Julia Seeliger
  • Viel Glück zum Konfetti-Tag!

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    2. März 2010 | Trackback | Internet ausdrucken
    scissors

    Heute hat das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung verkündet.

    Mein Kommentar: “Kurs auf Straßburg”

    Grundsätzlich hat das Bundesverfassungsgericht einer verdachtsunabhängigen Speicherung von Telekommunikationsdaten keine Absage erteilt. Das hatten Bürgerrechtler erhofft und seit Jahren gefordert. Weiterhin wird das rechtsstaatliche Grundprinzip der Unschuldsvermutung ausgehöhlt und die Bürger der Bundesrepublik Deutschland unter Generalverdacht gestellt. Damit fällt das Gericht übrigens auch hinter das Volkszählungsurteil von 1983 zurück. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist im Internetzeitalter offenbar nicht mehr so wichtig.


    Beitrag ursprünglich vom 14.12.2009

    Heribert Prantl:

    Konfetti-Tage sind die Tage, an denen Gesetze zu kleinen Papierschnipseln verarbeitet werden – die quasi in der Tüte zurückgeschickt werden nach Berlin mit der Anweisung an den Gesetzgeber, sie ganz neu zusammenzusetzen. Das Gericht hat seine Schnipsel-Aktion auch schon mehr oder weniger angekündigt.

    Hoffen wir das beste. Ab morgen wird das Bundesverfassungsgericht zu dem von Bürgerrechtler/innen seit Jahren kritisierten Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verhandeln.

    Grundrechtseinschränkungen zerhacken!

    Grundrechtseinschränkungen zerhacken!

    Wie zehntausende andere habe auch ich die Verfassungsbeschwerde unterstützt und von Zeit zu Zeit in diesem Blog zu diesem grundrechtsfeindlichen Gesetz berichtet.

    Nach der Vorratsdatenspeicherung wurden ja noch zahlreiche weitere Einschränkungen der Freiheit, insbesondere auch im digitalen Raum, angestoßen, zum Beispiel das BKA-Gesetz und die Von-der-Leyen’schen Netzsperren.

    Unter anderen auch zum Thema Konfetti schreibt Heribert Prantl zwar, dass das Verfassungsgericht vermutlich “weder klein beigeben noch den ganz großen Konflikt wagen” wird.

    Studiert man die sehr detaillierte Gliederung der mündlichen Verhandlung, dann fällt auf, dass beim Europarecht nicht allzu lange verweilt wird. Die Richter werden die Geschichte nicht den Kollegen im Europäischen Gerichtshof vorlegen. Sie werden so viel und so detailliert entscheiden, dass sie damit gerade noch am Konflikt mit der EU vorbeikommen. Sie werden das Vorratsdatenspeicherungsgesetz nicht zu Konfetti verarbeiten, sondern es umschreiben, es leidlich grundgesetzkonform machen.

    Nimmt man linksradikale Kritik am Verfassungsgericht mal aus, so ist doch zu erwarten, dass am Ende schon ein wenig Konfetti gehäckselt werden wird. Und dieses Konfetti lässt auch für die anderen Gesetze, die entweder noch in Karlsruhe herumhängen (BKA-Gesetz) oder da noch gar nicht hingetragen wurden (meines Wissens: die Netzsperren) hoffen.

    Zum Weiterlesen


    Urheber/in Foto: M3Li55@ – Lizenz: CC-BY-NC-ND


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