Julia Seeliger



9 Responses to “Grüne Fraktion gegen Vorratsdatenspeicherung”

  1. Also das ist ja so, weil Parlamentarier brauchen ja eine Sonderbehandlung … also dahin, was Bürgerrechte angeht … und naja Terroristen finden Sie da sowieso nicht, machen sie sich mal keine Sorgen.

  2. Das Gesetz greift nicht nur in den Status der Abgeordneten ein sonder generell in die Freiheit der Bürger… so gesehen finde ich die Verfassungsbeschwerde richtig, aber der angegebene Grund etwas… schwammig… irgendwie ^^

  3. Häh? Ist doch gut.

    Ist doch gut, wenn sich unterschiedliche Berufsgruppen mit ihrer spezifischen Betroffenheit zu Wort melden.

    Erst denken, dann kommentieren.

  4. Es ist nicht sogar gut, sondern sogar nötig, dass man mit spezifischer Betroffenheit klagt. Die Verfassungsbeschwerde geht nur durch, wenn man SELBST in EIGENEN Rechten aus dem GG verletzt sein könnte. Man kann nicht stellvertretend für irgendwen klagen oder weil einem das Gesetz irgendwie blöd vorkommt.
    Art. 93 I Nr. 4a GG bzw. § 90 I BVerfGG

  5. Das weiß ich auch, Martin. So ist das deutsche Rechtssystem.

    Allerdings ist es im Fall der Vorratsdatenspeicherung ja so, dass durch die Vorratsdatenspeicherung alle Menschen, die telefonieren, surfen, und so weiter, betroffen sind.

  6. Das ist mir auch klar, liebe Julia :-).
    Allerdings wäre es doch arg blöd, würde sich die Grüne Fraktion der “einfachen” Klage der Internetnutzer anschließen. Durch die Tatsache, dass man als Parlamentarier einen Sonderstatus hat ist die Ausgangsposition für eine Klage von Bundestagsabgeordneten wohh besser. Denn immerhin kann hier die Exekutive die Aktivitäten der Legislative kontrollieren und das birgt noch mehr Zündstoff als das Speichern der Daten des normalen Bürgers.

  7. Natürlich habe ich als Interessierter über die spezifische Betroffenheit von Berufsgruppen nachgedacht und mich z.B. mit einem Arzt darüber unterhalten, was das eigentlich bedeutet.

    Ich glaube allerdings nicht, dass bestimmte Leute mehr Recht auf Privatsphäre als andere haben sollten – in diesem Sinne hätte ich es schön gefunden, wenn diese Menschen sich zuallererst als Privatpersonen beschwert hätten !

  8. Davon, wer eine Klage einreicht oder wie viele das sind, sollte sich eigentlich kein Gericht beeindrucken lassen; das gilt besonders, wenn es um die Verfassung geht. Wir leben schließlich in einer Republik.

  9. Denn immerhin kann hier die Exekutive die Aktivitäten der Legislative kontrollieren

    Kontrollieren ? Sind Parlamentarier nicht erstmal immun und haben deshalb weniger zu befürchten ?

    Btw: Wann kommt der Edit-Button, Julia ?