zeitrafferin
Julia Seeliger-
4. June 2008 | 2 Kommentare | Trackback | Internet ausdrucken
Und wieder das BKA-Gesetz: Im Sinne eines breiten gesellschaftlichen Diskurses um dieses nicht unumstrittene Gesetz stelle ich die Kabinettsvorlage hier zum Download zur Vefügung.
WELT-Interview: “BKA verteidigt Aufrüstung der Terrorfahnder”
Ziercke: “Das neue BKA-Gesetz ist ein großer Erfolg des Bundesinnenministers. Natürlich wünsche ich mir eine Regelung, um Wohnungen betreten zu können. An dieser Frage könnte sich die Effektivität entscheiden. Es ist unlogisch, dass wir bei der akustischen Wohnraumüberwachung hineindürfen, bei der Online-Durchsuchung jedoch nicht.”
Heise Online: “BKA will Online-Razzien in die Wohnungen Verdächtiger”
Papier: “Die Grundrechte sind dazu bestimmt, die Freiheitssphäre des Einzelnen vor Eingriffen der öffentlichen Gewalt zu sichern; sie sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Die sich aus dem Grundgesetz ergebenden staatlichen Schutzpflichten sind dagegen prinzipiell unbestimmt. Die Wahl kann so immer nur auf solche Mittel fallen, die mit der Verfassung in Einklang stehen.”
UNTERZEICHNEN: Die BKA-Petition
Hintergrund: “Der Zweck des Staates ist die Wahrung der Freiheit”
Über das Spannungsverhältnis von Freiheit und Sicherheit aus verfassungsrechtlicher Sicht – Ein Vortrag auf der Tagung “Freiheit und Sicherheit – Verfassungspolitische Dimensionen” der Akademie für Politische Bildung Tutzing am 30. Mai 2008 / Von Hans-Jürgen Papier (hier die Kurzfassung)
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Verschlagwortet: bka, bka-gesetz, netzpolitik, terrorismus, vielfalt