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„Digital Millenium Copyright Act“

Posted on 21 August 2008 by admin

Genauso bei Verfechtern einer „Freien Kultur“ in der Kritik steht der Digital Millenium Copyright Act (DMCA): Dieses im Jahr 1998 erlassene US-Gesetz ist aus Sicht seiner Kritiker ein hilfloser Versuch insbesondere der Musik- und Filmindustrie, die „Cut-and-Paste-Gesellschaft“ mithilfe von Gesetzen aufzuhalten. So kriminalisiert der DMCA erstmals das Umgehen eines Kopierschutzes – dies ging im Nachgang auch in das deutsche Recht ein. Außerdem verschärfte der DMCA das Strafmaß für Urheberrechtsverletzungen im Internet. Auch hier hat der deutsche Bundestag inzwischen nachgezogen: Mit dem „Zweiten Korb“ der Urheberrechtsnovelle im Jahr 2007 ist es erstmals strafbar, „offensichtlich rechtswidrig“ erstellte Inhalte aus dem Internet herunterzuladen.

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US-Bundesgericht bestätigt Freie Lizenz

Posted on 15 August 2008 by admin

“Vertraut mir, das ist gewaltig” - so kommentierte Lawrence Lessig ein Urteil des US-Bundesberufungsgerichts zur “Causa Modelleisenbahn”: Der Programmierer Robert Jacobsen hatte eine Java-Software zur Steuerung von Modelleisenbahnen unter der freien “Artistic License” kostenlos ins Netz gestellt. Diese Lizenz verpflichtet zu einer Weiterverbreitung unter gleichen Bedingungen - Copyleft, so wie das bei “freien” Lizenzen Usus ist.

Auf Futurezone, dem Netzwelt-Portal des ORF, ist mehr über den Fall zu lesen:

Die Firma Matthew Katzer and Kamind Associates, die Software für Modelleisenbahnen entwickelt, hatte Katzers Code in eines ihrer Produkte integriert und diese ohne Nennung des ursprünglichen Autors weiterverkauft, schreibt das Gericht. Das hätten sie nach den Bestimmungen der Artistic License nicht tun dürfen. Jacobsen klagte Katzer/Kamind 2006 wegen Urheberrechtsverletzung, nachdem diese ihn ihrerseits mit Klage wegen Patentverletzung gedroht hatten. Das Gericht hat Jacobsen nun recht gegeben und damit die gegenteilige Entscheidung eines kalifornischen Bezirksgerichts aufgehoben. Katzer und Kamind hatten nach Ansicht der Richter eine Urheberrechtsverletzung begangen, als sie sich nicht an die Vorgaben der Artistic License gehalten haben. Die Richter erwähnten auch ausdrücklich die GNU General Public Licence und die Creative Commons als gleichartige Lizenzen, die nun den gleichen Schutz des Rechts genießen dürften.

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