Wesentliche Debatte bei beiden Urheberrechtsnovellen in der Bundesrepublik Deutschland war die um die so genannte „Privatkopie“. Hintergrund der „Privatkopie“ ist das „Konzept Mixtape“: Wer seinen Freunden Musik seiner Lieblingsband schmackhaft machen möchte, zieht von der CD eine Kopie und reicht sie – völlig legal und kostenlos – an seine Freunde weiter. Die Idee der Privatkopie kam auf, als Aufnahmegeräte für Kassetten, Videos und Tonbänder auch für die Allgemeinheit erschwinglich wurden. Einhergehend mit dieser „Demokratisierung des Kopierens“ sorgten sich Industrie und Gesetzgeber um den Lebensunterhalt der Kreativen. Weil es nicht erstrebenswert und nicht effizient ist, alle Bürger Tag und Nacht auf mögliche Urheberrechtsverletzungen zu kontrollieren, erfand man die „rheinische Lösung“ Privatkopie: Auf jedes Aufnahmegerät, auf alle Leermedien und zum Beispiel auch auf Fotokopiergeräte erhebt der Staat eine Abgabe, die nach einem bestimmten Schlüssel – über Verwertungsgesellschaften, die größte ist die GEMA, und, für Schreibende, über die VG Wort – an die Kreativen ausgeschüttet wird.
Eigentlich eine sinnvolle Lösung – die Privatkopie hat aber einen digitalen Pferdefuß. Die Eltern der Privatkopie gingen von durchschnittlich sieben Kopien aus, die von einem Werk gemacht würden, und berücksichtigten dies in der Höhe der Umlage. Und das hatte durchaus Hand und Fuß, denn eine Kassette beispielsweise beginnt irgendwann zu leiern und zu quietschen, wenn sie allzu häufig kopiert wird. Der Vervielfältigung von Inhalten waren in der analogen Zeit schlicht und einfach technische Grenzen gesetzt.
Urheberrecht im digitalen Zeitalter
In der digitalen Zeit ist das anders: Ein MP3 ist nicht in eine Schallplatte gekratzt oder in ein Magnetband geprägt, es besteht aus Nullen und Einsen. Deswegen ist es heutzutage möglich, ein Stück ohne Qualitätsverlust milliardenfach zu kopieren. Mithilfe des Internet verschenken Musikliebhaber Songs an andere Internetnutzer auf dem ganzen Erdball.
Gesetze wie der „Digital Millenium Copyright Act“ und auch die deutsche Urheberrechtsnovelle versuchen diesen Treiben durch das Strafrecht einen Riegel vorzuschieben. Die Filmindustrie startete schon vor der Verabschiedung des „Zweiten Korbs“ die Kampagne „Hart aber gerecht – Raubkopierer sind Verbrecher“. Kino-Spots zeigen Menschen, die wegen Filesharings mit dem Strafrecht in Kontakt gekommen sind, flankierend gibt es einen Webauftritt. Angesichts der Tatsache, dass das Kopieren eines urheberrechtlich geschützten Inhalts keinesfalls der schwere Straftatbestand des „Raubs“ erfüllt ist und überdies der Download urheberrechtlich geschützten Materials bis zur Verabschiedung des „Zweiten Korbs“ nicht strafbar war, eine dreiste Falschdarstellung. Zudem wird die Maximalstrafe von fünf Jahren Haft als Regelstrafe dargestellt, obwohl die meisten Verfahren tatsächlich entweder eingestellt werden oder mit Geldstrafen enden.
Dennoch öffnet die derzeitige Gesetzgebung der Willkür Tür und Tor. Es kann einen treffen, wenn man zufällig auf der Liste steht, den Nachbar, der bei einem anderen Internetprovider unter Vertrag ist oder der ein anderes Filesharing-Programm benutzt, lassen die Ermittlungsbehörden in Ruhe. Das ist schön für den Nachbarn, allein, Rechtsstaatlichkeit sieht anders aus.
Das Grundproblem, das die Erfinder der Privatkopie lösen wollten, bleibt bestehen: Ziel ist es, ein Verfahren zu entwickeln, mit dem unkompliziert die Balance zwischen Urheber, Verwerter und Verbraucher zum Wohle aller gefunden werden kann. Ziel ist es, eine offene, überwachungsfreie Gesellschaft zu erhalten. Dabei sollen die Urheber ihren verdienten Lohn erhalten, gleichzeitig wollen die Bürger aber auch nicht übermäßig vom Staat oder der Industrie kontrolliert werden. Drittens, so die Befürworter einer Remix-Kultur, sollen die neu entdeckten, reichhaltigen Potenziale der digitalen und der vernetzten Welt genutzt werden. Dabei postulieren sie auch ganz neue Formen des Wirtschaftens, insbesondere die heutige – starke – Position der Verwertungsgesellschaften wird dabei infrage gestellt und eine Zukunft, in der Künstler ihre Werke direkt vermarkten, vorausgesagt.
Urheberrecht und Technik haben eine ganze Menge miteinander zu tun. Wie im Kapitel über die Privatkopie deutlich wurde, gibt es zweierlei „gerechte“ Möglichkeiten, mit dem Kopier-Wünschen der Menschen umzugehen: Die eine Idee wäre, das die Privatkopie konsequent auf das digitale Zeitalter zu übertragen – mit der „Kulturflatrate“ hat das Fairsharing-Bündnis eine Konzeption für pauschales Vergüten in der digitalen Zeit vorgelegt. Der Alternative wäre, die gesamte Bevölkerung und ihren Musik-, Film- ja, ihren gesamten „Content-Konsum“ flächendeckend zu überwachen.