Tag Archive | "creative commons"

Tags: ,

Eine Lizenz, drei Ausführungen

Posted on 21 August 2008 by admin

Für Maschinen, für Juristen, und für den ganzen Rest …

Jede Creative-Commons-Lizenz gibt’s dreifach: Die Kurzversion für alle, die Langversion – für Jura-Begeisterte – und einen maschinenlesbaren Code. Die Maschinen-Version ist praktisch, um Inhalte als „Creative Commons“ zu „markieren“ – neudeutsch „taggen“ mit „Meta-Daten“ – damit andere diese im Netz einfach finden können.

  1. „Commons Deed“ (Allgemeinverständliche Ausführung). Eine einfache, in klarer und allgemeinverständlicher Sprache gehaltene Zusammenfassung des Lizenzvertrags für Nicht-Juristen. Grafiken visualisieren bestimmte Freiheiten und Bedingungen
  2. „Legal Code“ (Juristische Ausführung). Ein im Rechtsverkehr gültiger Lizenzvertrag.
  3. „Digital Code“ (Digitale Ausführung). Eine maschinenlesbare Übersetzung des Lizenzvertrags, die Suchmaschinen und anderen Anwendungen hilft, Ihren Inhalt nach Nutzungsbedingungen zu kategorisieren.

Der Clou dabei: Einzelne Rechte werden modular verteilt. Nach dem Baukastenprinzip kann sich der Kreative genau die Lizenz zusammenstellen, die seinen Bedürfnissen am ehesten entspricht.

Comments (0)

Tags: ,

Creative Commons – die Organisation

Posted on 21 August 2008 by admin

In vielen Ländern – insbesondere in den Industrieländern – gibt es nationale Organisationen. Der Sitz von Creative Commons befindet sich in San Fransico, das internationale Koordinierungsbüro befindet sich in Berlin. Um die laufenden Kosten für dieses Büro sowie für andere Ausgaben tragen zu können, betreibt Creative Commons – jedes Jahr erneut – Fundraising. Auch Creative Commons Deutschland wirbt seit kurzem – steuerlich absetzbare – Spenden ein.

In den nationalen Organisationen engagieren sich Aktivisten, im allgemeinen ehrenamtlich, sie vernetzen sich hauptsächlich über Mailinglisten. Nationale Organisationen sind notwendig, denn die einzelnen Urheberrechtsgesetze unterscheiden sich, deswegen müssen die Lizenzen nach jeder neu erschienenen Version an nationales Recht angepasst werden.

Lizenzen für die ganze Welt

Seit der aktuellen Version 3.0 werden die Lizenzen in einer so genannten „unported“ Version veröffentlicht. Zuvor war die Erstveröffentlichung einer Lizenz durch das US-amerikanische Recht geprägt. Jetzt ist das anders: Die „unported“ ist eine Art „Neutral-Lizenz“, eine „nackte Lizenz ohne Kleid“, die an kein nationales Urheberrecht gebunden ist – so ist es einfacher, sie an das jeweils geltende nationale Recht anzupassen. Außerdem, so der Gedanke hinter dem neuen Konzept, kann die „Neutral-Lizenz“ besser in denjenigen Ländern verwendet werden, für die noch keine national angepassten Lizenzen entwickelt wurden – das ist dann der Fall, wenn es in dem Land keine oder zu wenige Menschen gibt, die sich für Creative Commons engagieren. Vor allem in Afrika und Asien ist die Aktivität derzeit eher gering, deswegen gibt es dort vielfach auch keine auf das nationale Recht angepassten Lizenzen.

Komplett an das nationale Recht angepasste Lizenzen gibt es (Stand: August 2008) inArgentinien, Australien, Belgien, Brasilien, Bulgarien, Chile, China, Dänemark, Deutschland, Equador, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien (England und Wales), Großbritannien (Schottland), Indien, Israel, Italien, Japan, Kolumbien, Kroatien, Luxemburg, Mazedonien, Malysia, Malta, Mexiko, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Peru, Phillippinen, Polen, Portugal, Puerto Rico, Serbien, Slowenien, Südafrika, Südkorea, Spanien, Schweden, Schweiz, Taiwan, Ungarn und in den USA.

Hinzu kommen Guatemala, Hong Kong, Irland, Jordanien, Nigeria, Rumänien, Singapur, Thailand und die Ukraine – in diesen Ländern gibt es Ländergruppen, die aktuell dabei sind, die Umsetzung der Lizenzen in das nationale Recht zu diskutieren und voranzutreiben.

Comments (0)

Advertise Here
Advertise Here