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Straffrei: Hanf vor dem Brandenburger Tor
0Bei seinem Gerichtsverfahren am vergangenen Montag kam Hanfparade-Aktivist und Buchautor Steffen Geyer mit einer Einstellung des Verfahrens nach § 153 StPO davon. Ich hatte vor dem ersten Verhandlungstermin zu dem Sachverhalt Hintergründe zusammengestellt, unter anderem ein längeres Interview mit Steffen.
In seinem Blog erzählt Steffen noch einmal, wie es zu der Geschichte kam und wie der Richter so drauf war:
Keiner konnte nachvollziehen, dass die Pflanzen mit einem Wirkstoffgehalt von weniger als 0,016 Prozent eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen sollten. Dieser heiklen Frage ging der Richter heute geschickt aus dem Weg und bot mir stattdessen einen “Deal” an, in den ich einwilligte.
Das Verfahren wegen des illegalen Anbaus von Cannabis am Brandenburger Tor wurde heute nach § 153 Strafprozessordnung ohne Auflagen eingestellt. Die Kosten für Polizeieinsatz und Gerichtsverfahren trägt die Staatskasse.
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Verschlagwortet: hanfparade, nutzhanf, steffen geyer