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	<title>Kommentare zu: Wahlalter Null</title>
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	<description>Julia Seeliger</description>
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		<title>Von: erlehmann</title>
		<link>http://julia-seeliger.de/wahlalter-null/comment-page-1/#comment-38328</link>
		<dc:creator>erlehmann</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 May 2008 21:13:03 +0000</pubDate>
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		<description>Jegliche Delegation eines Wahlrechts geht weg von der ursprünglichen individualistischen Forderung - wie soll das moralisch begründet werden ?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Jegliche Delegation eines Wahlrechts geht weg von der ursprünglichen individualistischen Forderung &#8211; wie soll das moralisch begründet werden ?</p>
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		<title>Von: Joachim Kraus</title>
		<link>http://julia-seeliger.de/wahlalter-null/comment-page-1/#comment-38318</link>
		<dc:creator>Joachim Kraus</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 May 2008 17:22:31 +0000</pubDate>
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		<description>Die Stimmen der Kinder sollen doch durch ihre Eltern vertreten werden. Diese leben ja in ihren Familien und können hier durch täglich Erlebtes und mit steigendem Alter doch angemessene Entscheidungen an ihre Eltern deligieren.

Z.B. haben meine Kinder ihre Meinung zu folgendem Problem, welches natürlich viel differenzierte Hintergründe aufweist!

Unser Problem

Warum kann ich in meiner Heimat als Privatmann administrativ verpflichtet werden, gegen meine eigenen zukünftigen Arbeitgeber straftatbezogene Beweise für die Staatsanwaltschaft beschaffen und sichern zu müssen?

Und dies auch noch bei den von mir geprüften und überführten Arbeitgebern, auf die ich später angewiesen bin, meinen Lebensunterhalt verdienen zu müssen und mein persönliches Fortkommen zu sichern.

Wieso kann ich im privaten Rechtsverhältnis befugt werden in informationelle Selbstbestimmungsrechte einzelner Staatsbürger und Arbeitgeber eingreifen zu dürfen?
etc.

Vom alten DDR-Funktionär und seiner Chefin gerechtfertigt,
von der Gewerkschaft verleugnet,
vom Sozialrechtler ohne Handhabe nur nachempfunden,
von der SPD verarscht! 

Beste Grüße
Joachim Kraus
Tel.: 037436 83988
auch Mail: kraus.joachim@web.de</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die Stimmen der Kinder sollen doch durch ihre Eltern vertreten werden. Diese leben ja in ihren Familien und können hier durch täglich Erlebtes und mit steigendem Alter doch angemessene Entscheidungen an ihre Eltern deligieren.</p>
<p>Z.B. haben meine Kinder ihre Meinung zu folgendem Problem, welches natürlich viel differenzierte Hintergründe aufweist!</p>
<p>Unser Problem</p>
<p>Warum kann ich in meiner Heimat als Privatmann administrativ verpflichtet werden, gegen meine eigenen zukünftigen Arbeitgeber straftatbezogene Beweise für die Staatsanwaltschaft beschaffen und sichern zu müssen?</p>
<p>Und dies auch noch bei den von mir geprüften und überführten Arbeitgebern, auf die ich später angewiesen bin, meinen Lebensunterhalt verdienen zu müssen und mein persönliches Fortkommen zu sichern.</p>
<p>Wieso kann ich im privaten Rechtsverhältnis befugt werden in informationelle Selbstbestimmungsrechte einzelner Staatsbürger und Arbeitgeber eingreifen zu dürfen?<br />
etc.</p>
<p>Vom alten DDR-Funktionär und seiner Chefin gerechtfertigt,<br />
von der Gewerkschaft verleugnet,<br />
vom Sozialrechtler ohne Handhabe nur nachempfunden,<br />
von der SPD verarscht! </p>
<p>Beste Grüße<br />
Joachim Kraus<br />
Tel.: 037436 83988<br />
auch Mail: <a href="mailto:kraus.joachim@web.de">kraus.joachim@web.de</a></p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: artie</title>
		<link>http://julia-seeliger.de/wahlalter-null/comment-page-1/#comment-37929</link>
		<dc:creator>artie</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Apr 2008 12:27:03 +0000</pubDate>
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		<description>@Max: ob das gerecht ist oder nicht steht nicht wirklich zur debatte.

wenn wir aber wahlalter null zulassen, so müssen wir stellen im gesetz, welche rechte und pflichten umfassen, die spezifisch auf kinder aus sind, streichen.

jeder ist for dem gesetz gleich...das stimmt im moment nur insofern, als das es für kinder eben nicht gilt (was als sinnvoll errachte). wir sprechen ihnen in vielen teilen mündigkeit ab im gesetz, in anderen teilen die verantwortung.

wollen wir personen das recht geben, mit zu entscheiden, was in einem land recht ist, ihnen jedoch weiterhin die verantwortung und mündigkeit (sprich pflichten) genau vor diesem recht/gesetzt verwehren. aus sicht solcher personen ist verantwortungsbewusstes handeln nicht wirklich möglich (ich kann bestimmen was ich will, muss aber nicht die konsequenz dafür tragen).

wenn wir also wahlrecht fordern für kinder, dann müssen diese auch bereit sein, vor dem gesetzt gleichgestellt mit erwachsenen zu sein. das sowas sinnlos ist, ist wohl jedem klar.

ich habe kein problem mit wahlrecht null, jedoch nur, wenn es mit den konsequenzen verbunden ist, die ein wahlrecht mit sich bringt (nämlich die von mir erwähnten pflichten).</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Max: ob das gerecht ist oder nicht steht nicht wirklich zur debatte.</p>
<p>wenn wir aber wahlalter null zulassen, so müssen wir stellen im gesetz, welche rechte und pflichten umfassen, die spezifisch auf kinder aus sind, streichen.</p>
<p>jeder ist for dem gesetz gleich&#8230;das stimmt im moment nur insofern, als das es für kinder eben nicht gilt (was als sinnvoll errachte). wir sprechen ihnen in vielen teilen mündigkeit ab im gesetz, in anderen teilen die verantwortung.</p>
<p>wollen wir personen das recht geben, mit zu entscheiden, was in einem land recht ist, ihnen jedoch weiterhin die verantwortung und mündigkeit (sprich pflichten) genau vor diesem recht/gesetzt verwehren. aus sicht solcher personen ist verantwortungsbewusstes handeln nicht wirklich möglich (ich kann bestimmen was ich will, muss aber nicht die konsequenz dafür tragen).</p>
<p>wenn wir also wahlrecht fordern für kinder, dann müssen diese auch bereit sein, vor dem gesetzt gleichgestellt mit erwachsenen zu sein. das sowas sinnlos ist, ist wohl jedem klar.</p>
<p>ich habe kein problem mit wahlrecht null, jedoch nur, wenn es mit den konsequenzen verbunden ist, die ein wahlrecht mit sich bringt (nämlich die von mir erwähnten pflichten).</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: erlehmann</title>
		<link>http://julia-seeliger.de/wahlalter-null/comment-page-1/#comment-37927</link>
		<dc:creator>erlehmann</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Apr 2008 12:01:30 +0000</pubDate>
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		<description>&lt;blockquote&gt;Wenn der Staat die Pflicht erhebt, dass junge Menschen zur Bundeswehr gehen müssen oder einen anderen Zwangsdienst machen müssen [...]&lt;/blockquote&gt;
Ich korrigiere: Junge &lt;em&gt;Männer&lt;/em&gt;.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Wenn der Staat die Pflicht erhebt, dass junge Menschen zur Bundeswehr gehen müssen oder einen anderen Zwangsdienst machen müssen [...]</p></blockquote>
<p>Ich korrigiere: Junge <em>Männer</em>.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Max</title>
		<link>http://julia-seeliger.de/wahlalter-null/comment-page-1/#comment-37925</link>
		<dc:creator>Max</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Apr 2008 11:32:16 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://julia-seeliger.de/wahlalter-null/#comment-37925</guid>
		<description>Problem ist nur:
Wenn der Staat die Pflicht erhebt, dass junge Menschen zur Bundeswehr gehen müssen oder einen anderen Zwangsdienst machen müssen, findest du des dann gerecht, dass junge Menschen diese &quot;Pflicht&quot; ausüben müssen, obwohl sie sich nie an einer demokratischen Wahl beteiligen konnten? Die jungen Menschen hätten ja auch eine Partei wählen können, die die Wehrpflicht abschaffen will!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Problem ist nur:<br />
Wenn der Staat die Pflicht erhebt, dass junge Menschen zur Bundeswehr gehen müssen oder einen anderen Zwangsdienst machen müssen, findest du des dann gerecht, dass junge Menschen diese &#8220;Pflicht&#8221; ausüben müssen, obwohl sie sich nie an einer demokratischen Wahl beteiligen konnten? Die jungen Menschen hätten ja auch eine Partei wählen können, die die Wehrpflicht abschaffen will!</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: artie</title>
		<link>http://julia-seeliger.de/wahlalter-null/comment-page-1/#comment-37923</link>
		<dc:creator>artie</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Apr 2008 11:21:36 +0000</pubDate>
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		<description>klar steht nicht, der bürger hat die pflicht, steuern zu zahlen, aber es steht, dass der staat das recht hat, steuern von den bürgern zu verlangen (zumindest steht es so in der schweizer verfassung). daraus ergibt sich automatisch, die pflicht für den bürger, diese steuern auch zu zahlen, falls der staat sein recht ausübt.

das grundgesetz ist ein vertrag zwischen staat und bürger, und zwischen den bürgern eines states. es werden rechte zugewiesen. und rechte bedeutet pflichten für die andere seite, wie in jedem anderen vertrag auch (z.b. ein kaufsvertrag, ein ehevertrag, etc.).

recht und pflicht sind immer aneinander geknüpft. wenn auf einer seite (bürger oder staat) der gleichung ein recht ist, ist auf der anderen seite eine pflicht (ebenfalls bürger oder staat). ohne recht keine pflichten, ohne pflichten kein recht.

nehmen wir als beispiel das menschenrecht auf freiheit. wenn man dieses recht durchsetzen will, beinhaltet dieses recht ein pflicht für jeden, das recht auf freiheit eines anderen eben nicht einzuschränken.

vielleicht solltest du dir gedanken zum grundgesetz machen, falls du dir das anders siehst. denn aus grundrechten leitet sich automatisch die grundpflichten ab.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>klar steht nicht, der bürger hat die pflicht, steuern zu zahlen, aber es steht, dass der staat das recht hat, steuern von den bürgern zu verlangen (zumindest steht es so in der schweizer verfassung). daraus ergibt sich automatisch, die pflicht für den bürger, diese steuern auch zu zahlen, falls der staat sein recht ausübt.</p>
<p>das grundgesetz ist ein vertrag zwischen staat und bürger, und zwischen den bürgern eines states. es werden rechte zugewiesen. und rechte bedeutet pflichten für die andere seite, wie in jedem anderen vertrag auch (z.b. ein kaufsvertrag, ein ehevertrag, etc.).</p>
<p>recht und pflicht sind immer aneinander geknüpft. wenn auf einer seite (bürger oder staat) der gleichung ein recht ist, ist auf der anderen seite eine pflicht (ebenfalls bürger oder staat). ohne recht keine pflichten, ohne pflichten kein recht.</p>
<p>nehmen wir als beispiel das menschenrecht auf freiheit. wenn man dieses recht durchsetzen will, beinhaltet dieses recht ein pflicht für jeden, das recht auf freiheit eines anderen eben nicht einzuschränken.</p>
<p>vielleicht solltest du dir gedanken zum grundgesetz machen, falls du dir das anders siehst. denn aus grundrechten leitet sich automatisch die grundpflichten ab.</p>
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	<item>
		<title>Von: erlehmann</title>
		<link>http://julia-seeliger.de/wahlalter-null/comment-page-1/#comment-37903</link>
		<dc:creator>erlehmann</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Apr 2008 15:52:28 +0000</pubDate>
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		<description>wie stehst du zu einem protofaschistischen &quot;wahltest&quot; ?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>wie stehst du zu einem protofaschistischen &#8220;wahltest&#8221; ?</p>
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	<item>
		<title>Von: refu</title>
		<link>http://julia-seeliger.de/wahlalter-null/comment-page-1/#comment-37902</link>
		<dc:creator>refu</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Apr 2008 13:06:03 +0000</pubDate>
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		<description>In dem Fall bin ich auch auf der Seite der &quot;spiessigen Basis&quot;. Über ein Wahlrecht ab 14 oder so kann man durchaus nachdenken, aber darunter sollte es auf keinen Fall gehen. Man kann streiten, wann die nötige Reife einsetzt, sich bewusst entscheiden zu können, aber diese dürfte bei Kindern wesentlich geringer sein als bei Jugendlichen und Erwachsenen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>In dem Fall bin ich auch auf der Seite der &#8220;spiessigen Basis&#8221;. Über ein Wahlrecht ab 14 oder so kann man durchaus nachdenken, aber darunter sollte es auf keinen Fall gehen. Man kann streiten, wann die nötige Reife einsetzt, sich bewusst entscheiden zu können, aber diese dürfte bei Kindern wesentlich geringer sein als bei Jugendlichen und Erwachsenen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Christoph</title>
		<link>http://julia-seeliger.de/wahlalter-null/comment-page-1/#comment-37901</link>
		<dc:creator>Christoph</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Apr 2008 11:32:01 +0000</pubDate>
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		<description>&lt;blockquote&gt; ein 13jähriger ist nicht verpflichtet, für seinen unterhalt aufzukommen. &lt;/blockquote&gt;

Ein 31jähriger allerdings auch nicht.


&lt;blockquote&gt; und wahlrecht setzt verantwortlichkeit und pflichten voraus &lt;/blockquote&gt;

Wahlrecht setzt voraus, dass jemand zum Volk (i.S.v. demos) gehört. Verantwortlichkeit hat damit nichts zu tun, Pflichten auch nicht.


&lt;blockquote&gt; rechte sind immer verbunden mit pflichten &lt;/blockquote&gt;

Nein. Rechte sind der Staatstätigkeit vorangestellt und dem übergeordnet, was dem Menschen aufoktroyiert wird. Rechte sind per se Begrenzung von Zwang und Pflicht.


&lt;blockquote&gt; as grundgesetz gibt mir rechte, im gegenzug legt es mir pflichten auf (z.b. steuern zahlen, wehrpflicht, etc).&lt;/blockquote&gt;

Du kennst das Grundgesetz und dessen Logik offenbar nicht. 
Dort sind u.a. die Grundrechte aufgeführt, die eben Pflichten beschränken. Während von einer Steuerzahlpflicht nirgendwo die Rede ist, wird die Wehrpflicht in der Tat erwähnt, als Ermächtigung für die Staatsorgane, Personen zu verpflichten, was nicht automatisch geschieht und auch nicht geschehen muss.
Einen Unsinn wie &quot;Grundpflichten&quot; u. dgl. sieht das GG nicht vor.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p> ein 13jähriger ist nicht verpflichtet, für seinen unterhalt aufzukommen. </p></blockquote>
<p>Ein 31jähriger allerdings auch nicht.</p>
<blockquote><p> und wahlrecht setzt verantwortlichkeit und pflichten voraus </p></blockquote>
<p>Wahlrecht setzt voraus, dass jemand zum Volk (i.S.v. demos) gehört. Verantwortlichkeit hat damit nichts zu tun, Pflichten auch nicht.</p>
<blockquote><p> rechte sind immer verbunden mit pflichten </p></blockquote>
<p>Nein. Rechte sind der Staatstätigkeit vorangestellt und dem übergeordnet, was dem Menschen aufoktroyiert wird. Rechte sind per se Begrenzung von Zwang und Pflicht.</p>
<blockquote><p> as grundgesetz gibt mir rechte, im gegenzug legt es mir pflichten auf (z.b. steuern zahlen, wehrpflicht, etc).</p></blockquote>
<p>Du kennst das Grundgesetz und dessen Logik offenbar nicht.<br />
Dort sind u.a. die Grundrechte aufgeführt, die eben Pflichten beschränken. Während von einer Steuerzahlpflicht nirgendwo die Rede ist, wird die Wehrpflicht in der Tat erwähnt, als Ermächtigung für die Staatsorgane, Personen zu verpflichten, was nicht automatisch geschieht und auch nicht geschehen muss.<br />
Einen Unsinn wie &#8220;Grundpflichten&#8221; u. dgl. sieht das GG nicht vor.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: artie</title>
		<link>http://julia-seeliger.de/wahlalter-null/comment-page-1/#comment-37895</link>
		<dc:creator>artie</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 Apr 2008 22:41:23 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://julia-seeliger.de/wahlalter-null/#comment-37895</guid>
		<description>ja genau. ein 13jähriger ist nicht verpflichtet, für seinen unterhalt aufzukommen. diese pflicht haben die eltern.

für sex sprechen wir ihm die mündigkeit ab, d.h. er ist nicht verantwortlich für seine taten.

und wahlrecht setzt verantwortlichkeit und pflichten voraus.

rechte sind immer verbunden mit pflichten. das grundgesetz gibt mir rechte, im gegenzug legt es mir pflichten auf (z.b. steuern zahlen, wehrpflicht, etc). das ist ein vertrag, den wir, ob wir wollen oder nicht, bei der geburt eingehen...natürlich können wir ihn, sobald wir die mündigkeit erreicht haben, in unseren breitengraden diesen vertrag kündingen.

einfache grundsätze für einen rechtsstaat, deswegen überrascht es mich, das zu erklären.

aber das solche diskussionen überhaupt ernsthaft geführt werden und darüber nachgedacht wird, wie man denn die ersten 2 jahr regelt, ist doch einfach nur lachhaft.

KINDER AN DIE MACHT. sowas von 68 und realitätsfern, einen grinser sicher immer wert.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>ja genau. ein 13jähriger ist nicht verpflichtet, für seinen unterhalt aufzukommen. diese pflicht haben die eltern.</p>
<p>für sex sprechen wir ihm die mündigkeit ab, d.h. er ist nicht verantwortlich für seine taten.</p>
<p>und wahlrecht setzt verantwortlichkeit und pflichten voraus.</p>
<p>rechte sind immer verbunden mit pflichten. das grundgesetz gibt mir rechte, im gegenzug legt es mir pflichten auf (z.b. steuern zahlen, wehrpflicht, etc). das ist ein vertrag, den wir, ob wir wollen oder nicht, bei der geburt eingehen&#8230;natürlich können wir ihn, sobald wir die mündigkeit erreicht haben, in unseren breitengraden diesen vertrag kündingen.</p>
<p>einfache grundsätze für einen rechtsstaat, deswegen überrascht es mich, das zu erklären.</p>
<p>aber das solche diskussionen überhaupt ernsthaft geführt werden und darüber nachgedacht wird, wie man denn die ersten 2 jahr regelt, ist doch einfach nur lachhaft.</p>
<p>KINDER AN DIE MACHT. sowas von 68 und realitätsfern, einen grinser sicher immer wert.</p>
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