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Hätte ich auch so gesagt
3Das Bundesverfassungsgericht hat ja heute bezüglich der 5-Prozent-Hürde in Schleswig-Holstein entschieden.
Mit der Einführung der Direktwahl der Bürgermeister in hauptamtlich verwalteten Gemeinden sowie der Landräte ist das zentrale Element weggefallen, das bislang die Rechtfertigung der Fünf-Prozent-Sperrklausel im schleswig-holsteinischen Kommunalwahlrecht gestützt hat. Nach der Änderung der Kommunalverfassung in Schleswig-Holstein im Jahr 1995 sind für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeister und der Landräte stabile Mehrheitsverhältnisse, die durch das Auftreten von Splitterparteien in Kommunalvertretungen und Kreistagen gefährdet werden könnten, nicht mehr notwendig.
Direktwahlen von BürgermeisterInnen kann man gut oder schlecht finden – Fakt ist damit auch, dass es auf kommunaler Ebene nicht nötig ist, eine “Kanzlermehrheit” zu haben. Minister gibt es ja auch nicht, Dezernenten werden meist zwar schon politisch besetzt, aber eben peu à peu im Laufe der Legislatur.
Genauso hatte ich das meinem Mitbewohner in der Küche auch erklärt. Ich bin nicht für Folter – Tja, was liegt da nahe?
Einsortiert: staat
Verschlagwortet: bundesverfassungsgericht, schleswig-holstein
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3 Responses to “Hätte ich auch so gesagt”
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erlehmann
Ich persönlich finde Direktwahlen recht sinnvoll, da sie weniger abstrakt sind.
Eine Frage: Was hat der Hinweis auf Folter in dem Text zu suchen ?
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Hast du schon davon gehört, dass ein neuer Bundesverfassungsrichter / eine neue Bundesverfassungsrichterin gesucht wird?
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erlehmann
Äh, ich weiß jetzt worauf du dich beziehst, aber was jetzt “nahe liegt” fällt mir jetzt nicht ein – außer du magst Dreier auch nicht, dann stand ich aber auf dem Schlauch weil der Rest des Textes mit Wahlen zu tun hatte …