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Gewissensentscheidung durchphilosophiert
1In der taz findet sich ein Artikel zu Kultur und Geschichte der Gewissensentscheidung: “Karriere und Gewissen”.
Der Gesetzgeber hat es wohlweislich unterlassen, zu definieren, was eigentlich eine Gewissensfrage heißt. Gemeinhin versteht man darunter den Rekurs auf moralische Grundsätze angesichts von schwierigen Entscheidungssituationen. Es gilt, das Für und Wider zu erörtern, abzuwägen und dann “mein Gewissen” sprechen zu lassen. Dieser Prozess der Überlegung ist gemeint, wenn Immanuel Kant vom Gewissen als “innerem Gerichtshof” spricht, wo Kläger und Beklagte ihre Argumente vorbringen und wo schließlich der Richter – das “Gesetz in mir” – das Urteil spricht. Bei Kant ist das eine unhintergehbar mit der Individualisierung zusammenhängende menschliche Fähigkeit.
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One Response to “Gewissensentscheidung durchphilosophiert”
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erlehmann
Ich denke, dass die naheliegende Frage nicht die nach der Rolle des Gewissens, sondern die nach der Rolle der Parteien sein sollte.