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Satzungsänderung Frauenreferentin
11Auf Grund einiger Rückmeldungen stelle ich zur Satzungsänderung Frauenreferentin noch folgenden Änderungsantrag.
Änderungsantrag zu S-01
i) die Frauenreferentin auf Vorschlag einer vom LA bestätigten Bewerbungskommission einzustellen.
Hier findet Ihr meine Argumente für die Satzungsänderung (PDF) Frauenreferentin.
Beim kommenden Landesparteitag wollen wir auch für den Frauenbereich eine Satzungsänderung vorschlagen. Die Landesarbeitsgemeinschaft Frauenpolitik hat bei ihrer letzten Sitzung einmütig beschlossen (10 Ja | 0 Nein | 1 Enthaltung), den Vorschlag zur Satzungsänderung zu unterstützen.
Am 19. April debattieren und abstimmen, was das Zeug hält! – Urheber/in (Lizenz)Die Frauenreferentin bearbeitet frauen- und geschlechterpolitische Themen, vernetzt die zum Thema Interessierten und organisiert Veranstaltungen. Zudem ist sie auch dafür zuständig, Konzepte zur Nachwuchsförderung insbesondere für Frauen zu entwickeln – und nicht zuletzt arbeitet die Frauenreferentin der frauenpolitischen Sprecherin zu.
Jetzt wird debattiert, ob die Frauenreferentin des Berliner Landesverbandes auch in Zukunft – wie bisher – von der Frauen-Vollversammlung (Frauen-VV) gewählt werden soll. Nach Einschätzung des Landesvorstandes, aber auch von Externen, führt dies zu Unklarheiten, denn die frauenpolitische Sprecherin ist ebenfalls gewählt. Weiteres Problem: Die Frauen-VV findet höchstens einmal pro Jahr statt.
Vor allem aber ist es ungünstig, wenn eine Angestellte des Landesverbandes gewählt und nicht vom Landesverband eingestellt wird. Auch aus dem Bundesfrauenreferat wurde geraten, hier Klarheit zu schaffen, sprich, die Satzung dahingehend zu ändern, dass die Frauenreferentin in Zukunft vom Landesverband eingestellt werden kann.
Natürlich wird die Einstellung der neuen Frauenreferentin unter Einbeziehung möglichst aller frauenpolitischen Akteur/innen des Landesverbandes geschehen – das haben wir erst vor kurzem bei der Besetzung der beiden frauenpolitischen Projekte genauso gehandhabt und wir sind gut damit gefahren. Sowohl die Landesarbeitsgemeinschaft Frauen als auch die Abgeordnetenhausfraktion werden wir beim Bewerbungsverfahren mit ins Boot holen.
Dem ist nichts hinzuzufügen – Urheber/in (Lizenz)
Einsortiert: gender
Verschlagwortet: frauenstrukturen
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11 Responses to “Satzungsänderung Frauenreferentin”
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Stünde es nicht gerade den Grünen gut an, überkommene Traditionen im Bereich Gender Mainstreaming aufzubrechen und statt einer dezidiert weiblichen Frauenreferentin eine oder einen Gleichstellungsbeauftragte/n zu suchen?
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Das Referat heißt “Referat für Frauen- und Geschlechterpolitik”. Das nimmt unterschiedliche Denkrichtungen (Feminismus, Gender, Queer Theory) auf. Ist das okay für Dich?
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Das finde ich ziemlich okay, aber warum ist nur eine Frau qualifiziert, dieses Referat zu leiten?
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Wieso, wer hat das denn gesagt? Bei unseren frauenpolitischen Projekten hatte sich auch ein Mann beworben. Voll okay!
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Hi, Julia! Ich melde mich aus einem Landesverband in dem die von Euch angestrebte Satzungsänderung schon längst Realität ist. Unsere Frauenreferentin ist vom und beim Landesverband angestellt. Aus der Perspektive der Mitarbeiterin ist das mit Sicherheit die klarere Struktur. Aus Sicht der LAG, die sich u.U. durch Generationenwechsel oder anderes in ihrer Struktur verändert, birgt das aber unter Umständen auch die Gefahr, dass die Entwicklungen nicht von allen Seiten mitgetragen wird und so die Arbeitgeberin, die Frauenreferentin und die LAG ihren Zielsetzungen nicht übereinander bekommen und so Reibungen entstehen. Deshalb ist es bei einer solchen Regelung aus meiner Sicht sehr wichtig, dass die Frauenreferentin von der Sprecherin des LaVos, der/den LAG-Sprecherinnen und zum Beispiel der frauenpolitischen Sprecherin der Landtagsfraktion ausgesucht wird und von vorneherein eine klare Strukturabsprache Teil der Arbeitsplatzbeschreibung ist. D.h. Klärungen, wer weisungsberechtigt ist, wer Art und Umfang der Aufgaben definiert, wem berichtet werden muss, wer was absegnen muss etc..( Auch die Satzung in NRW ist da meines Erachtens nicht klar genug bzw. lückenhaft. Bei uns z.B. ist die Frauenreferentin verpflichtet der Landesfrauenkonferenz einen jährlichen Bericht vorzulegen. Definiert aber nicht woraus er bestehen muss. )
Ist das nicht der Fall, ist die Folge ein Nervenverschleiß auf allen Seiten für Dinge, die eigentlich nicht sein müssen. Ein Problem ist auch immer wieder, das Zusammenspiel von hauptamtlichen und ehrenamtlichen Frauen. Auch hier würde ein von vorneherein festgelegter Workflow, bzw. Klarheit über die Entscheidungskompetenzen helfen. Wir müssen uns ja vor Augen führen, dass z.B. unter Umständen eine LAG Frauen durchaus Inhalte vertritt oder Strukturen fordert, die dem Landesvorstand nicht behagen und umgekehrt. Eine bezahlte Kraft wie die Frauenreferentin wird dann immer zwischen die Fronten geraten.
Wichtig darüber hinaus, ist zum Beispiel auch ein eigenes Budget, damit die Frauen den LaVo nicht um Geld anbetteln müssen, sondern einen relativ großen Freiraum haben auf aktuelle Ereignisse zu reagieren und auch ohne LaVo Beschlüsse Spielräume haben.
Das sind die Dinge, die mir so spontan einfallen, bin gespannt, welche Erfahrungen die anderen so haben.
Mich würde zum Beispiel interessieren, wie ihr über eine Befristung des Arbeitsverhältnisses auf z.B. die Legislaturperiode denkt. -
So weit sind wir in NRW noch nicht (s.u.).
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Polemik!
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Regina Veraguth
Es ist sicher richtig, dass es für die Frauenreferentin eine klarere Struktur ist, wenn sie vom Landesverband angestellt wird und somit eine Angestellte der Partei ist.
Dies hat vor allem für Bewerberinnen, die (noch)keine Parteimitglieder sind den Vorteil, dass sie weniger das Gefühl haben müssen, dass die FrauenVV das Votum der Auswahlkommission infrage stellen.
Die Gefahr, dass die Frauenreferentin, dann eher beim LAVO als bei der LAG angesiedelt ist, sehe ich jedoch auch. Da sollten wir uns überlegen, wie es zu verhindern bzw. einzudämmen ist, dass die Frauenreferentin zwischen zwei Fronten gerät.
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Weil Baden-Württemberg ja manchmal gerne der Vorreiter in Sachen “schlimme Dinge” ist: bei uns gibt es schon länger keine Frauenreferentin (oder Gender-ReferentIn) mehr; wenn ich mich richtig erinnere, wurde das bei den Vorstandswahlen auf der letzten LDK als Problem thematisiert, fand aber keinen sonderlich großen Anklang. (Vgl. Personal).
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In NRW gibt es kein Referat für Frauen – und Geschlechterpolitik, deshalb erübrigt sich für uns auch die Frage, ob die Besetzung nur durch eine Frau erfolgen kann.
Frauenpolitik ist in NRW immer noch Parteinahme für Frauen. DIe Grenzziehung idt nicht immer einfach, aber fördert die Auseinandersetzung mit dem Thema. Leider können die Wenigsten Frauen- und Geschlechterpolitik auseinanderhalten.
Geschlechterpolitik heißt übrigens auch nicht Männerpolitik. Das ist aber auch bei Vielen noch nicht angekommen.
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Ulrike Maier
Hallo Julia,
Ergänzung zu Till und “Vorreiter in schlimmen Dingen”: in Ba-Wü haben wir seit einigen Jahren aus Kostengründen das Frauenreferat nicht mehr besetzt. Unsere LAG Frauenpolitik hat zwar auf der LDK 2006 einen Antrag auf „Wiederbelebung“ gestellt, leider ohne Erfolg – es ist einfach kein Geld da. Die Delegierten haben sich dann der Meinung der Gegenrednerin angeschlossen, die behauptete, dass frauenpolitische Ziele viel besser und effizienter in den KV´s direkt verfolgt und wahrgenommen werden könnten und dass ein Frauenreferat daher überflüssig sei.
(Das kommentiere ich jetzt nicht.)Zu deiner Kernfrage: grundsätzlich finde ich es problematisch, eine hauptamtlich beschäftigte Referentin, die vom LaVo finanziert wird und administrative Aufgaben wahrnimmt, ausschließlich wählen zu lassen. Schon gar nicht, wenn bereits eine von den Frauen gewählte Frauensprecherin existiert.
Ich würde immer einen Unterscheid machen zwischen einem Basisgremium, das sich eine gewisse Unabhängigkeit und Eigenständigkeit bewahren sollte und dem Landesvorstand, der eine Referentin einstellt, deren Aufgaben festlegt und damit auch bestimmte Interessen verbindet. Ich finde, dass die Verantwortlichkeiten nicht gemischt werden sollten, auch wenn sich die Ziele oft überschneiden.
Bei der Auswahl einer Frauenreferentin, die sowohl dem LaVo zuarbeitet als auch administrative Aufgaben übernimmt, die wir z.B. als LAG heute ehrenamtlich machen, ist die Zustimmung der Frauensprecherinnen (von LAG und Fraktion) Voraussetzung, aber das ist ja offensichtlich bei euch der Fall.
Logisch, dass für das Einstellungs- und Zustimmungsverfahren verbindliche Rahmenbedingungen vorhanden sein müssen. Dazu gehört z.B. eine eindeutige Stellenbeschreibung für das Frauenreferat und eine Aufgabenbeschreibung für die LAG–Sprecherin.
Viele Grüße Ulrike