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zeitrafferin

Julia Seeliger
  • 23. June 2008 | 5 Kommentare | Trackback | Internet ausdrucken
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    Gegen Bannmeilen an sich habe ich ja etwas. Mit fadenscheinigen Begründungen – die Abgeordneten dürfen nicht an ihrer Arbeit gehindert werden – werden politische Meinungsäußerungen dort, wo sie eigentlich hingehören (Parlament), verhindert. So lange Bannmeilen noch nicht abgeschafft sind, gelten sie für alle – oder?

    Tibet Jamaika Berlin
    Ziviler Ungehorsam vor dem “A-Haus”

    Die Berliner Jamaika-Opposition demonstrierte am vergangenen Donnerstag in der Bannmeile des Abgeordnetenhauses für Frieden und Menschenrechte in Tibet. Ohne Sondergenehmigung ist so etwas innerhalb einer Bannmeile eigentlich gar nicht möglich: Wer es dennoch nicht lassen kann, seine politischen Auffassungen in solch einer Gegend zu verkünden, muss mit saftigen Strafen rechnen, wenn er erwischt wird. So ging es erst kürzlich Peter Grottian: Im Mai 2008 erhielt er einen Strafbefehl über 1.200 Euro, weil er ohne Sondergenehmigung in der Bannmeile vor dem Abgeordnetenhaus demonstriert hatte.

    Damit unbescholtene Bürger nicht in dieselbe Falle laufen – wie sollten sie das denn auch wissen, wenn andere dort auch demonstrieren können – bietet die morgige taz Tipps und Tricks zum sicheren Demonstrieren in der Bannmeile: Wäre Grottrian Abgeordneter gewesen, wäre ihm das schließlich nicht passiert.

    RICHTIG & FALSCH

    RICHTIG: HÄNDE FREI Transparente sind nach Ansicht der Polizei ein klares Indiz dafür, dass es sich bei einer Aktion um eine erlaubnispflichtige Demonstration handelt. Die Fraktionsvorsitzenden der Opposition halten deswegen auch extra kein Transparent in den Händen. Nur die Mitarbeiter verteilten Flugblätter in der Größe DIN-A4. Aber Flugblätter sind schließlich ganz eindeutig keine Transparente. Die Fraktionsvorsitzenden haben also alles richtig gemacht: Deren Aktion kann gar keine Demonstration sein, sondern ist nach Ansicht der Polizei völlig eindeutig als “Presse- und Fototermin” zu erkennen. Dieser Begriff war im Bannmeilenrecht bisher ganz unbekannt – aber ab jetzt können sich theoretisch alle Berliner darauf berufen!

    FALSCH: TRANSPI Peter Grottian und Konsorten haben bei ihrer Aktion vor dem Abgeordnetenhaus alles falsch gemacht. Ihre Forderungen haben sie nicht etwa wie die Fraktionsvorsitzenden auf DIN-A4-Blätter verteilt, sondern sich in DIN-A3-Größe um den Hals gehängt. Und alles über DIN A4 ist ja wohl ganz eindeutig ein Transparent. Da hatte die Polizei gar keine andere Wahl, als hier vom Gesamtcharakter keinen Presse- und Fototermin zu sehen, sondern eine Demonstration. Den Beamten blieb nichts anderes übrig, als eine Strafanzeige gegen Grottian zu erstatten, die zu einem Strafbefehl über 1.200 Euro führte. Selbst schuld!

    Bestes Zitat ist in dem Artikel ist übrigens das von Friedbert Pflüger: “Mir war von Anfang an klar: Wenn man sich mit den Grünen einlässt, ist ein klein bisschen ziviler Ungehorsam unausweichlich.”

    Jetzt habe ich, damit es in Zukunft nicht mehr zu derartigen Unklarheiten kommt, ein Musterformular (PDF) zur Ankündigung eines Presse- und Fototermins vor dem Berliner Abgeordnetenhaus erstellt. Einfach an den Polizeipräsidenten, den Parlamentspräsidenten und an das Bundesministerium des Inneren faxen!

    Formular Presse- und Fototermin
    So einfach kann es sein – Bannmeilen-Formular

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  • 4. June 2008 | 2 Kommentare | Trackback | Internet ausdrucken
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    Und wieder das BKA-Gesetz: Im Sinne eines breiten gesellschaftlichen Diskurses um dieses nicht unumstrittene Gesetz stelle ich die Kabinettsvorlage hier zum Download zur Vefügung.

    WELT-Interview: “BKA verteidigt Aufrüstung der Terrorfahnder”

    Ziercke: “Das neue BKA-Gesetz ist ein großer Erfolg des Bundesinnenministers. Natürlich wünsche ich mir eine Regelung, um Wohnungen betreten zu können. An dieser Frage könnte sich die Effektivität entscheiden. Es ist unlogisch, dass wir bei der akustischen Wohnraumüberwachung hineindürfen, bei der Online-Durchsuchung jedoch nicht.”

    Heise Online: “BKA will Online-Razzien in die Wohnungen Verdächtiger”

    Papier: “Die Grundrechte sind dazu bestimmt, die Freiheitssphäre des Einzelnen vor Eingriffen der öffentlichen Gewalt zu sichern; sie sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Die sich aus dem Grundgesetz ergebenden staatlichen Schutzpflichten sind dagegen prinzipiell unbestimmt. Die Wahl kann so immer nur auf solche Mittel fallen, die mit der Verfassung in Einklang stehen.”

    UNTERZEICHNEN: Die BKA-Petition

    Hintergrund: “Der Zweck des Staates ist die Wahrung der Freiheit”

    Über das Spannungsverhältnis von Freiheit und Sicherheit aus verfassungsrechtlicher Sicht – Ein Vortrag auf der Tagung “Freiheit und Sicherheit – Verfassungspolitische Dimensionen” der Akademie für Politische Bildung Tutzing am 30. Mai 2008 / Von Hans-Jürgen Papier (hier die Kurzfassung)

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  • 28. May 2008 | 45 Kommentare | Trackback | Internet ausdrucken
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    Jetzt Petition gegen das BKA-Gesetz unterzeichnen!

    Hier ist der Gesetzentwurf. (PDF)

    Am 15. April kam es ja offenbar zu einer Einigung zwischen Schäuble und Zypries, was das BKA-Gesetz betrifft. Aktuell hab ich nicht viel Zeit, deswegen nur schnell eine Verlinkung des frischgebackenen Beschlusses (PDF) der Grünen (kleiner Parteitag, Anfang April) zum Thema.

    Überwachungskamera
    Klassisch: Die ÜberwachungskameraUrheber/in (Lizenz)

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  • 2. May 2008 | 36 Kommentare | Trackback | Internet ausdrucken
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    Auf Indymedia findet sich ein ganz interessanter Artikel (“Hamburg out of Control”) mit Diskussion über die Gewalt in Hamburg. Dort kam es zu massiven Ausschreitungen, Kritik wird auch an Polizei und Schwarz-Grün geübt. An der Bündnisdemonstration gegen den Naziaufmarsch (1100 Nazis) am 1.Mai nahmen laut Indymedia etwa 8000 Menschen teil.

    Faschismus ist keine meinung
    Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen!Urheber (Lizenz)

    Barmbek
    Barmbek gegen NazisUrheber (Lizenz)

    Während sich lokal in Barmbek in einem spektrenübergreifenden Bündnis mit Anwohnern, Geschäftsleuten, Gewerkschaftlern, Linkspartei und linken Initiativen auch lokale grüne Bezirkspolitiker engagierten, war von den Landespolitikern wenig zu hören. Nachdem Gewerbetreibende rund um die Fuhlsbütteler Straße erklärten auch am 1. Mai ihre Geschäfte und Cafés zu öffnen und sich auch viele Anwohnerinnen gegen den Naziaufmarsch stark machten, kassierte das Oberverwaltungsgericht die Entscheidung der Hamburger Polizei alle Protestveranstaltungen in Hamburg-Barmbek zu verbieten. Das OVG sah es angesichts des Engagements von Anwohnerinitiativen als unverhältnismäßig an, die Proteste gegen den Naziaufmarsch in Barmbek zu verbieten und die Bündnisdemonstration in die Trabantenstadt Steilshoop zu verlegen.

    In der Debatte melden sich auch welche zu Wort, die Kritik üben an dem “Kriegsspiel”, das manche beim ersten Mai abziehen. War es wirklich sinnvoll, das Reifenlager anzuzünden? Kann man für Hamburg von übermäßiger Polizeigewalt sprechen?

    Wasserwerfer
    Wasserwerfer im StadtparkUrheber (Lizenz)

    In den letzten Jahren habe ich viel unverhältnismäßig und auch aggressive Polizeieinsätze in HH gesehen. Dieser gestern war es nicht. Die Polizei hat sich angenehm im Hintergrund gehalten, die Demo nicht angegriffen und auch Vermummte und Seitentranspis (zum Teil zusammengeknotet) zugelassen. Das sah eher nach Deeskalation aus. Ist es ein Wunder, dass sie Wasserwerfer einsetzen, wenn ihre Hundertschaft, die zumeist auch keinen Bock auf diese Nazis hat, im Steinehagel steht? (…) Völlig richtig ist hingegen die Kritik an der Polizei, dass sie die Demo nicht nach den ersten Vorfällen aufgelöst hat, wird bei uns ja aus jedem nichtigen Anlass heraus gemacht

    Während das Entglasen von Nazi-Bussen von den meisten als legitimes Mittel bezeichnet wurde, wurde in den Kommentaren unter dem Artikel auch Kritik laut, so auch an Aktionen wie dem Inbrandsetzen des Reifenlagers oder eines Polizeiautos.

    Brennendes Polizeiauto im Hamburger Stadtpark
    Brennendes Polizeiauto im Hamburger Stadtpark

    In der Szene wird argumentiert, dass die Entglasung von Nazi-Busses den praktischen Effekt hat, dass die Busunternehmen es sich dreimal überlegen, ob sie ihre Busse weiterhin an Nazis vermieten.

    Was noch zum “Ersten Mai” in Hamburg zu sagen ist: Nun weiß wohl auch der Abendblatt-Leser von Nebenan, was ein “Autonomer Nationalist” ist. Hoffentlich lernt die Polizei bald mal, Linksautonome von denen zu unterscheiden. Ob das was bringt, steht auf einem anderen Blatt, bisher sieht es aber nicht so aus, als gäbe es ausreichend viele Fortbildungen in diesem Bereich (wenn man sich als Polizist fortbildet, ich hoffe, das ist dort üblich).

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