Julia Seeliger



26 Responses to “Wahlalter Null”

  1. Ich muss ehrlich sagen: Kinder sind leicht beeinflussbar – das koennte auch nach hinten losgehen.
    Ich hatte als Kind absolut kein Interesse an Politik.

    Was auch vorstellbar waere, dass Kinder die Meinung der Eltern uebernehmen (was nicht unbedingt schlecht ist), dann aber – zum Beispiel weil sie gerade Streit mit den Eltern haben (soll vorkommen) aus Trotz eine andere Partei waehlen. Das ist nicht Sinn und Zweck einer Demokratie oder von Politik. Ausser sie waehlen eine Partei, die das Verhaeltnis von Kindern zu Eltern verbessern will, aber das wird selten der Fall sein (ausser das Kind informiert sich vorher moeglichst eigenstaendig, was mal wieder unwahrscheinlich ist). Mal abgesehen davon, dass ich es nicht begruessen wuerde, wenn der Staat zu sehr ins Familienleben eingreift.

  2. Das Wahlrecht wird in Deutschland de facto nicht an eine politische Reife gekoppelt. Viele Menschen, die bereits über ein Wahlrecht verfügen, haben von Politik keine Ahnung und nehmen ihr Wahlrecht nicht wahr. Erwachsene sind genauso beeinflussbar wie Kinder. Wäre dem nicht so, könnte man Wahlkämpfe abschaffen, weil jeder Mensch bei der Wahl immer die gleiche Partei wählen würde. Die Wahlreife lässt sich also nicht an Alterskriterien messen.

    Ich finde das überaus konsequent.

    Das andere Extrem – mir erstmals begegnet, als wir im Sozialkundeunterricht einen Staat entwerfen sollten – koppelt das aktive Wahlrecht an das Verständnis des Systems und – weitergedacht – das passive Wahlrecht für Positionen an Qualifikationen. Finde ich allerdings mittlerweile ein wenig zu protofaschistisch.

  3. Während man über ein Wahlrecht ab 16 reden kann, gehen meiner Meinung und meiner Erfahrung nach weitergehende Regelungen komplett an der Lebenswirklichkeit der Jugendlichen vorbei. Durch meine Zeit im Jugendgemeinderat und die unfassbar geringe Wahlbeteiligung weiß ich, dass Politik für die überwiegende Mehrheit der Jugendlichen schlicht und ergreifend kein Thema ist.

    Ich halte insofern nichts von diesem Antrag, sondern schlage mich voll und ganz auf die Seite Eurer „spießigen Basis“. 😉

    PS: Zur Debatte um die alternde Gesellschaft und auch zum Wahlrecht ab 14 habe ich auch schon was geschrieben.

  4. Das ist mir alles nicht radikal genug. Ich bin deshalb dafür, zu guten, alten attischen Traditionen zurückzukehren. Gebt also einfach allen BürgerInneN das passive Wahlrecht und lasst uns das Personal künftig nicht mehr wählen, sondern einfach unter allen das Los entscheiden.

    Und keine Angst. Dass durch dieses Verfahren dümmere Menschen in Führungspositionen kommen könnten, als es derzeit der Fall ist, steht wohl kaum zu erwarten.

    Also – Nur Mut. Deutschland braucht einen Ruck!

  5. Meine Güte, sogar der Ruck-Roman kommentiert hier. 😉

  6. Kindern und Jugendlichen ein Wahlrecht für die bestehenden Parlamente zu gewähren, halte ich für falsch. Kinder sind nicht politisch gleichberechtigt zu erwachsenen Menschen. Ihnen fehlt schlicht die Kompetenz, diese Entscheidungen mit zu treffen, mit zu verantworten. Kinder sind völlig überfordert, eine Entscheidung für einen Kandidaten für eins der bestehenden Parlamente zu treffen. Das ist nicht deren Welt!
    Kinder sind aber durchaus in der Lage, Sympathien für Ansichten von Altersgenossen zu haben und darauf hin Entscheidungen zu treffen.

    Kinder haben ein Wahlrecht z.B. bei der Klassen- und Schulsprecherwahl.
    Hier könnte man ansetzen und weitere Gremien schaffen, wie z.B: Kinder- und Jugendparlamente, die auch Mitspracherecht und eingeschränkte Entscheidungsrechte bei den “Großen” haben.
    Ich könnte mir eine Struktur von Kinder und Jugendparlamenten vorstellen, die im Stadtviertel/Wohnort anfängt und bis hin zu einer Vertretung auf Bundesebene geht.
    Die Parteien würden natürlich neben ihren “Jung”-Organisationen auch entsprechende Abkömmlinge ihrer Parteien im Kinder- und Jugendbereich schaffen.

    Das politsche Bewusstsein würde schon bei Kindern geschärft, politische Verantwortung übernommen.
    Insgesamt ist das in einem demokratischen System mehr als wünschenswert.

    Andererseits verlangt es einen komplett neuen Gesetzentwurf und GG Änderungen, die Struktur und Rechtsbeschaffenheit definieren und den andauernden Unterhalt dieser neuen politischen Gebildes.
    Insgesamt wäre es also auch sehr teuer.

  7. Natürlich ist die Überlegung des Nulljahrewahlrechts m.E. auf eine statische Sicht der Dinge aufgebaut. Wenn die geburtenstarken Jahrgänge (und damit ich auch) hinüber sind, wird sich die Alterspyramide normalisieren.
    Ein Mehrklassenwahlrecht wie zu Ende des 19 und Beginn des 20 Jahrhunderts ist gefährlich, damals war es der Stand heute soll es die Zahl der Kinder sein und morgen ist es das Geld auf dem Konto.
    One man one vote, ab einem wohldefinierten Alter, ob 16 oder 18, vor nicht langer Zeit war es 21, ist die vernünftigste Alternative.

  8. Wahlalter Null?
    Macht erst einmal Demokratie, die diesen Namen verdient!

    Wir haben keine “Rentnerdemokratie” (Herzog) und eine Babywindeldemokratie (otti) brauchen wir schon gar nicht.

  9. So sympathisch ich den Ansatz finde, kann ich leider auf folgendes Problem noch keine Antwort finden:
    Sicherlich ist ein Säugling noch nicht wahlfähig, für eine bestimmte Periode müssten also Eltern zwangsweise die Wahl ausüben. Nur wie lange?
    Bis das Kind in die Grundschule geht? Bis es diese verlassen hat?
    Und was, wenn ein schlaues Kind schon vorher wählen möchte , die Eltern dies aber verweigern?
    An dieser Stelle ist das mit den Allgemeinen, Freien, Gleichen und so weiter Wahlen nämlich wirklich problematisch…

  10. Einige BefürworterInnen der Wahlaltersenkung sind für eine Senkung auf 16 Jahre oder dafür, dass Eltern quasi stellvertretend für ihre Kinder wählen können.

    Das StellvertreterInnenwahlrecht, oder auch Familienwahlrecht, ist absolut inakzeptabel. Die GRÜNE JUGEND will, dass Kinder selber wählen gehen und eben nicht, dass andere für sie dieses demokratische Grundrecht ausüben. Eltern haben oftmals andere politische Meinungen als ihre Kinder und durch das Familienwahlrecht würden sie einen höheren Machteinfluss auf die Kinder haben, als wenn diese am Ende selber das Kreuz in der Wahlkabine machen können. Zudem ist eine Stimmenübertragung auf andere Personen grundgesetzwidrig und demokratietheoretisch mehr als fragwürdig, da hierdurch das Prinzip “Ein Kopf, eine Stimme” über Bord geworfen wird.

    Erst lesen, dann labern.

  11. ich find ja die senkung des wahlalters auf 16 jahre schon problematisch. letztlich ist es bei kindern egal, ob die selbst in die wahlkabine gehen oder die eltern ihr kreuzchen für sie machen – das ergebnis wird zum überwiegenden das gleiche sein. ob einigen älteren menschen die politische reife zum wählen nicht auch abgeht, ist eine ganz andere frage, die man jedoch durchaus mit ja beantworten könnte – nur sind sie eben “erwachsen” und dürfen somit nicht nur geschäfte abschließen und ins gefängnis gehen und filme ab 18 gucken, sondern auch wählen. sie sind für ihr leben selbstverantwortlich und unabhängig. kinder sind das nicht.

  12. Die “Wahlreife” wird in DE durch das Alter bestimmt.
    Woran macht ihr fest, dass ein Erwachsener nicht die nötige “Wahlreife” besitzt?
    Gibt es noch ein anderes Kriterium von dem ich nix weiß?

  13. Ich muss ehrlich sagen: Kinder sind leicht beeinflussbar – das koennte auch nach hinten losgehen.
    Ich hatte als Kind absolut kein Interesse an Politik.

    Das spielt keine Rolle. Ein Recht ist ein Recht, man muss es nicht in Anspruch nehmen. Und beeinflussbar ist jeder, vielleicht sogar durch die Wahlwerbung der Parteien 😉

    Ihnen fehlt schlicht die Kompetenz, diese Entscheidungen mit zu treffen, mit zu verantworten. Kinder sind völlig überfordert, eine Entscheidung für einen Kandidaten für eins der bestehenden Parlamente zu treffen.

    Das könnte man genauso über viele Erwachsene sagen. Vielleicht gerade über demente SeniorInnen (deren Wahlzettel bei der Briefwahl jemand anders ausfüllt).
    Wer sich überfordert fühlt, braucht ja nicht zu wählen.

    Sicherlich ist ein Säugling noch nicht wahlfähig, für eine bestimmte Periode müssten also Eltern zwangsweise die Wahl ausüben.

    Nein, Elternwahlrecht (Zensuswahlrecht, wo manche mehr als eine Stimme haben) ist auf jeden Fall zu verhindern.
    Ist auch kein Problem, denn ein Säugling kann keinen Wahlzettel ausfüllen. Es gibt also eine ‘natürliche’ Grenze.

    Und – wie oben schon angeklungen – wenn politische “Reife” zum Kriterium gemacht würde, wäre das das Ende des Allgemeinen Wahlrechts.

  14. Einigen ? Vllt. kenne ich ja die falschen Menschen oder bin übermaßen arrogant, aber die Fähigkeit zur Bildung einer konsistenten eigenen Meinung geht nicht nur kleinen Kindern ab.

    Btw: Dein “Argument” ist ein Zirkelschluss (Nur sind sie eben erwachsen … ).

  15. wir aberkennen unseren kinder so einige rechte (heirat, führerschein, sex, etc…) und auch viele pflichten (strafmündigkeit, unterhalt (von sich selbst, etc…).

    und dann sollten sie entscheiden, wer über krieg und frieden entscheiden soll?

    mehr rechte, ohne mehr pflichten geht einfach nicht. der ansatz scheint mehr recht feministisch angehaucht zu sein.

  16. mehr rechte, ohne mehr pflichten geht einfach nicht.

    Das verstehe ich nicht. Es gibt keinen direkten Zusammenhang zwischen (Menschen-, verfassungsmäßigen) Rechten und irgendwelchen Pflichten, außer dass mehr Rechte allgemein betrachtet weniger Möglichkeiten für den Staat bedeuten, irgendwem Pflichten aufzuerlegen, s. z.B. Ablösung des Dritten Reiches oder der DDR durch einen Rechtsstaat.

    Außerdem bin ich nicht verpflichtet, mich um meinen eigenen Unterhalt zu kümmern und war als 13jähriger nicht verpflichtet, keinen Sex zu haben, um deine Beispiele aufzugreifen.

  17. ja genau. ein 13jähriger ist nicht verpflichtet, für seinen unterhalt aufzukommen. diese pflicht haben die eltern.

    für sex sprechen wir ihm die mündigkeit ab, d.h. er ist nicht verantwortlich für seine taten.

    und wahlrecht setzt verantwortlichkeit und pflichten voraus.

    rechte sind immer verbunden mit pflichten. das grundgesetz gibt mir rechte, im gegenzug legt es mir pflichten auf (z.b. steuern zahlen, wehrpflicht, etc). das ist ein vertrag, den wir, ob wir wollen oder nicht, bei der geburt eingehen…natürlich können wir ihn, sobald wir die mündigkeit erreicht haben, in unseren breitengraden diesen vertrag kündingen.

    einfache grundsätze für einen rechtsstaat, deswegen überrascht es mich, das zu erklären.

    aber das solche diskussionen überhaupt ernsthaft geführt werden und darüber nachgedacht wird, wie man denn die ersten 2 jahr regelt, ist doch einfach nur lachhaft.

    KINDER AN DIE MACHT. sowas von 68 und realitätsfern, einen grinser sicher immer wert.

  18. ein 13jähriger ist nicht verpflichtet, für seinen unterhalt aufzukommen.

    Ein 31jähriger allerdings auch nicht.

    und wahlrecht setzt verantwortlichkeit und pflichten voraus

    Wahlrecht setzt voraus, dass jemand zum Volk (i.S.v. demos) gehört. Verantwortlichkeit hat damit nichts zu tun, Pflichten auch nicht.

    rechte sind immer verbunden mit pflichten

    Nein. Rechte sind der Staatstätigkeit vorangestellt und dem übergeordnet, was dem Menschen aufoktroyiert wird. Rechte sind per se Begrenzung von Zwang und Pflicht.

    as grundgesetz gibt mir rechte, im gegenzug legt es mir pflichten auf (z.b. steuern zahlen, wehrpflicht, etc).

    Du kennst das Grundgesetz und dessen Logik offenbar nicht.
    Dort sind u.a. die Grundrechte aufgeführt, die eben Pflichten beschränken. Während von einer Steuerzahlpflicht nirgendwo die Rede ist, wird die Wehrpflicht in der Tat erwähnt, als Ermächtigung für die Staatsorgane, Personen zu verpflichten, was nicht automatisch geschieht und auch nicht geschehen muss.
    Einen Unsinn wie “Grundpflichten” u. dgl. sieht das GG nicht vor.

  19. In dem Fall bin ich auch auf der Seite der “spiessigen Basis”. Über ein Wahlrecht ab 14 oder so kann man durchaus nachdenken, aber darunter sollte es auf keinen Fall gehen. Man kann streiten, wann die nötige Reife einsetzt, sich bewusst entscheiden zu können, aber diese dürfte bei Kindern wesentlich geringer sein als bei Jugendlichen und Erwachsenen.

  20. wie stehst du zu einem protofaschistischen “wahltest” ?

  21. klar steht nicht, der bürger hat die pflicht, steuern zu zahlen, aber es steht, dass der staat das recht hat, steuern von den bürgern zu verlangen (zumindest steht es so in der schweizer verfassung). daraus ergibt sich automatisch, die pflicht für den bürger, diese steuern auch zu zahlen, falls der staat sein recht ausübt.

    das grundgesetz ist ein vertrag zwischen staat und bürger, und zwischen den bürgern eines states. es werden rechte zugewiesen. und rechte bedeutet pflichten für die andere seite, wie in jedem anderen vertrag auch (z.b. ein kaufsvertrag, ein ehevertrag, etc.).

    recht und pflicht sind immer aneinander geknüpft. wenn auf einer seite (bürger oder staat) der gleichung ein recht ist, ist auf der anderen seite eine pflicht (ebenfalls bürger oder staat). ohne recht keine pflichten, ohne pflichten kein recht.

    nehmen wir als beispiel das menschenrecht auf freiheit. wenn man dieses recht durchsetzen will, beinhaltet dieses recht ein pflicht für jeden, das recht auf freiheit eines anderen eben nicht einzuschränken.

    vielleicht solltest du dir gedanken zum grundgesetz machen, falls du dir das anders siehst. denn aus grundrechten leitet sich automatisch die grundpflichten ab.

  22. Problem ist nur:
    Wenn der Staat die Pflicht erhebt, dass junge Menschen zur Bundeswehr gehen müssen oder einen anderen Zwangsdienst machen müssen, findest du des dann gerecht, dass junge Menschen diese “Pflicht” ausüben müssen, obwohl sie sich nie an einer demokratischen Wahl beteiligen konnten? Die jungen Menschen hätten ja auch eine Partei wählen können, die die Wehrpflicht abschaffen will!

  23. Wenn der Staat die Pflicht erhebt, dass junge Menschen zur Bundeswehr gehen müssen oder einen anderen Zwangsdienst machen müssen […]

    Ich korrigiere: Junge Männer.

  24. @Max: ob das gerecht ist oder nicht steht nicht wirklich zur debatte.

    wenn wir aber wahlalter null zulassen, so müssen wir stellen im gesetz, welche rechte und pflichten umfassen, die spezifisch auf kinder aus sind, streichen.

    jeder ist for dem gesetz gleich…das stimmt im moment nur insofern, als das es für kinder eben nicht gilt (was als sinnvoll errachte). wir sprechen ihnen in vielen teilen mündigkeit ab im gesetz, in anderen teilen die verantwortung.

    wollen wir personen das recht geben, mit zu entscheiden, was in einem land recht ist, ihnen jedoch weiterhin die verantwortung und mündigkeit (sprich pflichten) genau vor diesem recht/gesetzt verwehren. aus sicht solcher personen ist verantwortungsbewusstes handeln nicht wirklich möglich (ich kann bestimmen was ich will, muss aber nicht die konsequenz dafür tragen).

    wenn wir also wahlrecht fordern für kinder, dann müssen diese auch bereit sein, vor dem gesetzt gleichgestellt mit erwachsenen zu sein. das sowas sinnlos ist, ist wohl jedem klar.

    ich habe kein problem mit wahlrecht null, jedoch nur, wenn es mit den konsequenzen verbunden ist, die ein wahlrecht mit sich bringt (nämlich die von mir erwähnten pflichten).

  25. Joachim Kraus

    Die Stimmen der Kinder sollen doch durch ihre Eltern vertreten werden. Diese leben ja in ihren Familien und können hier durch täglich Erlebtes und mit steigendem Alter doch angemessene Entscheidungen an ihre Eltern deligieren.

    Z.B. haben meine Kinder ihre Meinung zu folgendem Problem, welches natürlich viel differenzierte Hintergründe aufweist!

    Unser Problem

    Warum kann ich in meiner Heimat als Privatmann administrativ verpflichtet werden, gegen meine eigenen zukünftigen Arbeitgeber straftatbezogene Beweise für die Staatsanwaltschaft beschaffen und sichern zu müssen?

    Und dies auch noch bei den von mir geprüften und überführten Arbeitgebern, auf die ich später angewiesen bin, meinen Lebensunterhalt verdienen zu müssen und mein persönliches Fortkommen zu sichern.

    Wieso kann ich im privaten Rechtsverhältnis befugt werden in informationelle Selbstbestimmungsrechte einzelner Staatsbürger und Arbeitgeber eingreifen zu dürfen?
    etc.

    Vom alten DDR-Funktionär und seiner Chefin gerechtfertigt,
    von der Gewerkschaft verleugnet,
    vom Sozialrechtler ohne Handhabe nur nachempfunden,
    von der SPD verarscht!

    Beste Grüße
    Joachim Kraus
    Tel.: 037436 83988
    auch Mail: kraus.joachim@web.de

  26. Jegliche Delegation eines Wahlrechts geht weg von der ursprünglichen individualistischen Forderung – wie soll das moralisch begründet werden ?