22. Mai 2008 | 36 Kommentare | Trackback | Internet ausdrucken

Streitobjekt Nutzhanf: Durften sie oder durften sie nicht? – Urheber/in (Lizenz)
Genaues über den Prozess könnt ihr bei Steffen lesen. Dort ist das Aktuellste zusammengestellt.
Skurriles wurde am 19. Mai vor dem Amtsgericht Tiergarten verhandelt: Steffen Geyer, Hanfparaden-Aktivist, ist angeklagt, am Tag der Hanfparade 2006 Cannabis vor dem Brandenburger Tor angebaut zu haben. Weiterlesen »
Streitobjekt Nutzhanf: Durften sie oder durften sie nicht? - Urheber/in (Lizenz)
Genaues über den Prozess könnt ihr bei Steffen lesen. Dort ist das Aktuellste zusammengestellt.
Skurriles wurde am 19. Mai vor dem Amtsgericht Tiergarten verhandelt: Steffen Geyer, Hanfparaden-Aktivist, ist angeklagt, am Tag der Hanfparade 2006 Cannabis vor dem Brandenburger Tor angebaut zu haben. In Jura-Sprache sah das dann so aus:
Illegaler Anbau von Betäubungsmitteln nach §29 Abs. 1 Ziffer 1 BtMG am 05.08.2006 um 11:25 Uhr auf dem Platz des 18.März
Und das, obwohl ein Zertifikat vorgelegen hatte, dass es sich bei den Pflanzen um harmlosen Nutzhanf handelte! Auf Youtube findet sich ein Video, in dem man sehen kann, wie die Pflanzen - eigentlich als Deko für die Hanfparade 2006 bestimmt - von Polizeibeamten abgeschnitten werden.
Auf das Bild klicken, um das Video anzuschauen!
Kameramann: Warum schneiden Sie denn die ab?
Polizist: Abschneiden? Weil hier gemäß der Kriminalpolizei festgestellt worde
36 Kommentare
Einsortiert: aktivismus, drogen
Verschlagwortet: hanfanbau, vor gericht