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zeitrafferin

Julia Seeliger
  • 20. July 2008 | 8 Kommentare | Trackback | Internet ausdrucken
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    Grüne bestimmen Wahlkampfteam
    Bei den Grünen werden die Planungen für die Bundestagswahl 2009 konkret. Neben einem Führungstandem aus Renate Künast und Jürgen Trittin soll es ein fünfköpfiges Wahlkampfteam geben, das auf dem Parteitag im Mai 2009
    in Berlin bestimmt werden soll. Für diese Spitzenmannschaft ist unter anderen die stellvertretende Fraktionschefin Bärbel Höhn vorgesehen. Die Parteilinke aus Nordrhein-Westfalen wird voraussichtlich für die Themen Umweltschutz und Klima verantwortlich sein. Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt soll sich um die neuen Bundesländer kümmern. Neben den beiden Parteivorsitzenden gilt auch Fraktionschef Fritz Kuhn als gesetzt. Kuhn, führender Vertreter des Reformerflügels seiner Partei, wird nach den bisherigen Planungen die Themen Wirtschaft und Finanzen betreuen.

    Ohne überheblich wirken zu wollen, möchte ich doch den Hinweis geben, dass es, wenn man im Spitzenteam vertreten sein möchte, notwendig ist, mehr als 50 Prozent der Stimmen auf einem grünen Parteitag auf sich zu vereinen. Fritz Kuhn mag diese Hürde vielleicht noch nehmen, wenn er nicht gerade das Pech haben sollte, dass Arvid Bell kurz zuvor spricht. Katrin Göring-Eckardt jedoch hatte in den vergangenen Jahren stets Probleme, auf dem Parteitag eine Mehrheit zu erzielen.

    Vielleicht sollte jemand mal bescheid sagen, dass das Spitzenteam nicht in der Fraktionssitzung bestimmt wird. Und so komische Selbsternennungen im Vorfeld kommen gar nicht gut, vor allem, wenn man sich dubiose Funktionsbereiche stricken muss, weil man nicht von selbst überzeugt.

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    Einsortiert: die fraktion, die grünen
  • 23. June 2008 | 5 Kommentare | Trackback | Internet ausdrucken
    scissors

    Gegen Bannmeilen an sich habe ich ja etwas. Mit fadenscheinigen Begründungen – die Abgeordneten dürfen nicht an ihrer Arbeit gehindert werden – werden politische Meinungsäußerungen dort, wo sie eigentlich hingehören (Parlament), verhindert. So lange Bannmeilen noch nicht abgeschafft sind, gelten sie für alle – oder?

    Tibet Jamaika Berlin
    Ziviler Ungehorsam vor dem “A-Haus”

    Die Berliner Jamaika-Opposition demonstrierte am vergangenen Donnerstag in der Bannmeile des Abgeordnetenhauses für Frieden und Menschenrechte in Tibet. Ohne Sondergenehmigung ist so etwas innerhalb einer Bannmeile eigentlich gar nicht möglich: Wer es dennoch nicht lassen kann, seine politischen Auffassungen in solch einer Gegend zu verkünden, muss mit saftigen Strafen rechnen, wenn er erwischt wird. So ging es erst kürzlich Peter Grottian: Im Mai 2008 erhielt er einen Strafbefehl über 1.200 Euro, weil er ohne Sondergenehmigung in der Bannmeile vor dem Abgeordnetenhaus demonstriert hatte.

    Damit unbescholtene Bürger nicht in dieselbe Falle laufen – wie sollten sie das denn auch wissen, wenn andere dort auch demonstrieren können – bietet die morgige taz Tipps und Tricks zum sicheren Demonstrieren in der Bannmeile: Wäre Grottrian Abgeordneter gewesen, wäre ihm das schließlich nicht passiert.

    RICHTIG & FALSCH

    RICHTIG: HÄNDE FREI Transparente sind nach Ansicht der Polizei ein klares Indiz dafür, dass es sich bei einer Aktion um eine erlaubnispflichtige Demonstration handelt. Die Fraktionsvorsitzenden der Opposition halten deswegen auch extra kein Transparent in den Händen. Nur die Mitarbeiter verteilten Flugblätter in der Größe DIN-A4. Aber Flugblätter sind schließlich ganz eindeutig keine Transparente. Die Fraktionsvorsitzenden haben also alles richtig gemacht: Deren Aktion kann gar keine Demonstration sein, sondern ist nach Ansicht der Polizei völlig eindeutig als “Presse- und Fototermin” zu erkennen. Dieser Begriff war im Bannmeilenrecht bisher ganz unbekannt – aber ab jetzt können sich theoretisch alle Berliner darauf berufen!

    FALSCH: TRANSPI Peter Grottian und Konsorten haben bei ihrer Aktion vor dem Abgeordnetenhaus alles falsch gemacht. Ihre Forderungen haben sie nicht etwa wie die Fraktionsvorsitzenden auf DIN-A4-Blätter verteilt, sondern sich in DIN-A3-Größe um den Hals gehängt. Und alles über DIN A4 ist ja wohl ganz eindeutig ein Transparent. Da hatte die Polizei gar keine andere Wahl, als hier vom Gesamtcharakter keinen Presse- und Fototermin zu sehen, sondern eine Demonstration. Den Beamten blieb nichts anderes übrig, als eine Strafanzeige gegen Grottian zu erstatten, die zu einem Strafbefehl über 1.200 Euro führte. Selbst schuld!

    Bestes Zitat ist in dem Artikel ist übrigens das von Friedbert Pflüger: “Mir war von Anfang an klar: Wenn man sich mit den Grünen einlässt, ist ein klein bisschen ziviler Ungehorsam unausweichlich.”

    Jetzt habe ich, damit es in Zukunft nicht mehr zu derartigen Unklarheiten kommt, ein Musterformular (PDF) zur Ankündigung eines Presse- und Fototermins vor dem Berliner Abgeordnetenhaus erstellt. Einfach an den Polizeipräsidenten, den Parlamentspräsidenten und an das Bundesministerium des Inneren faxen!

    Formular Presse- und Fototermin
    So einfach kann es sein – Bannmeilen-Formular

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    Einsortiert: aktivismus, die fraktion, polizei
    Verschlagwortet: , ,
  • 20. June 2008 | 70 Kommentare | Trackback | Internet ausdrucken
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    Als ich heute morgen die Süddeutsche durchblätterte, fiel mir eine ganzseitige Anzeige der neoliberalen Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft auf – die INSM feiert aktuell “60 Jahre Soziale Marktwirtschaft”. Freudig fokussierte ich die Anzeige, in der Hoffnung, einen Blick auf Oswald Metzgers Konterfei zu erhaschen. Jedoch scheint der freche Springinsfeld seit seinem Übertritt zur CDU nicht mehr interessant.

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    Einsortiert: die fraktion, kapital
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  • 13. March 2008 | Ein Kommentar | Trackback | Internet ausdrucken
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    In der taz findet sich ein Artikel zu Kultur und Geschichte der Gewissensentscheidung: “Karriere und Gewissen”.

    Der Gesetzgeber hat es wohlweislich unterlassen, zu definieren, was eigentlich eine Gewissensfrage heißt. Gemeinhin versteht man darunter den Rekurs auf moralische Grundsätze angesichts von schwierigen Entscheidungssituationen. Es gilt, das Für und Wider zu erörtern, abzuwägen und dann “mein Gewissen” sprechen zu lassen. Dieser Prozess der Überlegung ist gemeint, wenn Immanuel Kant vom Gewissen als “innerem Gerichtshof” spricht, wo Kläger und Beklagte ihre Argumente vorbringen und wo schließlich der Richter – das “Gesetz in mir” – das Urteil spricht. Bei Kant ist das eine unhintergehbar mit der Individualisierung zusammenhängende menschliche Fähigkeit.

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    Einsortiert: die fraktion, staat, vielfalt
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