zeitrafferin
Julia Seeliger-
27. February 2008 | 4 Kommentare | Trackback | Internet ausdrucken
Juhu, wir haben ein neues Grundrecht!
Heute hat das Bundesverfassungsgericht das Urteil zur Online-Durchsuchung in NRW verkündet. Das NRW-Gesetz ist verfassungswidrig: Eine flächendeckende Online-Durchsuchung ist – wenig überraschend – nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Nur in besonderen Einzelfällen ist eine Ausspähung rechtens.
Zum ersten Mal wurde ein “Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität von informationstechnischen Systemen” genannt.
Wiefelspütz machte ein komisches Gesicht, Ingo Wolf hat wohl heute auch nicht so einen guten Tag. Was das Urteil genau bedeutet, konnte auch der interviewte (sachverständige) Jurist noch nicht ganz absehen, sein erstes Fazit: Ein wichtiges Urteil, man habe ein neues Grundrecht geschaffen. Es seien zudem nun mehr Bereiche geschützt, man hätte aber nun auch mehr Möglichkeiten, in die geschützten Bereiche einzugreifen.
Ich frage mich, ob die heutige Entscheidung etwas für die kommende Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung bedeutet.
Die Grünen haben heute morgen den Bundestrojaner in Karlsruhe aufgefahren, ich suche aktuell noch nach Fotos. Bisher habe ich nur ein Bild vom foebud, Lizenz und Urheber mir unbekannt.
Es gibt jetzt ein ganz lustiges Bild mit Claudia und einem Riesen-Computer – Lizenz und Urheber mir ebenfalls unbekannt, man soll aber wohl auf gruene.de verweisen.
Weiterlesen
- Leitsätze zum heutigen Urteil zur Online-Durchsuchung
- Mitschnitt der Urteilsverkündung auf Google Video
- Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht: Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz NRW zur Online-Durchsuchung und zur Aufklärung des Internet nichtig
- netzpolitik.org: “Die Entscheidung: Online-Durchsuchung beim Bundesverfassungsgericht”
- Lawblog: “Neues Grundrecht”
- Heise Netze: “Karlsruhe lässt kaum Raum für heimliche Online-Durchsuchungen”
- Foebud: “Freude über Urteil zur Online-Durchsuchung”
- GRÜNE JUGEND: “Datenschutz ist Grundrecht”
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28. January 2008 | Comments Off on Der Skype-Trojaner | Trackback | Internet ausdrucken
Für die Installation der Skye Capture Unit wird eine ausführbare Datei mitgeliefert, die zum Beispiel als Anhang an eine E-Mail versendet werden oder aber direkt auf dem Zielsystem installiert werden kann. Weitere Installationsroutinen können jederzeit integriert werden. Diese werden dann nach dem entstandenen Aufwand berechnet.
Aus dem Angebot zur Realisierung von Internettelefonie- Überwachung der Firma DigiTask an das bayerische Justizministerium.
Oder was ist zu dem Dokument noch zu sagen?
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