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zeitrafferin

Julia Seeliger
  • 7. August 2007 | 10 Kommentare | Trackback | Internet ausdrucken
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    Offensichtlich völlig überraschend ist die Saarländer Landtagsabgeordnete Barbara Spaniol zur Linkspartei gewechselt. Noch kürzlich habe sie die Familienpolitik der Linkspartei harsch kritisiert, schreiben die Saarländer Grünen auf ihrer Webseite, und fordern Spaniol auf, ihr Landtagsmandat zurückzugeben.

    Die saarländischen Grünen haben mit Enttäuschung auf den Parteiaustritt ihrer Landtagsabgeordneten Barbara Spaniol reagiert. Diese Entscheidung sei weder inhaltlich noch menschlich nachvollziehbar. Es habe von Spaniol keinerlei Ansätze gegeben, inhaltliche Positionen innerhalb der Partei grundlegend zu beanstanden. Eine ernsthafte strittige Diskussion habe es dazu ebenfalls nicht gegeben. Grünen-Generalsekretär Tressel forderte Spaniol auf, Ihr Mandat umgehend niederzulegen.

    Über Spaniols Gründe kann nur spekuliert werden. Ich gehe mal davon aus, dass sie sich von dem Lafontaine-Hype – den ich überhaupt nicht nachvollziehen kann – im Saarland hat anstecken lassen. Auch Unzufriedenheiten mit dem Saarländer Landesverband von Bündnis 90/Die Grünen sind nicht auszuschließen – da gab es schon früher einige Irrungen, die taz berichtete hier und dort.

    Ihren Fraktionsstatus verlieren die Grünen im Saarländer Landtag zum Glück nicht. Hätte man ja erwarten können – mit 5,6 Prozent hatten die Saarländer Grünen bei der Landtagswahl 2004 drei Landtagsmandate errungen – zwei Abgeordnete wären “unter 5 Prozent”. So einfach ist es aber nicht, für den Fraktionsstatus reichen im Saarland – wohl auf Grund der Kleinheit des Landtags – zwei Abgeordnte. Das ist so im Fraktionsrechtstellungsgesetz des Saarländer Landtags zu lesen:

    §1
    Bildung von Fraktionen

    (1) Mitglieder des Landtages können sich zu Fraktionen zusammenschließen.
    (2) Eine Fraktion muß aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen.
    (3) Das Nähere über die Bildung einer Fraktion sowie über ihre parlamentarischen Rechte und Pflichten bestimmt die Geschäftsordnung des Landtages.

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