zeitrafferin
Julia Seeliger-
31. March 2008 | 2 Kommentare | Trackback | Internet ausdrucken
Dossier zum Thema beim Chaos Computer Club (CCC).
Die “Datenschleuder” (Zeitschrift des CCC) bestellen.
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19. March 2008 | 3 Kommentare | Trackback | Internet ausdrucken
Gute Nachrichten aus der Speicher-Ecke: Heute hat das Bundesverfassungsgericht mitgeteilt, dass die Vorratsdatenspeicherung hinsichtlich der Verwendung der Daten eingeschränkt werden muss. Gemäß der Entscheidung der Karlsruher Richter müssen die Telekommunikationsfirmen zwar weiterhin Verbindungs- und Standortdaten verdachtsunabhängig sechs Monate vorhalten – Sicherheitsbehörden dürfen aber nur zur Verfolgung schwerer Straftaten darauf zugreifen. Zypries habe die Bürger/innen systematisch getäuscht und müsse zurücktreten, so der AK Vorratsdatenspeicherung.
3 KommentareDer Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert als Konsequenz den Rücktritt der verantwortlichen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). “Frau Zypries hat die Vorratsdatenspeicherung gegen den Willen des Bundestages ausgehandelt, einer EU-Richtlinie ohne Rechtsgrundlage zugestimmt und die Datenspeicherung unter Verstoß gegen die klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland durchzudrücken versucht. Dieser vorsätzliche Verfassungsbruch macht sie als Bundesjustizministerin untragbar”, erklärt Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, einer der Beschwerdeführer in Karlsruhe. “Frau Zypries hat die Öffentlichkeit systematisch getäuscht, etwa mit der vor dem Bundestag aufgestellten Behauptung, es gehe um ‘schwerste Kriminalität’, während das Gesetz in Wahrheit jede ‘mittels Telekommunikation’ begangene Straftat betrifft, oder mit der Aussage, man setze die EG-Richtlinie ‘in minimaler Weise um’, während das Gesetz in Wahrheit weit über die Vorgaben aus Brüssel hinaus geht.”
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13. March 2008 | Ein Kommentar | Trackback | Internet ausdrucken
In der taz findet sich ein Artikel zu Kultur und Geschichte der Gewissensentscheidung: “Karriere und Gewissen”.
Ein KommentarDer Gesetzgeber hat es wohlweislich unterlassen, zu definieren, was eigentlich eine Gewissensfrage heißt. Gemeinhin versteht man darunter den Rekurs auf moralische Grundsätze angesichts von schwierigen Entscheidungssituationen. Es gilt, das Für und Wider zu erörtern, abzuwägen und dann “mein Gewissen” sprechen zu lassen. Dieser Prozess der Überlegung ist gemeint, wenn Immanuel Kant vom Gewissen als “innerem Gerichtshof” spricht, wo Kläger und Beklagte ihre Argumente vorbringen und wo schließlich der Richter – das “Gesetz in mir” – das Urteil spricht. Bei Kant ist das eine unhintergehbar mit der Individualisierung zusammenhängende menschliche Fähigkeit.
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27. February 2008 | 4 Kommentare | Trackback | Internet ausdrucken
Juhu, wir haben ein neues Grundrecht!
Heute hat das Bundesverfassungsgericht das Urteil zur Online-Durchsuchung in NRW verkündet. Das NRW-Gesetz ist verfassungswidrig: Eine flächendeckende Online-Durchsuchung ist – wenig überraschend – nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Nur in besonderen Einzelfällen ist eine Ausspähung rechtens.
Zum ersten Mal wurde ein “Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität von informationstechnischen Systemen” genannt.
Wiefelspütz machte ein komisches Gesicht, Ingo Wolf hat wohl heute auch nicht so einen guten Tag. Was das Urteil genau bedeutet, konnte auch der interviewte (sachverständige) Jurist noch nicht ganz absehen, sein erstes Fazit: Ein wichtiges Urteil, man habe ein neues Grundrecht geschaffen. Es seien zudem nun mehr Bereiche geschützt, man hätte aber nun auch mehr Möglichkeiten, in die geschützten Bereiche einzugreifen.
Ich frage mich, ob die heutige Entscheidung etwas für die kommende Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung bedeutet.
Die Grünen haben heute morgen den Bundestrojaner in Karlsruhe aufgefahren, ich suche aktuell noch nach Fotos. Bisher habe ich nur ein Bild vom foebud, Lizenz und Urheber mir unbekannt.
Es gibt jetzt ein ganz lustiges Bild mit Claudia und einem Riesen-Computer – Lizenz und Urheber mir ebenfalls unbekannt, man soll aber wohl auf gruene.de verweisen.
Weiterlesen
- Leitsätze zum heutigen Urteil zur Online-Durchsuchung
- Mitschnitt der Urteilsverkündung auf Google Video
- Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht: Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz NRW zur Online-Durchsuchung und zur Aufklärung des Internet nichtig
- netzpolitik.org: “Die Entscheidung: Online-Durchsuchung beim Bundesverfassungsgericht”
- Lawblog: “Neues Grundrecht”
- Heise Netze: “Karlsruhe lässt kaum Raum für heimliche Online-Durchsuchungen”
- Foebud: “Freude über Urteil zur Online-Durchsuchung”
- GRÜNE JUGEND: “Datenschutz ist Grundrecht”
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