Die „Kulturflatrate“ überträgt das Konzept pauschalen Vergütens in das digitale Zeitalter.
Statt P2P-Netzwerke zu verbieten und ihre Nutzer massenweise zu kriminalisieren wollen wir die Kulturflatrate: für fünf Euro im Monat legal im Internet tauschen, so viel man will. Mit der Kulturflatrate sind alle zufrieden: Urheber werden für das Tauschen ihrer Werke entlohnt, Mensch darf frei tauschen und die Gesellschaft kann die Vorteile von P2P-Netzwerken und Internet nutzen, ohne durch DRM gehemmt zu werden.
(Fairsharing)
In Deutschland wurde die Kulturflatrate vom „Fairsharing“-Bündnis vorgeschlagen. „Fairsharing“ wurde von Attac, der Grünen Jugend (Jugendorganisation von Bündnis 90/Die Grünen) und dem FoeBuD e.V. (Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs e.V.) ins Leben gerufen. Das Konzept der „Kulturflatrate“ basiert auf der Idee von einer „Kompensation ohne Kontrolle“. Neu ist diese Idee nicht – „Kompensation ohne Kontrolle“ will nichts anderes, als die Privatkopie ins digitale Zeitalter zu retten, und, wenn möglich, sie noch zu stärken. In der „Berliner Erklärung“ („Berlin Declaration on Collectively Managed Online Rights: Compensation without Control“ ) vom 21. Juni 2004 forderten Rechtsgelehrte und Aktivisten die Einführung einer „Contentflatrate“, zu den Erstunterzeichnern gehörte auch Creative Commons Gründer Lawrence Lessig. Wie auch das „Fairsharing“-Bündnis rechnen auch die „Berlin-Declaration“-Unterzeichner mit einem Betrag von etwa fünf Euro – dies würde reichen, um ausreichend viele Einnahmen zu generieren, um die Kreativen – so wie es aktuell gemacht wird – „pauschal“ vergüten zu können. Die Alternative zum Konzept des „pauschalen Vergütens“ wäre, wie oben schon angesprochen, eine flächendeckende Rund-um-die-Uhr-Überwachung aller Bürger eines Landes.










