Julia Seeliger
  • Konkret: “Das Volksgericht”

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    20. May 2008 | Trackback | Internet ausdrucken
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    Auf der Suche nach einer differenzierten Auseinandersetzung mit Tibet wagte ich mich auch an den Aufmacher (“Der Tibet-Wahn”) der aktuellen “Konkret”, ein Magazin, das ich nur mit großer Vorsicht rezipiere. Der Tibet-Artikel findet sich nicht online, wohl aber ein anderes Stück: “Das Volksgericht” von Georg Fülberth setzt sich kritisch mit dem großen Lob, welches das Bundesverfassungsgericht regelmäßig erhält, auseinander. Laut Fülberth lassen sich die Urteile des Verfassungsgerichts (in im engeren Sinn politischen Verfahren) in drei Typen unterscheiden: Staat gegen seine Widersacher, Schlichtung zwischen unterschiedlichen staatlichen Akteuren und zum Dritten das Verfahren Bürger/innen vs. Staat:

    Besonders beliebt wird das BVG dann, wenn es – drittens – dem Volk gegen den Gesetzgeber zum Sieg verhilft. Recht häufig und mit großer Resonanz geschieht dies bei der Wahrung der sogenannten informationellen Selbstbestimmung. Auch hier verfährt das Gericht in Abwägung von Verbieten und Gewähren: Ein Gesetz wird für verfassungswidrig erklärt, zugleich erhalten Bundestag und Bundesrat Hinweise, wie sie dasselbe Ziel künftig auf anderem Weg erreichen können. So wurden 1983 die Pläne des Innenministers Friedrich Zimmermann zu einer Volkszählung zwar gestoppt; sie fand aber dann doch statt, nämlich unter Beachtung der gerichtlichen Auflagen und damit mit größerer Legitimität als vorher.

    Ähnliches dürfte für die neuen Urteile des BVG über die Vorratsdatenspeicherung, die Erfassung von Autokennzeichen zu Fahndungszwecken und die Onlinedurchsuchung von Computern gelten. In allen diesen Fällen wurden Vorgaben der Bundesregierung verworfen. Innenminister Schäuble war darüber nicht entsetzt. Er hat sich statt dessen eher artig beim Gericht bedankt. Dieses hat ihm nämlich nicht nur gezeigt, was verboten ist, sondern er kennt jetzt auch die Spielräume, die er hat.

    Ich werde diese These im Hinterkopf behalten und noch genauer hinschauen, wenn ich mal wieder ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts kommentiere.


    Einsortiert: staat, überwachung


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6 Responses to “Konkret: “Das Volksgericht””

  1. konkret (1): Schäuble, das BVG und alles…

    >>Innenminister Schäuble war nicht entsetzt. Er hat sich statt dessen eher artig beim Gericht bedankt. Dieses hat ihm nämlich nicht nur gezeigt, was verboten ist, sondern er kennt jetzt auch die Spielräume, die er hat. Im Fall der Vorratsdatenspeich…

  2. Leider offenbart sich schon an der verwendeten Terminologie, dass der Verfasser nicht viel von Verfassungsrecht versteht.

  3. aha, kannst du das mal ein bisschen genauer erklären, niels?

  4. Gern. Wer das Bundesverfassungsgericht mit “BVG” abkürzt, hat sich offensichtlich nicht besonders eingehend mit dem Gericht beschäftigt.

  5. sonst nichts?

  6. Das ist alles?