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Zum BKA-Gesetz
2Und wieder das BKA-Gesetz: Im Sinne eines breiten gesellschaftlichen Diskurses um dieses nicht unumstrittene Gesetz stelle ich die Kabinettsvorlage hier zum Download zur Vefügung.
WELT-Interview: “BKA verteidigt Aufrüstung der Terrorfahnder”
Ziercke: “Das neue BKA-Gesetz ist ein großer Erfolg des Bundesinnenministers. Natürlich wünsche ich mir eine Regelung, um Wohnungen betreten zu können. An dieser Frage könnte sich die Effektivität entscheiden. Es ist unlogisch, dass wir bei der akustischen Wohnraumüberwachung hineindürfen, bei der Online-Durchsuchung jedoch nicht.”
Heise Online: “BKA will Online-Razzien in die Wohnungen Verdächtiger”
Papier: “Die Grundrechte sind dazu bestimmt, die Freiheitssphäre des Einzelnen vor Eingriffen der öffentlichen Gewalt zu sichern; sie sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Die sich aus dem Grundgesetz ergebenden staatlichen Schutzpflichten sind dagegen prinzipiell unbestimmt. Die Wahl kann so immer nur auf solche Mittel fallen, die mit der Verfassung in Einklang stehen.”
UNTERZEICHNEN: Die BKA-Petition
Hintergrund: “Der Zweck des Staates ist die Wahrung der Freiheit”
Über das Spannungsverhältnis von Freiheit und Sicherheit aus verfassungsrechtlicher Sicht – Ein Vortrag auf der Tagung “Freiheit und Sicherheit – Verfassungspolitische Dimensionen” der Akademie für Politische Bildung Tutzing am 30. Mai 2008 / Von Hans-Jürgen Papier (hier die Kurzfassung)
Einsortiert: netz, polizei, staat, überwachung
Verschlagwortet: bka, bka-gesetz, netzpolitik, terrorismus, vielfalt
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2 Responses to “Zum BKA-Gesetz”
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[…] bei Grünen: Julia Seeliger etwa fasst die Positionen in ihrem Blog zusammen und ruft zur Online-Petition auf (ein Aufruf dem ich mich gerne anschliesse): UNTERZEICHNEN: Die […]
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Ja, da haben wir es wieder. Basierend auf “terrorgefahr” werden die Grund- & Bürgerrechte immer weiter abgebaut. Oder besser gesagt, es wird versucht, der Bevölkerung die Beseitigung ihrer Grundrechte als “Verteidigung unserer Freiheit” zu verkaufen. Hatten wir alles schonmal, damals hies das erst “ermächtigungsgesetz” und später dann “notstandsgesetz” wobei letzteres immer noch da ist, also im fall der fälle eingesetzt werden kann. Aber Interessant sind auch die Parrallelen zu dem Angstgegner, der immer dann aus der Mottenkiste geholt wird, wenn die Partei DIE LINKE wieder Boden gut macht, wie zuletzt bei Gregor Gysi: Die Böse Stasi. Diese hatte ja angeblich die ganze DDR und halb Europa überwacht. Naja, derlei Märchen werden natürlich von Braven Deutschen Untertanen geglaubt. Aber nicht von klar denkenden Menschen. Denn das war garnicht möglich; weder Technisch, noch Finanziell, noch von den Mitarbeitern her.
Wenn man nun auf den Gedanken kommt, das sich Erich Mielke beim Gedanken an diese Überwachungstechnik wohl freuen würde oder wenn man statt dessen auf den Gedanken kommt, das dies ja der Weg in den Totalitären Überwachungsstaat ist, dann wird man mit Wörtern wie “Terroristenfreund”, Kommunistenschwein” u.ä. bombardiert. In meinem Blog verirrt sich regelmäßig einer dieser Art, der mich dann immer wieder mit derlei Äußerungen zupflastert. Naja, mein Spamfilter dankt es ihm. Aber die Parrallelen sind doch schon eigenartig, denn gab es nicht mal einen Film vom MfS, auf dem das eindringen in eine Waohnung und verwanzen selbiger demonstriert wird und hat dies nicht auch das BKA im Vorfeld des G8 bereits getan?