zeitrafferin
Julia Seeliger-
16. November 2007 | 2 Kommentare | Trackback | Internet ausdrucken
Hier finden sich die Antworten der Bundesregierung in Person von Rolf Schwanitz (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär im Gesundheitsministerium zu den Fragen von Dr.Harald Terpe und Volker Beck. Wenig verwunderlich, dass sich Herr Schwanitz durch mangelnden Sachverstand auszeichnete.
Rolf Schwanitz, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Gesundheit:
Ich glaube, dass die Grundsatzentscheidung, die wir durch die rechtliche Regelung des Verbots getroffen haben, in der Tat das schärfste Signal und der beste Schutz vor dem Konsum von Cannabis inklusive von gegebenenfalls verunreinigtem Cannabis ist.
Schönes Glaubensbekenntnis zu einer ideologischen Politik.
Schwanitz kennt die Rechtslage offenbar nicht so genau – kann ja mal passieren, wenn man sich mit dem Thema nicht wirklich befasst – und behauptet, dass es auf den Konsum ankomme:
Die Frage, warum man sich gegenüber anderen Suchtstoffen oder anderen Drogen anders verhält, ist eine Frage, die zunächst einmal auf der geltenden Rechtslage durch die Bundesregierung zu entscheiden und mit Handlungen zu untersetzen ist. Die Regelungen für den Konsum dieser Stoffe sind anders. Sie können sich vorstellen, dass das Gesundheitsministerium beispielsweise den Konsum von Alkohol oder Tabak sehr kritisch sieht. Allerdings ist der Rechtsrahmen in Deutschland an dieser Stelle anders.
Das sollte der Mann mal genauer erklären.
Rechtsanwalt Wurster: Betäubungsmittelstrafrecht
Der Eigenkonsum von Betäubungsmitteln ist straflos; in fast allen Fällen dürfte jedoch der Erwerb oder Besitz als vorgelagerte Begehungsalternative nachweisbar sein. Eine Ausnahme ist der Fall, dass eine andere Person dem Konsumenten das Rauschgift injiziert; in diesen Fällen fehlt es an der Verfügungsgewalt des Konsumenten und ist die Nutzung der Drogen straflos (LG München I 1984, 77).
Die Rechtsprechung unterscheidet überraschenderweise zwischen dem Fall, dass am Joint gezogen und dieser dann zurückgegeben wird (dann strafloser Nicht-Besitz, bloßer Konsum, OLG Oldenburg NStZ 1982, 121), und dem Fall, dass der Joint nach dem Inhalieren in die Runde weitergereicht wird (dann Strafbarkeit wegen unmittelbarer Gebrauchsüberlassung, BayObLG NStZ-RR 1998, 149). Ausführungen dazu, wie diese “Wortklauberei” mit dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz aus Art. 103 Abs. 2 Grundgesetz zu vereinbaren ist, würden den Rahmen dieser Übersicht sprengen.
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15. November 2007 | 6 Kommentare | Trackback | Internet ausdrucken
Der Vertrag von Spiegel-Chefredakteur Stefan Aust wird nicht verlängert.
Alles wird gut.
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15. November 2007 | 9 Kommentare | Trackback | Internet ausdrucken
Neue Bordelle entfachen die Debatte über käuflichen Sex neu. Prostitution sei Rebellion gegens Patriarchat, sagt die Ex-Prostituierte Juliana. Und kritisiert Alice Schwarzer.
Bordelle sind Orte, an denen zwei mündige Erwachsene Geld gegen Sex austauschen. Das wird von Feministinnen wie Alice Schwarzer geleugnet. Sie vertritt einen Oberschichten-Feminismus. Darin wirkt die verordnete Keuschheit der bürgerlichen Frau aus vergangenen Jahrhunderten nach. Unehelicher Sex machte aus ihr eine “gefallene Frau”. In den unteren Schichten dagegen war Prostitution ein legitimes Mittel zu überleben und Prostituierte waren sozial eingebunden. Wenn Schwarzer nun eine Soziologin zitiert, die Prostituierte als “sozial tote Frauen” und Freier entsprechend als “Nekrophile” bezeichnet, reproduziert sie diesen Oberschichten-Blick. Dass Frauen für Sex Geld nehmen, ist eher eine Rebellion gegen das Patriarchat, das Männer ja uneingeschränkten Zugang zu Sex sichern möchte.
Interessante These.
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15. November 2007 | 3 Kommentare | Trackback | Internet ausdrucken
Eigentlich wissen alle, was zu tun ist. Gründe gibt es genug, sich der Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung anzuschließen. Gründe findet man ausreichend auch noch in einer fünfminütigen Info (Mehr Aufklärungsmaterial gibt es hier). ABER oft läuft dabei etwas schief, weil nämlich die zwingend erforderliche Vollmacht nicht ausgedruckt und verschickt wird. DARUM, damit bei dieser wichtigen Sache nichts schief läuft – hier eine Anleitung in 3 Schritten. So und nicht anders muss das gemacht werden. Also auf, die Zeit drängt, denn Registrierungen und Vollmachten werden nur noch bis zum 24.12.2007 (Poststempel) angenommen! Auf auf!!!
Schritt 1: Registrierung ausfüllen
Das Registrierungsformular wird ausgefüllt und danach durch Klicken auf “Absenden” abgeschickt.Die Registrierung enthält die Daten zur Verfassungsbeschwerde. Das Registrierungsformular findet man hier: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/51/70/lang,de/. Das wird online ausgefüllt und dann per Klicken auf “Absenden” übermittelt. Die Daten, die für die Verfassungsbeschwerde benötigt werden, gehen dann beim Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik ein. Damit Starostik die Verfassungsbeschwerde durchsetzen kann benötigt er aber aber das Vollmachtsformular, das es nach dem Abschicken der Registrierung zum Herunterladen gibt.
Schritt 2: Vollmacht ausdrucken und ausfüllen
Das Vollmachtsformular wird vollständig ausgefüllt und unterschrieben.Die benötigte Vollmacht gibt es nach dem Abschicken der Registrierung zum Download als PDF- oder RTF-Dokument. Das lädt man herunter, druckt es auf dem Drucker aus und füllt dann alle erforderlichen Felder (im PDF auch direkt am Computer möglich) aus. Nicht vergessen; die Unterschrift!
Schritt 3: Eintüten und Abschicken
Die ausgefüllte Vollmacht kommt in den Briefumschlag und wird an Rechtsanwalt Meinhard Starostik geschickt. Frankieren nicht vergessen!Danach liegt das ganze ungefähr wie oben dargestellt auf dem Tisch (oder wo auch immer). Das große Eckige kommt ins kleine Eckige. Wer so luxuriöse Briefumschläge mit Fenster besitzt, braucht den Brief nur noch frankieren und in den nächsten Briefkasten stecken. Wer kein Fenster im Umschlag hat, schreibt es eben drauf und steckt den fertig frankierten Briefumschlag ebenfalls in den nächsten Briefkasten. Alles bis zum 19. und man hat seinen Teil geleistet. Gekostet hat es nicht mehr als einen Briefumschlag, eine 55 Cent Briefmarke, etwas Druckertinte und einen Gang zum Briefkasten. Die Verfassungsbeschwerde kostet nichts (in Ziffern: 0), denn…
Das Gerichtsverfahren und Ihre Vertretung vor Gericht ist für Sie kostenfrei. Ihnen entstehen also keinerlei Gerichts-, Anwalts- oder sonstige Kosten. Dies gilt auch dann, wenn die Verfassungsbeschwerde keinen Erfolg haben sollte.
(Quelle: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/51/70/)
Viel Erfolg beim Mitmachen! Jetzt handeln!
Text verfasst von Kai Uhlemeyer unter cc-by
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