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zeitrafferin

Julia Seeliger
  • 19. September 2007 | 6 Kommentare | Trackback | Internet ausdrucken
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    Wie auf jetzt.de zu lesen ist, wurde ein bayerischer Informatikstudent wegen eines Schäublonen-Aufklebers am Auto festgehalten und für Stunden mit auf die Polizeiwache genommen.

    Bis vor zwei Wochen war Thomas K. ein unbescholtener Bürger. Dann wird der 22-jährige Informatikstudent aus München bei einer Polizeikontrolle in Schwabing angehalten, sein Auto durchsucht. An der Innenseite eines Fensters prangt das Konterfei von Innenminister Wolfgang Schäuble im Stil einer Graffitischablone – mit der Aufschrift „Stasi 2.0“.

    Der Anfangsverdacht lautete auf “Beleidigung”. Jetzt kam erstmal auf der Mailingliste des AK Vorratsdatenspeicherung heraus:

    Nach §194 StGB wird Beleidigung nur auf Antrag des Beleidigten verfolgt, also nur, wenn Schäuble Strafanzeige erstattet. Die Verfolgung von Amts wegen findet nicht statt. Die Staatsanwaltschaft darf daher kein Ermittlungsverfahren einleiten. Beleidigung ist kein Offizialdelikt.

    Ich selbst hab solche Bilder bisher nicht veröffentlicht und hole dies hiermit nach. Vielleicht verklagt mich Herr Schäuble ja – wenn er sich beleidigt fühlt …

    Schäublone

    Dass ich das bisher nicht veröffentlicht hab, liegt aber nicht daran, dass ich das Anliegen, sich gegen den Schäuble-Überwachungsstaat einzusetzen, nicht teile – im Gegenteil. Jedoch finde ich die Gleichsetzung von der Stasi-Überwachung mit den Plänen von Schäuble falsch. Apokalyptische Vorstellungen wie die, dass Schäuble gesetzlich vorbereitet, was dann ein kommender Diktator umsetzt, finde ich unlauter und wenig zielführend bei dem Kampf gegen Schäubles Unrechtsstaats-Überlegungen.

    6 Kommentare
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