Copyleft ist ein doppeltes Wortspiel – „left“ bedeutet auf Englisch sowohl „links“ - das Gegenteil von „rechts“ als auch „hinterlassen“. Das Copyleft ist in den Augen seiner Verfechter ein Alternativ-, ja Gegenkonzept zum als allzu restriktiv angesehenen Copy“right“. Die zweite Bedeutung zielt auf das grundsätzliche Recht zu kopieren – der Inhalt wird der Allgemeinheit „überlassen“. Copyrightgeschützte Inhalte dagegen dürfen grundsätzlich nicht kopiert werden, erst auf Nachfrage gibt der Copyrightinhaber, wenn er es wünscht, seine Einwilligung.
Das Prizip „überlassen“ erzwingt, dass Inhalte, die auf Copyleft-Inhalten aufbauen, abermals unter eine Lizenz mit Copyleft gestellt werden. Das grundsätzliche Recht zu kopieren, so Copyleft-Verfechter, soll erhalten bleiben. Kompilierter Code ist nur noch von Computern, nicht aber von Menschen lesbar – denn er besteht aus Nullen und Einsen. Für Menschen lesbar wären Befehle, die in einer von Menschen lesbaren Programmiersprache geschrieben sind. Das grundsätzliche Recht zu kopieren ist bei kompiliertem Software-Code nicht mehr gegeben. Nur wenn sichergestellt ist, dass der so genannte Quellcode – der nicht kompilierte Code – einsehbar ist, ist das grundsätzliche Recht zu kopieren sichergestellt.
Der Copyleft-Begriff ist von den Pionieren der Freien Software geprägt worden, er ist aber auch auf alle anderen Freien Lizenzen anwendbar. Im Bereich der Creative Commons Lizenzen ist es die Share-Alike-Lizenz (Share-Alike bedeutet „Weitergabe unter gleichen Bedingungen“), die ein solches in sich trägt.
Das Copyleft kann unterschiedlich „stark“ sein. Beispiel Filmmusik: Ein starkes Copyleft – denkbar wäre ein frei lizensiertes Musikstück, das zur musikalischen Untermalung eines Films verwendet wird – würde verlangen, dass seinerseits der gesamte Film unter genau dieselbe Lizenz wie das Musikstück gestellt wird, während ein ein schwaches Copyleft dies nicht verlangen würde. Der Film könnte unter eine andere Lizenz gestellt werden. Ein schwaches Copyleft würde für dieses Beispiel lediglich „erzwingen“, dass nur Abänderungen des Musikstück selbst betroffen wären, zum Beispiel, wenn der Songtext geändert wird.










