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Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität von informationstechnischen Systemen
4Juhu, wir haben ein neues Grundrecht!
Heute hat das Bundesverfassungsgericht das Urteil zur Online-Durchsuchung in NRW verkündet. Das NRW-Gesetz ist verfassungswidrig: Eine flächendeckende Online-Durchsuchung ist – wenig überraschend – nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Nur in besonderen Einzelfällen ist eine Ausspähung rechtens.
Zum ersten Mal wurde ein “Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität von informationstechnischen Systemen” genannt.
Wiefelspütz machte ein komisches Gesicht, Ingo Wolf hat wohl heute auch nicht so einen guten Tag. Was das Urteil genau bedeutet, konnte auch der interviewte (sachverständige) Jurist noch nicht ganz absehen, sein erstes Fazit: Ein wichtiges Urteil, man habe ein neues Grundrecht geschaffen. Es seien zudem nun mehr Bereiche geschützt, man hätte aber nun auch mehr Möglichkeiten, in die geschützten Bereiche einzugreifen.
Ich frage mich, ob die heutige Entscheidung etwas für die kommende Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung bedeutet.
Die Grünen haben heute morgen den Bundestrojaner in Karlsruhe aufgefahren, ich suche aktuell noch nach Fotos. Bisher habe ich nur ein Bild vom foebud, Lizenz und Urheber mir unbekannt.
Es gibt jetzt ein ganz lustiges Bild mit Claudia und einem Riesen-Computer – Lizenz und Urheber mir ebenfalls unbekannt, man soll aber wohl auf gruene.de verweisen.
Weiterlesen
- Leitsätze zum heutigen Urteil zur Online-Durchsuchung
- Mitschnitt der Urteilsverkündung auf Google Video
- Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht: Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz NRW zur Online-Durchsuchung und zur Aufklärung des Internet nichtig
- netzpolitik.org: “Die Entscheidung: Online-Durchsuchung beim Bundesverfassungsgericht”
- Lawblog: “Neues Grundrecht”
- Heise Netze: “Karlsruhe lässt kaum Raum für heimliche Online-Durchsuchungen”
- Foebud: “Freude über Urteil zur Online-Durchsuchung”
- GRÜNE JUGEND: “Datenschutz ist Grundrecht”
Einsortiert: netz, staat
Verschlagwortet: bundestojaner, bundesverfassungsgericht, datenschutz, grundgesetz, online-durchsuchung, onlinedurchsuchung, privacy, trojaner
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4 Responses to “Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität von informationstechnischen Systemen”
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Ben
Das Grundrecht heißt “von informationstechnischen Systemen”, nicht von Informationssystemen…
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Danke, ist korrigiert. Langer, sperriger Begriff, den wir alle erstmal lernen müssen.
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Martin
Warum riskierst Du denn eine Urheberrechtsverletzung durch die Veröffentlichung der Fotos?
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weil ich zuerst gar kein Foto hatte und das Foebud-Foto offenbar unter Creative Commons steht, ich weiß nicht, unter welcher, das von den Grünen wurde mir zugeschickt mit dem Hinweis, man solle auf gruene.de verweisen (was ich getan habe). Bei den Grünen kriege ich keinen Ärger, das von Foebud nehme ich runter, wenn man mich anschreibt.
Auf Grund der schlechten Pressearbeit gab es heute morgen sehr wenige Fotos, mit denen man die Blogs bebildern kann. Hoffentlich wird das irgendwann mal besser, wofür gibts denn Webspace, sinnvoll wäre es auch gewesen, Flickr zu nutzen.
Offenbar gab es aber beim Bundesverfassungsgericht kein Netz. Behauptete zumindest jemand.