Julia Seeliger



4 Responses to “Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität von informationstechnischen Systemen”

  1. Das Grundrecht heißt “von informationstechnischen Systemen”, nicht von Informationssystemen…

  2. Danke, ist korrigiert. Langer, sperriger Begriff, den wir alle erstmal lernen müssen.

  3. Warum riskierst Du denn eine Urheberrechtsverletzung durch die Veröffentlichung der Fotos?

  4. weil ich zuerst gar kein Foto hatte und das Foebud-Foto offenbar unter Creative Commons steht, ich weiß nicht, unter welcher, das von den Grünen wurde mir zugeschickt mit dem Hinweis, man solle auf gruene.de verweisen (was ich getan habe). Bei den Grünen kriege ich keinen Ärger, das von Foebud nehme ich runter, wenn man mich anschreibt.

    Auf Grund der schlechten Pressearbeit gab es heute morgen sehr wenige Fotos, mit denen man die Blogs bebildern kann. Hoffentlich wird das irgendwann mal besser, wofür gibts denn Webspace, sinnvoll wäre es auch gewesen, Flickr zu nutzen.

    Offenbar gab es aber beim Bundesverfassungsgericht kein Netz. Behauptete zumindest jemand.

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