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zeitrafferin

Julia Seeliger
  • 29. April 2008 | 15 Kommentare | Trackback | Internet ausdrucken
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    Zu den aktuell diskutierten Netzsperrungen: Das war vorauszusehen, dass die Content-Industrie bei der Bundesregierung so lange Lobbying macht, bis diese weich wird und anfängt, ein Gesetz zu planen, das zwar nicht grundrechtskonform ist, aber zur Verfolgung böser Schwerstkrimineller – Filesharer und andere Wissens-Diebe – taugt.

    Internetsperrungen für Tauschbörsennutzer – Absurd, aber in der derzeitigen, verfassungsblinden Zeit voraussehbar!

    Internetsperrung Kabel Schnitt
    Tauschbörsennutzer vom Netz abklemmen? Urheber/in (Lizenz)

    A propos: Internetsperrungen greifen in Grundrechte ein – ein Gutachten der Kommission für Jugendmedienschutz belegt genau dies.

    Sperrverfügungen für Inhalte im Internet “greifen in erheblichem Umfang in die Meinungsfreiheit der Inhaltsanbieter, die Informationsfreiheit der Nutzer sowie die Berufsfreiheit der Internetprovider ein.

    Auf EU-Ebene sieht das Parlament das übrigens ähnlich.

    Calls on the Commission and the Member States to recognise that the Internet is a vast platform for cultural expression, access to knowledge, and democratic participation in European creativity, bringing generations together through the information society; calls on the Commission and the Member States, therefore, to avoid adopting measures conflicting with civil liberties and human rights and with the principles of proportionality, effectiveness and dissuasiveness, such as the interruption of Internet access.

    Mein Bekannter Markus Beckedahl hat genau zu diesem Thema einen Kommentar für Zeit-Zünder verfasst. Weiterlesen zum Thema ist auch im entsprechenden Heise-Artikel möglich. Für Netzsperren gibt es aktuell keine gesetzliche Grundlage:

    Technische Sperrmaßnahmen, die ins Fernmeldegeheimnis eingreifen, seien rechtlich nicht gedeckt. Sperrungen von IP-Adressen oder URLs würden daher eine Änderung des geltenden Rechts erfordern.

    Mal sehen, wie die ein eventuelles Gesetz grundrechtskonform hinkriegen. Die Bundesregierung denkt sich wahrscheinlich: “Wie machen wir Filesharing zu einem besonders schweren Verbrechen? Vielleicht einfach das Strafmaß anheben?” und “Man kann ja mal versuchen, das Verfassungsgericht sagt dann schon bescheid, was man besser machen muss.”

    Ich seh da ja noch kein Land, aber denen wird schon was einfallen. Vielleicht Terrorismus? Musikterrorismus? Datenterrorismus? Wissensterrorismus?

    Wir werden sehen.

    15 Kommentare
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