Julia Seeliger



3 Responses to ““Staat soll nicht zum Hacker werden””

  1. Vielleicht sollten “echte” Hacker anfangen, sich irgendwie anders zu nennen? So eine peinliche CCC-Verwechslung könnte dann auch nicht mehr aufkommen. Außerdem ist es doch wirklich schade, wenn man seine Energie in die Aufklärung solcher Mißverständnisse stecken muß.

  2. Dagegen. Ich lass mir meinen Namen für das, was ich tue, nicht durch irgendwelche Ignoranten wegnehmen.

    … und wer ändert jetzt diese dämliche Schlagzeile bittedanke?

  3. Also es gibt gute Hacker und böse Hacker, ja?
    Wir sind die guten.

    Ich weiss ja nicht, was in Eurem Lexikon steht, aber bei mir fällt aus der Wikipedia folgender Absatz als erstes, welcher vom negativem Bild ausgeht und den Begriffswandel gut zusammenfasst:

    Hacker hat mehrere Bedeutungen. Das Wort wird alltagssprachlich gebraucht, um jemand zu bezeichnen, der über ein Netzwerk unerlaubt in fremde Computersysteme eindringt und zugleich Teil einer entsprechenden Subkultur ist. In engerem Sinne gebrauchen seit den 1950er Jahren weitere Subkulturen den Ausdruck zur Selbstbezeichnung. Gemeinsames Merkmal ist dabei, dass ein Hacker ein Technikenthusiast ist, der umfangreiche technische, vor allem computertechnische Grundlagenkenntnisse besitzt.[1] In einem übergreifenden Sinn umfasst ‚Hacker’ Personen, die mit ihren Fachkenntnissen eine Technologie beliebiger Art außerhalb ihrer normalen Zweckbestimmung oder ihres gewöhnlichen Gebrauchs benutzen.

    Die englischsprachige Wikipedia weiss im ersten Abschnitt nur positive Deutungen und verbucht die negative Auslegung im Gegensatz zur deutschen Variante als “nowadays”:

    In computing, a hacker is a person who delights in having an intimate understanding of the internal workings of a system, computers and computer networks in particular, as defined by Request for Comments (RFC) 1392 [1].

    Grade in an die im deutschen Kulturkreis anerkannte Version der Hackerethik hält sich eine Onlinedurchsuchung nicht. Diese erhält nämlich den Punkt:

    Öffentliche Daten nützen, private Daten schützen.

    Nun stellt ein Richter fest, dass der Terrorplan auf meiner Festplatte ein öffentliches Datum ist, weil es im Interesse des Volkes ist den vermeindlichen Terroranschlag zu verhindern und das ohne den Plan auf meiner Platte nicht anders gehen können soll, und ermittelt werden soll.

    Dann soll der Staat mich hacken können dürfen, so das BVerfG heute, wenn er sich selbst dazu nach heute genannten Anforderungen eine Rechtsgrundlage schafft.

    Der Staat darf sich seit heute selber zum Hacken ermächtigen.

    Zur Onlinedurchsuchung: Da ein Ermittlungsverfahren äußerst komplex und u.U. sehr zeitkritisch ist, ist es schwer das besondere Öffentliche Interesse festzustellen. Dazu kommt, dass Ermittlungen aus gutem Grund nicht öffentlich sind 😉 Und: dass Computer beliebig komplex sind und im Einzelfall auch mal nicht gehackt oder vom Terroristen gezielte Falschinformationen erhackt werden oder die Beweislast nicht gegeben ist, weil man über ein digitales Datum nicht beweisen kann, wann es von wem erstellt wurde. Vielleicht vom Trojaner selbst?

    Wenn ich das Volk bin und in meinem Namen ein Richter sowas entscheidet, will ich mitreden können – auch anonym. Lieber nicht per Wahlcomputer.

    Ich glaub die maschinenlesbare Regierung kündigt sich grad auf Umwegen an.

    Und die Grünen müssen mal aufpassen, dass sie den Begriff des Hackers nicht dem Bundetrojaner-reitenden Überwachungsmenschen trüben!!