Julia Seeliger
  • Bürgerkinder und Schwarz-Grün

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    8. May 2008 | Trackback | Internet ausdrucken
    scissors

    Die WELT hat einen ganz netten Artikel über junge Leute bei CDU und Grünen gemacht – Mit meinem Hüpfer-Alter von fast 30 wurde auch ich befragt:

    Wobei sich das Linke, vor dem es Radomski graust, nicht auf die Grüne Jugend beschränkt. Auch die „erwachsenen“ Grünen haben vieles beschlossen, was zu Schwarz-Grün nicht passt: flächendeckender Mindestlohn, keine neuen Kohlekraftwerke, Bürgerversicherung, Abkehr vom Unionskurs bei der Inneren Sicherheit, Umverteilungsprojekte in der Sozialpolitik. „Wir haben auf dem grünen Länderrat im April noch einmal festgelegt, dass wir eine linke Partei sind“, sagt Julia Seeliger, mit 29 Jahren jüngstes Parteiratsmitglied der Grünen. „Die soziale Frage wird für uns immer wichtiger und angesichts der wachsenden Kluft zwischen Arm und Reich auch den Bundestagswahlkampf bestimmen.“

    Im Hinblick auf den kommenden Bundeskongress lustig ist dies:

    „Auch – oder gerade – bei der zukünftigen Generation der Grünen ist nicht sicherzustellen, dass sich dauerhaft die Vernunft durchsetzt“, schreibt Michael Radomski aus dem Bundesvorstand der JU in deren aktuellem Magazin. „Wer’s nicht glauben mag, ist aufgerufen, einmal als Gast an einem Parteitag der Grünen Jugend teilzunehmen oder deren Webseite zu besuchen. Viel Spaß dabei!“

    Frage mich, was Radomski an den Bundeskongressen stört – bei der Grünen Jugend ist man vernünftig und man lässt, anders als beim “Deutschlandtag” der Jungen Union, keine Stände von EADS zu – und auch keine Nationalhymne. Wo kämen wir denn da hin! Ich für meinen Teil freu mich schon auf Bonn – der letzte Frühjahrs-Bundeskongress war ja wirklich Yippie yipiie yippie yeah!


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10 Responses to “Bürgerkinder und Schwarz-Grün”

  1. Insofern könnte es Wunschdenken sein, wenn Vorstandsmitglieder der JU Berlin sagen, dass Schwarz-Grün im Bund klappt, „wenn sich bei den Grünen die Realos durchsetzen und sie sich um die Ökologie kümmern, mit der wir in der Union keine Probleme haben.“ (aus dem Artikel)

    … das sollten wir ändern: eine Ökologiepolitik, die der CDU nicht weh tut, geht nicht weit genug.

  2. … das sollten wir ändern: eine Ökologiepolitik, die der CDU nicht weh tut, geht nicht weit genug.

    Das kann ich, anders als das Thesenpapier das Robert mir zugesandt hat, sofort unterschreiben.

  3. Sehr schönes Statement Julia
    =)

  4. Es steht den Grünen ja frei, sich als linke Partei zu positionieren. Bleibt nur die Frage, ob man sich damit einen Gefallen tut. Gerade merkt die SPD, dass das Thema “links” von der gleichnamigen Partei mehr oder minder monopolisiert wird und mit einem “Me-Too-Linksprogramm” kein Blumentopf zu gewinnen ist. Wenn die Grünen das unbedingt auch selbst ausprobieren wollen, von mir aus. :o)

  5. Man muss das nicht immer so klassisch sehen. Wir sind natürlich für soziale Gerechtigkeit, aber andere Fragen sind für uns keine Nebenwidersprüche. Das mit der sozialen Gerechtigkeit musste aber auch erst wieder geschärft werden. Das ist inzwischen ganz gut getan.

    Nicht “Wir auch noch links”.

    Geht man in die Bereiche Vielfalt, Innen + Recht, Frauen, Ökologie, dann sieht man, was noch alles “links” ist und wo es viel zu tun gibt.

  6. ” […] bei der zukünftigen Generation der Grünen ist nicht sicherzustellen, dass sich dauerhaft die Vernunft durchsetzt. […] Wer’s nicht glauben mag, ist aufgerufen, einmal […] deren Webseite zu besuchen. ”

    Designtechnisch ist die Website der GJ doch voll OK. Gut, das Quietschrosa bedient einen eher spezielleren – und vermutlich eher weiblichen – Geschmack. Aber sonst?

    Übrigens, gerade plauderte ich kurz mit Renate Künast am Rande der Kieler Wahlkampfveranstaltung. Ich äußerte mich enttäuscht darüber, dass sie neben anderen bundespolitischen Themen nicht auch Datenschutz- und Überwachungsthemen angesprochen hatte. Sie wolle “das Recht auf Privatheit ins GG” propagieren, damit dieser Vorschlag mit Schäubles Plänen interferiert und das GG und die Privatheit bleiben, wo sie gerade noch sind. Datenschutz ist ihr ein Begriff – Sie sprach exemplarisch ein in die Schlagzeilen geratenes soziales Netzwerk an … ich hätte den Namen einer sehr großen Suchmaschine fallen lassen sollen, damit sie davon auch schon mal was gehört hätte. Das war mir in dem Moment leider nicht eingefallen.

    Abschließend wollte Sie sich zu Schilys rot-grünen Fingerabdrücken in Ausweispapieren nicht spontan äußern, aber als ich eine Erklärung vorschlug (“… oder haben die Grünen schlimmeres verhindert?”) nickte sie erfreut – vermutlich erfreut über meine “Einsicht”. 🙂

  7. @ Tobias
    Ein “Recht auf Privatheit ins GG” zu propagieren ist Quatsch, denn das gibt es dort schon längst (siehe Art. 2, 10, 11,13 u.a.). Was dieses Recht zusätzlich bringen soll, versteh ich nicht. Wenn die Richter am BVerfG heute nicht anders urteilen, werden sie es mit einem solchen “Grundrecht” auch dann nicht tun. Ich finde die Tendenz gefährlich alles, was für schön finden ins GG zu schreiben. Dies ist bei den “Kinderrechten” auch schon seltsam gewesen. Das GG verkommt dann zu einem hübschen Katalog ohne Aussagekraft, was dann zu einer proklamatorischen Verfassung führt, wie z.B. in Lateinamerika üblich.
    Solche Forderungen lenken nur dv. ab, dass die Auseinandersetzung politisch geführt werden muss. Das GG ist kein Politikersatz.

    Gut, das alles hat mit dem Artikel jetzt eigentlich nicht soviel zu tun.

  8. Hm, ich denke da auch noch sehr intensiv drüber nach.

    Ich mache dazu (Recht auf Privatheit) mal einen eigenen Artikel auf!

    Achja, das mit den Kinderrechten war ne UN-Konvention, die die BRD ewig nicht umsetzt. Deswegen, nicht, weil sich da irgendwer was überlegt hat mit “Kinderrechten ins Grundgesetz”.

  9. @jk:
    Ich unterschreibe sofort was du sagst. Allerdings hatte ich Frau Künast genauso verstanden. Die Schäubles dieses Landes ziehen das Tau der Kontroll- und Überwachungspolitik nach rechts, der grün-liberale (“liberal” nicht bezogen auf die FDP. Bis auf Gehart Baums “Zirkel” versagt die FDP bei nicht wirtschaftsliberalen Themen z.zt. ja komplett) Gegenvorschlag zieht das Tau nach links und als Ergebnis bleibt das GG wie es ist.

    Frau Seeliger, Sie werden dieses Spielchen sicher aus ihrem politischen Alltag kennen.

    Was beim Rumspielen mit dem GG passiert zeigt doch sehr schön die Föderalismusreform. Bayern hat jetzt die Möglichkeit, das Versammlungsrecht – ab zwei Personen (!) – einzuschränken und zimmert sogleich an einem entsprechendem Gesetz. Ich halte das für absolut verantwortungslos. Welche Paranoia reitet diese Menschen, die so was beabsichtigen?

    Bitte rührt das GG nicht an, auch nicht aus noch so gut gemeinten Absichten! Selbst das neue IT Grundrecht kann aus dem GG – so wie es ist – abgeleitet werden. Finger weg vom GG!

    (@Fr. Seeliger: sry fürs OT)

  10. @ Tobias Witt
    Renate Künasts Argumentation erschließt sich mir trotzdem nicht.
    Das Grundrecht auf Privatheit existiert bereits aus der Verbindung verschiedener Normen, nicht als ein geschlossener Artikel, was verfassungssystematisch auch sinnvoll ist.
    Sollte das GG tatsächlich im Sinne schäublischer Sicherheitsphantasien geändert werden, würde ein solches Recht nichts nutzen, da diese Änderungen wahrscheinlich als verfassungsimmanente Schranken des Grundrechts bzw. der Grundrechte konzipiert werden würden.

    Wenn man tatsächlich etwas an der verfassungsrechtlichen Situation ändern will, müsste man über eine Abschaffung bzw. Abschwächung der bestehenden Schranken z.B. beim Schutz der Wohnung diskutieren oder eine Einschränkung des Wesensgehalt der Grundrechte vor dem BVerfG einklagen.

    @Julia
    Das wusste ich nicht. Das Thema kam doch von der SPD in die Debatte, als die Sache mit den Kindestötungen durch die Medien ging oder habe ich das falsch in Erinnerung?

    Es macht m.E. trotzdem keinen Sinn, Dinge ins GG zu schreiben, die dort bereits drin sind. Hätte das BVerfG bisher Kinderrechte (als Teil des Schutzbereichs der Grundrechte) in der Rechtsprechung ignoriert, wäre das eine andere Frage.
    Diese Rechte würden i.Ü. auch nichts daran ändern, dass Kinder ihre Rechte nicht bzw. nur bedingt einklagen können.