Posted on 19 September 2008 by admin
Flickr-Fotogalerie zur Aktion
taz: “Kopiert wird ständig”
Süddeutsche: “Der Widerspenstigen Zähmung”
Futurezone: “70.200 Formulare für einen Song”
Heute war die lang erwartete Aktion von Johannes Kreidler, Aktionskünstler und Komponist. Heute morgen um elf fuhr er bei der GEMA am Berliner Wittenbergplatz vor, um der Verwertungsgesellschaft sein Werk “product placements” anzumelden. “product placements” enthält über 70.000 Zitate auf Einzelstücke anderer Musiker.


Ein ganzer Batzen Papier also. In der folgenden Pressekonferenz ging es um die Aktion an sich - müssen wirklich die 70.000 Stücke angemeldet werden, oder aber nur diejenigen, die in der Komposition “erkennbar” sind?
Die GEMA-Presseleute bemühten sich redlich, den anwesenden Aktivist/innen und Musiker/innen klarzumachen, dass es sich doch eigentlich nur um ein großes Missverständnis handele. Die GEMA sei doch nur für die finanzielle Verwaltung der Stücke zuständig, alles andere müssten die Urheber untereinander aushandeln.

Es ging aber auch ziemlich schnell ans Eingemachte - im wahrsten Sinne des Wortes. MP3s wurden mit Pflaumen auf einem Pflaumenkuchen verglichen. Die Leute von der GEMA machten noch einmal deutlich, dass sich Creative Commons und GEMA-Mitgliedschaft diametral widersprächen. Über die Kulturflatrate würde “auf Vorstandsebene” diskutiert, eine “Arbeitsgruppe” zur Kulturflatrate gebe es nicht, weil die GEMA nicht in derartigen arbeite.
Und immer wieder: Schuld sei ja eh der Gesetzgeber. Auf konkrete Nachfrage, was für eine Urheberrechtskonzeption denn dann von der GEMA präferiert würde, man hätte da doch sicherlich Vorstellungen, mussten sie dann doch einräumen: Die GEMA findet das aktuelle Urheberrecht prima.
Posted on 25 August 2008 by admin
Mindestens 130 Millionen sollen es sein. Und: die Grafik macht eine klare Tendenz deutlich:

Creative Commons Metric
Auf die Zahl “mindestens 130 Millionen” kamen die Leute von “Creative Commons Metrics”, indem sie Suchmaschinen auswerteten. Auf dem “Metrics Portal” von Creative Commons werden Zahlen über Projekte, die etwas mit der Idee Creative Commons zu tun haben, gesammelt, ausgewertet und visualisiert. Es ist möglich, sich auf per Mailingliste bei “Creative Commons Research” zu beteiligen und so mitzuhelfen, die Creative-Commons-Idee mit Zahlen zu unterfüttern.
Posted on 21 August 2008 by admin
Auf Netlabels findet sich zum größten Teil GEMA-freie, frei lizensierte Musik – meist elektronische Klänge, aber auch Hip-Hop und Rock. Auch im Bereich Film gibt es Netlabels. Die Umwälzungen, die sich durch das Internet für die Wirtschaft ergeben, sind in Ansätzen bereits jetzt sichtbar. Janko Röttgers, Autor des Buchs „Mix, Burn and Rip – Das Ende der Musikindustrie“ sieht gerade Nachwuchsbands schon längst in in der Internetwirtschaft angekommen
Sie nutzen Tauschbörsen zu ihrem Vorteil, gründen virtuelle Plattenlabels, lassen ihre Produktionen von ihren Fans finanzieren. Sie vermarkten ihre CDs erfolgreich ohne große Plattenfirma im Rücken. Sie haben es nicht auf das große Geld abgesehen, sondern suchen nur nach ihrer Nische – und entdecken dabei nebenbei das ein oder andere Business-Modell für die Musikwirtschaft des 21. Jahrhunderts.
Die Tür steht offen für eine offene Wissensgesellschaft, in der mehr Menschen als bisher am kulturellen und geistigen Reichtum der Welt teilhaben könnten. Dabei enstehen neue Geschäftsmodelle und neue Formen des Arbeitens.
Posted on 21 August 2008 by admin
Nach Ausschluss unsinniger Möglichkeiten ergeben sich sechs mögliche Lizenzen:
- BY (Namensnennung)
- BY-SA (Namensnennung-Share-Alike)
- BY-SA-NC (Namensnennung-Share-Alike-Nichtkommerziell)
- BY-SA-NC-ND (Namensnennung-Share-Alike-Nichtkommerziell-Keine-Bearbeitung)
- BY-NC (Namensnennung-Nichtkommerziell)
- BY-NC-ND (Namensnennung-Nichtkommerziell-Keine-Bearbeitung)
Die Kombination BY-SA-ND ist unsinnig, deswegen wird sie nicht angeboten. Ist das Remixen nicht erlaubt, so gibt es auch keinen lizenzkonformen Remix. Gibt es keinen Remix, so stellt sich nicht die Frage, ob er unter den gleichen Bedingungen weitergegeben werden muss.
Posted on 21 August 2008 by admin
Für Maschinen, für Juristen, und für den ganzen Rest …
Jede Creative-Commons-Lizenz gibt’s dreifach: Die Kurzversion für alle, die Langversion – für Jura-Begeisterte – und einen maschinenlesbaren Code. Die Maschinen-Version ist praktisch, um Inhalte als „Creative Commons“ zu „markieren“ – neudeutsch „taggen“ mit „Meta-Daten“ – damit andere diese im Netz einfach finden können.
- „Commons Deed“ (Allgemeinverständliche Ausführung). Eine einfache, in klarer und allgemeinverständlicher Sprache gehaltene Zusammenfassung des Lizenzvertrags für Nicht-Juristen. Grafiken visualisieren bestimmte Freiheiten und Bedingungen
- „Legal Code“ (Juristische Ausführung). Ein im Rechtsverkehr gültiger Lizenzvertrag.
- „Digital Code“ (Digitale Ausführung). Eine maschinenlesbare Übersetzung des Lizenzvertrags, die Suchmaschinen und anderen Anwendungen hilft, Ihren Inhalt nach Nutzungsbedingungen zu kategorisieren.
Der Clou dabei: Einzelne Rechte werden modular verteilt. Nach dem Baukastenprinzip kann sich der Kreative genau die Lizenz zusammenstellen, die seinen Bedürfnissen am ehesten entspricht.
Posted on 21 August 2008 by admin
Die „Kulturflatrate“ überträgt das Konzept pauschalen Vergütens in das digitale Zeitalter.
Statt P2P-Netzwerke zu verbieten und ihre Nutzer massenweise zu kriminalisieren wollen wir die Kulturflatrate: für fünf Euro im Monat legal im Internet tauschen, so viel man will. Mit der Kulturflatrate sind alle zufrieden: Urheber werden für das Tauschen ihrer Werke entlohnt, Mensch darf frei tauschen und die Gesellschaft kann die Vorteile von P2P-Netzwerken und Internet nutzen, ohne durch DRM gehemmt zu werden.
(Fairsharing)
In Deutschland wurde die Kulturflatrate vom „Fairsharing“-Bündnis vorgeschlagen. „Fairsharing“ wurde von Attac, der Grünen Jugend (Jugendorganisation von Bündnis 90/Die Grünen) und dem FoeBuD e.V. (Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs e.V.) ins Leben gerufen. Das Konzept der „Kulturflatrate“ basiert auf der Idee von einer „Kompensation ohne Kontrolle“. Neu ist diese Idee nicht – „Kompensation ohne Kontrolle“ will nichts anderes, als die Privatkopie ins digitale Zeitalter zu retten, und, wenn möglich, sie noch zu stärken. In der „Berliner Erklärung“ („Berlin Declaration on Collectively Managed Online Rights: Compensation without Control“ ) vom 21. Juni 2004 forderten Rechtsgelehrte und Aktivisten die Einführung einer „Contentflatrate“, zu den Erstunterzeichnern gehörte auch Creative Commons Gründer Lawrence Lessig. Wie auch das „Fairsharing“-Bündnis rechnen auch die „Berlin-Declaration“-Unterzeichner mit einem Betrag von etwa fünf Euro – dies würde reichen, um ausreichend viele Einnahmen zu generieren, um die Kreativen – so wie es aktuell gemacht wird – „pauschal“ vergüten zu können. Die Alternative zum Konzept des „pauschalen Vergütens“ wäre, wie oben schon angesprochen, eine flächendeckende Rund-um-die-Uhr-Überwachung aller Bürger eines Landes.