zeitrafferin
Julia Seeliger-
23. June 2008 | 5 Kommentare | Trackback | Internet ausdrucken
Gegen Bannmeilen an sich habe ich ja etwas. Mit fadenscheinigen Begründungen – die Abgeordneten dürfen nicht an ihrer Arbeit gehindert werden – werden politische Meinungsäußerungen dort, wo sie eigentlich hingehören (Parlament), verhindert. So lange Bannmeilen noch nicht abgeschafft sind, gelten sie für alle – oder?
Ziviler Ungehorsam vor dem “A-Haus”Die Berliner Jamaika-Opposition demonstrierte am vergangenen Donnerstag in der Bannmeile des Abgeordnetenhauses für Frieden und Menschenrechte in Tibet. Ohne Sondergenehmigung ist so etwas innerhalb einer Bannmeile eigentlich gar nicht möglich: Wer es dennoch nicht lassen kann, seine politischen Auffassungen in solch einer Gegend zu verkünden, muss mit saftigen Strafen rechnen, wenn er erwischt wird. So ging es erst kürzlich Peter Grottian: Im Mai 2008 erhielt er einen Strafbefehl über 1.200 Euro, weil er ohne Sondergenehmigung in der Bannmeile vor dem Abgeordnetenhaus demonstriert hatte.
Damit unbescholtene Bürger nicht in dieselbe Falle laufen – wie sollten sie das denn auch wissen, wenn andere dort auch demonstrieren können – bietet die morgige taz Tipps und Tricks zum sicheren Demonstrieren in der Bannmeile: Wäre Grottrian Abgeordneter gewesen, wäre ihm das schließlich nicht passiert.
RICHTIG & FALSCH
RICHTIG: HÄNDE FREI Transparente sind nach Ansicht der Polizei ein klares Indiz dafür, dass es sich bei einer Aktion um eine erlaubnispflichtige Demonstration handelt. Die Fraktionsvorsitzenden der Opposition halten deswegen auch extra kein Transparent in den Händen. Nur die Mitarbeiter verteilten Flugblätter in der Größe DIN-A4. Aber Flugblätter sind schließlich ganz eindeutig keine Transparente. Die Fraktionsvorsitzenden haben also alles richtig gemacht: Deren Aktion kann gar keine Demonstration sein, sondern ist nach Ansicht der Polizei völlig eindeutig als “Presse- und Fototermin” zu erkennen. Dieser Begriff war im Bannmeilenrecht bisher ganz unbekannt – aber ab jetzt können sich theoretisch alle Berliner darauf berufen!
FALSCH: TRANSPI Peter Grottian und Konsorten haben bei ihrer Aktion vor dem Abgeordnetenhaus alles falsch gemacht. Ihre Forderungen haben sie nicht etwa wie die Fraktionsvorsitzenden auf DIN-A4-Blätter verteilt, sondern sich in DIN-A3-Größe um den Hals gehängt. Und alles über DIN A4 ist ja wohl ganz eindeutig ein Transparent. Da hatte die Polizei gar keine andere Wahl, als hier vom Gesamtcharakter keinen Presse- und Fototermin zu sehen, sondern eine Demonstration. Den Beamten blieb nichts anderes übrig, als eine Strafanzeige gegen Grottian zu erstatten, die zu einem Strafbefehl über 1.200 Euro führte. Selbst schuld!
Bestes Zitat ist in dem Artikel ist übrigens das von Friedbert Pflüger: “Mir war von Anfang an klar: Wenn man sich mit den Grünen einlässt, ist ein klein bisschen ziviler Ungehorsam unausweichlich.”
Jetzt habe ich, damit es in Zukunft nicht mehr zu derartigen Unklarheiten kommt, ein Musterformular (PDF) zur Ankündigung eines Presse- und Fototermins vor dem Berliner Abgeordnetenhaus erstellt. Einfach an den Polizeipräsidenten, den Parlamentspräsidenten und an das Bundesministerium des Inneren faxen!
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So einfach kann es sein – Bannmeilen-Formular
Einsortiert: aktivismus, die fraktion, polizei
Verschlagwortet: berlin, jamaika, ziviler ungehorsam