Jetzt geht’s ums Geld - Wer seine Bilder mit einer Nichtkommerziell-Lizenz ausgestattet hat, sagt den anderen Benutzern klar: Wenn du das Bild für eine Schülerzeitung benutzen möchtest, nimm es. Bist du ein Hochglanzmagazin mit Gewinninteressen, so trete mit mir in Kontakt, vielleicht gelingt es und ja, eine Einiguung zu finden und einen Nutzungsvertrag abzuschließen.
Besonders beliebt ist die Nichtkommerziell-Lizenz bei deutschen Netlabel-Künstlern. Damit möchten diese offenbar verhindern, dass andere mit ihren Tracks Geld verdienen, während sie selbsr keinen Cent davon sehen. Kombiniert wird die Nichtkommerziell bei den deutschen Netlabels gerne mit der „Keine Bearbeitung“. Auch bei Hobby-Fotografen ist die „Nichtkommerziell“ mit Abstand die beliebteste Lizenz – fast 60 Millionen Fotos zählt Flickr insgesamt als „Nichtkommerziell“, davon über 26 Millionen Fotos mit „Nichtkommerziell-Keine-Bearbeitung“.
Mit „Nichtkommerziell“ Geld verdienen: – Das sieht auf den ersten Blick seltsam aus. Auf den zweiten gar nicht: Prinzip Zugangs-Berechtigung – Fragen kostet erst einmal nichts. Voraussetzung für eine kommerzielle Nutzung ist lediglich, dass der Lizenzinhaber seine Einwilligung gibt – ganz so, wie es beim konventionellen Urheberrecht der Fall wäre. Wer ein fesches Foto geschossen hat, kann dieses versilbern, auch wenn er es unter eine „Nichtkommerziell“-Lizenz gestellt hat. Hierfür muss lediglich ein Vertrag mit dem – kommerziell agierenden – Geschäftspartner geschlossen werden. Dabei bleiben die Rechte an dem Inhalt beim Urheber – so wie es das Urheberrecht in Deutschland regelt. Der Geschäftspartner erwirbt lediglich ein bestimmtes Nutzungsrecht an dem Inhalt – zum Beispiel ein nichtkommerziell lizensiertes Foto, um dieses Foto für die Titelseite eines Magazins oder zur Illustration eines Webauftritts zu verwenden. Creative Commons Deutschland rät dazu, in solchen Fällen ein Honorar zu nehmen.
Nachlizensieren geht: Auch wenn Inhalte unter „Nichtkommerziell“ veröffentlicht wurden, so ist es immer noch möglich, in die kommerzielle Schiene einzusteigen. Musiker, die ihre Songs „Nichtkommerziell“ lizensiert haben, können, wenn sie einen Vertrag mit einem der großen Label machen, ihre Inhalte nachträglich zusätzlich mit einer Kommerziell-Lizenz ausstatten. Damit ist diesem einen Label erlaubt, mit den Inhalten auch Geld zu verdienen. Die Nichtkommerziell-Lizenz bleibt jedoch weiterhin erhalten – einmal Nichtkommerziell, immer nichtkommerziell. Der Urheber – und das Label – kann nichts dagegen unternehmen, dass das Werk auch weiterhin nichtkommerziell kostenlos öffentlich angeboten wird. Das Herunterladen eines ursprünglich nichtkommerziell lizensierten Werkes in einer Filesharingbörse kann somit strafrechtlich nicht verfolgt werden. Bisher gibt es allerdings keinen bekannten Fall, in dem Musiker ihre Werke kommerziell nachlizensiert haben, nachdem sie von einem Label unter Vertrag genommen wurden.
- Abgekürzt wird das Modul „Nichtkommerziell“ mit NC
- Die Lizenz „Nichtkommerziell“ - ohne weitere Module – wird mit CC-BY-NC bezeichnet.










