zeitrafferin
Julia Seeliger-
13. February 2008 | 3 Kommentare | Trackback | Internet ausdrucken
Das Bundesverfassungsgericht hat ja heute bezüglich der 5-Prozent-Hürde in Schleswig-Holstein entschieden.
Mit der Einführung der Direktwahl der Bürgermeister in hauptamtlich verwalteten Gemeinden sowie der Landräte ist das zentrale Element weggefallen, das bislang die Rechtfertigung der Fünf-Prozent-Sperrklausel im schleswig-holsteinischen Kommunalwahlrecht gestützt hat. Nach der Änderung der Kommunalverfassung in Schleswig-Holstein im Jahr 1995 sind für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeister und der Landräte stabile Mehrheitsverhältnisse, die durch das Auftreten von Splitterparteien in Kommunalvertretungen und Kreistagen gefährdet werden könnten, nicht mehr notwendig.
Direktwahlen von BürgermeisterInnen kann man gut oder schlecht finden – Fakt ist damit auch, dass es auf kommunaler Ebene nicht nötig ist, eine “Kanzlermehrheit” zu haben. Minister gibt es ja auch nicht, Dezernenten werden meist zwar schon politisch besetzt, aber eben peu à peu im Laufe der Legislatur.
Genauso hatte ich das meinem Mitbewohner in der Küche auch erklärt. Ich bin nicht für Folter – Tja, was liegt da nahe?
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Verschlagwortet: bundesverfassungsgericht, schleswig-holstein