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zeitrafferin

Julia Seeliger
  • 16. August 2007 | 18 Kommentare | Trackback | Internet ausdrucken
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    Update: Am Dienstag hat auch der Deutsche Hanf Verband eine lesenswerte Presseerklärung zum drohenden Verbot von Salvia herausgegeben.

    Update 2: Heute erschien auf der Titelseite der von mir eigentlich hochgeschätzten “Süddeutschen Zeitung” ein Salvia-Artikel von Claudia Fromme, der nur noch als dummdreist bezeichnet werden kann. Frau Fromme ist entweder nicht in der Lage zu recherchieren oder sie ist von der CDU gekauft. Deswegen habe ich einen Leserbrief verfasst.

    In einer kleinen Anfrage (PDF) hatten Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung zu Salvia Divinorum befragt. Anlass: Der so genannte “Zaubersalbei” soll verboten werden – sprich, in die Anlage I des Betäubungsmittelgesetzes aufgenommen werden. Dazu gab es auch kürzlich einen sehr informativen Beitrag bei Polylux.


    polylog drogen zaubersalbei @ www.polylog.tv/videothek

    Die Antworten der Bundesregierung (PDF) auf die “Kleine Anfrage” sind skurril: Gefragt nach den Prävalenzen und KonsumentInnen-Zahlen biogener Drogen beispielsweise kann die Bundesregierung nur mit Zahlen zu Psylocybinpilzen dienen. Zu Salvia Divinorum liegen der Bundesregierung gar keine Zahlen vor. Zur einer möglichen toxischen oder letalen Dosis muss sie einräumen:

    Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, weil entsprechende Daten nicht erhoben werden. Studien wären aufgrund der sehr geringen Konsumentenzahl kaum durchführbar.

    Meine Interpretation dieser kleinen Anfrage: Die Bundesregierung agiert in der Drogenpolitik offensichtlich nicht auf Basis von Vernunft, denn Zahlen scheinen ja nicht zu interessieren. Wie kommt sie darauf, dass hier ein Verbot notwendig ist? Wäre es nicht sinnvoll, erstmal zu erforschen, um was für einen Stoff es sich handelt, was er für Wirkungen und Risiken hat, bevor man ihn verbietet? Ich finde schon.

    Zu Beginn diesen Jahres war der Besitzer des “Elixier”-Head-shops (mehr zu diesem Fall findet sich auch in dem oben verlinkten Polylux-Beitrag) zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden, weil er mit Salvia gehandelt hatte. Es habe sich um einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz gehandelt. Im Juni 2006 hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) noch beschlossen, Salvia unter Apothekenpflicht zu stellen, ein Jahr später, am 18.Juni 2007, beschloss das BfArM die Empfehlung, Salvia in Anlage 1 des BtmG aufzunehmen, also zu verbieten.

    “Der SV-Ausschuss hat in seiner Sitzung die Beschlussempfehlung ausgesprochen, Pflanzen und Pflanzenteile von Salvia divinorum in Anlage I des BtMG einzustufen.”
    (Quelle)

    Leserbrief an die Süddeutsche Zeitung, z.Hd. Frau Fromme

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