieg.

    Auch zu “den Juden” äußerte Thiesen im Juni 2003 Aufschlussreiches

    Es steht jedem Juden frei, jederzeit Deutschland für immer zu verlassen. Und im Gegensatz zum 3. Reich dürfen die heute sogar ihr gesamtes Hab und Gut mitnehmen.

    Grenzwertig bis grenzüberschreitend auch dieses Zitat

    Im Gegensatz zu Deutschland, wo die Judenverfolgung lächerliche 12 Jahre dauerte, kann die USA auf jahrhundertelange Verfolgung und Unterdrückung zurrückblicken. Es waren nur keine Juden, sondern Indianer, Schwarze usw., das ist der einzige Unterschied zwischen der Nazi-Regierung, und den übrigen Regimen.

    Und nicht zuletzt: Dieser Thread aus dem Forum der Piratenpartei.

    Solange der Holocaust als gesetzlich vorgeschriebene Tatsache existiert, sehe ich keine Möglichkeit, diesen neutral zu beschreiben. Zur Erinnerung an vergangene Zeiten. Es gab auch mal andere Doktrinen, z.B. die “Tatsache”, daß die Erde eine Scheibe sei. Diese Doktrin unterscheidet sich von der Holocaust-Doktrin im wesentlichen durch folgende Punkte: 1.) Heute existiert diese Doktrin nicht mehr, daraus folgend konnte 2.) offen darüber diskutiert werden, und Nachforschungen angestellt werden, und daraus folgt 3.) daß festgestellt wurde, daß diese Doktrin schlicht falsch war. Soviel zum Thema Neutralität. […] So, auf die Argumente zum Holocaust selbst gehe ich nicht ein, weil ich das auf Grund des § 130 Abs 2 StGB nicht darf. –Bodo Thiesen 14:16, 16. Jul 2004 (CEST)

    Menschen ändern sich, das mag ja sein – aber:

    Ob nun die Juden (und die nicht-jüdischen Opfer, die ich in Folge nicht jedes mal separat aufzählen werde) in Auschwitz vergast wurden oder auf anderem Wege getötet wurden, spielt für die Entscheidung, jedes Menschenleben unabhängig von der Hautfarbe, Religion usw. schützen zu müssen, keine Rolle.

    Das ist aus diesem Jahr. Thiesen fordert im folgenden noch, “eine neutralere Sichtweise in Bezug auf die Deutsche Geschichte an den Tag zu legen”, denn “diese Tabuisierung des Nazi-Deutschlands” lähme uns. Man dürfe doch nicht jeden, der “eine Meinung gegen den Mainstream” habe, “als Nazi brandmarken”.

    Ob es sich bei diesen oder anderen Äußerungen um Relativierung oder Leugnung des Holocausts handelt, kann letztlich nur ein Gericht feststellen.

    Gleichwohl offenbart der Vorfall vor allem eines: Die Piratenpartei hat ein Problem. Die Piratenpartei hat ein Problem mit ihren Spinnern, sie hat ein Problem mit der klaren Abgrenzung zu Nazis, auch wenn ihr das im Moment nicht bewusst sein mag. Und die Piratenpartei hat offenbar auch ein Problem mit der Kenntnis des deutschen Rechtssystems. Der Bundesvorstand verweist in seiner Erklärung auf die Meinungsfreiheit, offenbar ohne zu erkennen, dass diese klare Schranken durch deutsche Gesetze und Gerichte hat.

    Die Meinungsfreiheit ist ein hohes und von uns Piraten außerordentlich wertgeschätztes Gut. Amtsträger der Partei sind aber in der besonderen Pflicht, die damit verbundene Verantwortung über ihre eigenen Interessen zu stellen und Schaden von der Partei abzuwenden.

    Falsch verstandener Meinungsfreiheit begegnet man im Netz immer wieder: Dabei wird stets auf Artikel 5 des Grundgesetzes verwiesen. Thilo Baum erklärt, wie Artikel 5 im Genaueren – insbesondere in Bezug auf Holocaustleugnung – zu interpretieren ist.

    Das Recht, seine Meinung frei zu äußern, gilt in Deutschland unangefochten. Es endet nur dann, wenn eine Meinungsäußerung Rechte anderer (oder eben andere, höhere Rechtsgüter) verletzt. Verboten ist die Holocaustleugnung ja gerade deshalb, weil sie keine Meinung transportiert, sondern eine falsche Tatsache verbreitet: Die ständige Wiederholung falscher Tatsachen verdreht die Realität, und die Leute halten ständig wiederholte Lügen mit der Zeit für wahr, was totalitäre Systeme ja gerne nutzen. Und nach den Erfahrungen von 1933 bis 1945 ist es hierzulande eben verboten, weiterhin im Stile der Nationalsozialisten Propaganda zu machen.

    Die Abgrenzung von Meinungen zu den so genannten Tatsachenbehauptungen ist in diesem Falle von Bedeutung. Tatsachenbehauptungen kann man verifizieren, Meinungen nicht. Auch der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat sich (Kontext ist eine Versammlung, bei der “Auschwitzlügen” zu erwarten waren) mit der Abgrenzung von Meinungsäußerungen von Tatsachenbehauptungen befasst. Sogar unwahre Tatsachenbehauptungen können geschützt sein, dieser Schutz hat aber Grenzen.

    Infolgedessen endet der Schutz von Tatsachenbehauptungen erst dort, wo sie zu der verfassungsrechtlich vorausgesetzten Meinungsbildung nichts beitragen können. Unter diesem Gesichtspunkt ist unrichtige Information kein schützenswertes Gut. Das Bundesverfassungsgericht geht deswegen in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß die bewußt oder erwiesen unwahre Tatsachenbehauptung nicht vom Schutz der Meinungsfreiheit umfaßt wird

    Im Klartext: Die Auschwitzlüge ist nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Und falls es jemand noch nicht mitbekommen hat: Holocaustleugnung ist in Deutschland und in anderen Ländern der Welt strafbar. Und auch in den immer wieder als Beispiel angeführten USA wird seit Jahren darüber diskutiert Holocaustleugnung unter Strafe zu stellen.

    Die Protagonisten dieser “Critical Race Theory” argumentieren dafür, Äußerungen nicht von ihrem Kontext zu lösen. (…) Ebenso ist die Leugnung des Holocaust mehr als nur eine beliebige Tatsachenbehauptung: Sie war schon für die Nazis ein wesentlicher Bestandteil des Genozids, wie die Benutzung von codierten Begriffen (“Sonderbehandlung” für Vergasung) und Vertuschungsaktionen, wie die “Aktion 1005”, belegen.

    Genug Argumente für einen differenzierten und fundierten Blick auf die Meinungsfreiheit, finde ich. Es mag ja sein, dass es Libertäre gibt, die Gesetze an sich abschaffen wollen. Aber ich finde, die Piratenpartei sollte sich erst einmal andere Baustellen vornehmen als eine grundlegende Diskussion über die Strafbarkeit der Auschwitzlüge. Und, man möge mich korrigieren, eine solche haben sie – durch mangelhafte Abgrenzung – in den letzten beiden Tagen befeuert. Die Laviererei des Bundesvorstandes, die halbherzige Erklärung wirft kein gutes Licht auf die mit Kanonendonner laut in See stechenden Demokratieverteidiger. Sie befinden sich nämlich dann ganz schnell dort, wo sie niemals sein wollen – jenseits der Grenzen von Rechtsstaat und Demokratie.

    Aktuelle Blogs zum Weiterlesen

    Hintergrund zum Weiterlesen

    131 Kommentare
    Einsortiert: andere parteien, antifa, deutschland
    Verschlagwortet: ,
  • 18. June 2009 | 21 Kommentare | Trackback | Internet ausdrucken
    scissors

    Es sieht ganz schwarz aus in Deutschland: Heute werden CDU und SPD wahrscheinlich das umstrittene Gesetz zu den Internetsperren beschließen. Wider besseres Wissen – besseres Wissen ist im Netz in großer Menge verfügbar – wollen die Internetausdrucker mit ihrer Politik, die man durchaus mit der Politik von Ultrarechten vergleichen kann, ernst machen.

    Zweifelhafte Argumentation

    Zweifelhafte Argumentation

    In Presse-Aussendungen und auf Abgeordnetenwatch beweisen vor allem CDU-Politiker ihre Ignoranz. Ein Beispiel aus der jüngsten Zeit (Dorothee Bär und Wolfgang Börnsen, nach dem SPD-Parteitag), das auch deutlich macht, wohin die Reise eigentlich gehen soll:

    Die SPD wäre dadurch Gefahr gelaufen, Straftaten im Internet Vorschub zu leisten, von der Vergewaltigung und Erniedrigung kleiner Kinder bis hin zu Urheberrechtsverletzungen in breitestem Ausmaß gegenüber Künstlern und Kreativen.

    Scheinbar geht es also nur vordergründig um das Engagement gegen Kindesmissbrauch/Kinderpornografie. Sollen die geplanten Netzsperren in Wirklichkeit auch auf andere Bereiche ausgedehnt werden? Gar nicht so abwegig, immerhin hat Christian Sprang, Leiter der Rechtsabteilung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels schon im April beim Kölner Forum Medienrecht die Ausweitung der Sperren auch auf Urheberrechtsverletzungen gefordert

    Sprang plädierte für Access-Blockaden gegen Angebote, die das Urheberrecht verletzen. (…) Dieselben Anbieter, die Kinderpornografie verbreiten und mit Phishing arbeiten würden, betrieben auch Server mit urheberrechtswidrigen Inhalten. Diese “Internet-Mafia” finanziere sich unter anderem durch Werbung für Flatrate-Angebote der Provider und für pornografische Angebote. “Wenn man an solche Angebote herankommen will, die im Ausland sitzen, sehe ich keinen anderen Weg als Access-Sperren”, sagte Sprang.

    Die Bundesregierung ist dreist genug, die Allerschwächsten – missbrauchte Kinder – vorzuschieben, um ihr Anliegen eines “sicheren und sauberen Internet” – Achtung, Neusprech – voranzutreiben. Besonders perfide: Selbst auf der Webseite des Deutschen Bundestags ist man sich nicht zu schade, einen direkten Vergleich zu Kinder-Sexarbeit zu ziehen.

    Eine Petition beim Deutschen Bundestag gegen den Gesetzentwurf wurde inzwischen von mehr als 100.000 Menschen unterzeichnet. Die Vereinten Nationen wiesen zum Tag der Kinderarbeit in der vergangenen Woche darauf hin, dass weltweit jährlich rund 150 Millionen Mädchen und 73 Millionen Jungen unter 18 Jahren zum Sex gezwungen werden. Hunderttausende Kinder werden über Grenzen hinweg verkauft – viele von ihnen zu sexuellen Zwecken.

    Die Petition gegen Internetsperren von Franziska Heine ist die erfolgreichste Petition in der Geschichte des Petitionssystems. Abermals werden die mehr als 130.000 Bürgerinnen und Bürger, die diese Petition unterzeichnet haben, als Befürworter von Kindesmissbrauch diffamiert. Es war zu befürchten, dass die CDU mit dieser schändlichen Argumentation durchkommt – flankiert durch die BILD. Jetzt macht auch noch die SPD bei dieser antiliberalen, rechten Politik mit: Wenn kein Wunder geschieht, wird das Gesetz am kommenden Donnerstag mit den Stimmen von CDU und SPD beschlossen.

    Was jetzt noch tun?

    Zum Weiterlesen

    21 Kommentare
    Einsortiert: netz, staat, überwachung
    Verschlagwortet: , ,
  • « Altere Artikel

    Neuere Artikel »