Julia Seeliger
  • Freiheit und Demokratie abermals verteidigt durch Gerichte

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    23. May 2006 | Trackback | Internet ausdrucken
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    Das Bundesverfassungsgericht hat abermals fundamentale Grundrechte verteidigt: Nachdem es schon die akustische Wohnraumüberwachung, den Europäischen Haftbefehl und das Luftsicherheitsgesetz gestoppt hat, schränkte es heute morgen die Rasterfahndung ein. Auch die Fortschritte in der Drogenpolitik gingen in den letzten Jahren ausnahmslos von den Gerichten aus.

    Ich bin verwundert, dass die Verfassungswidrigkeit der bisherigen Praxis bei der Rasterfahndung erst durch das Bundesverfassungsgericht festgestellt werden musste. Es muss ein Umdenken bei den Mitgliedern der großen Parteien stattfinden! Was ist das denn für ein Demokratieverständnis? Ist der Mehrheit der Mitglieder von CDU und SPD das Grundgesetz egal? Oder haben sie gar vom Grundgesetz und dessen Inhalt noch nicht viel gehört oder gelesen? Es kann doch nicht sein, dass BürgerInnenrechte nur von den kleinen Parteien, von AktivistInnen – und vom Bundesverfassungsgericht verteidigt werden.

    Übrigens: Heute, am 23.Mai, ist der “Jahrestag” des Grundgesetzes. Ich wünsche mir, dass sich alle CDU- und SPD-Mitglieder dies zum Anlass nehmen, sich mal den Text, insbesondere die Grundrechte reinzuziehen.

    Die großen Parteien schüren mit ihrem Sicherheitswahn Angst in der Bevölkerung und sorgen damit auch dafür, dass die immer in den letzten Jahren mehr und mehr zunehmende Repressions-Politik “salonfähig” wird. Ein Teufelskreis: Um diesen hausgemachten Ängsten zu begegnen, wird eine Politik gefahren, die für mehr Repression, mehr Überwachung und weniger Freiheit und Demokratie steht. Die großen Parteien bedienen dabei auch im Wahlkampf Ängste, die durch sie selbst erst ausgelöst wurden.

    Ich empfehle an dieser Stelle die Literatur von Heinar Kipphards “In der Sache J.R. Oppenheimer“. Wesentliches Zitat aus diesem Werk (es dreht sich um die Wirrungen in Los Alamos, als dort die Atombombe gebaut wurde, sowie um die “KommunistInnen”-Hetze durch Senator McCarthy in den 50er Jahren):

    Es gibt Leute, die bereit sind, die Freiheit zu schützen, bis nichts mehr von ihr übrig ist.

    Was man sonst noch mal zum Thema (mal wieder) lesen kann: 1984


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6 Responses to “Freiheit und Demokratie abermals verteidigt durch Gerichte”

  1. Hallo,

    ich dachte erst, Du meinst “Freiheit und Demokratie” ironisch – so wie Bert Brecht in seinem Gedicht, kennst Du das schon?
    http://www.winsoft.de/fo_beitrag.html?nr=52&id=2068&li=0

  2. Doch, auch Mitglieder abseits von Parteien wie den Grünen oder der FDP kennen das Grundgesetz.

    Nur haben die nicht so häufig die Möglichkeit das bei der Erarbeitung von Gesetzestextvorlagen zu berücksichtigen… sind ja nicht alle MdBs. 😉

    Dein Artikel klingt mir so etwas zu drastisch nach “Alle CDU/SPD-Mitglieder sind gegen das Grundgesetz!”

  3. Hi Jens,
    schon ein bisschen polemisch.

    Würde mir halt in den großen Parteien etwas mehr Rechtsstaatsdenken wünschen. Müssen nicht alle Mitglieder auf diesen Trip kommen, es reicht, wenn die Mehrheit so drauf ist und dies auch bei Parteitagen und anderen Richtungsentscheidungen deutlich macht.

  4. Okay, gg. ein bißchen Polemik habe ich nichts. Manchmal braucht man die ja auch, um überhaupt Leute auf ein Thema aufmerksam zu machen. Ich gehöre ja auch zu den Leuten die Bürgerrechte für ein wichtiges Thema halten. Vielleicht sollte ich mal Deligierter werden… 😉

  5. @Jens
    Höchtens Delegierter 😉 .