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Creative Commons Inhalte suchen

Posted on 21 August 2008 by admin

Google

Google hat eine Creative-Commons-Suche, die allerdings nicht auf den ersten Klick zu finden ist: „Advanced Search“ anwählen, herunterscrollen – dann bei „Nutzungsrechte“ die gewünschten Eigenschaften des gesuchten Inhalts auswählen. Die Standardeinstellung bei dieser Suchoption ist „Nutzungsrecht: Suchergebnisse zurückgeben, die nicht nach Lizenz gefiltert sind“. Hier können unterschiedliche Optionen angewählt werden:

Suchergebnisse, die …

  • … kostenlos verwendet werden oder freigegeben werden können
  • … (auch für kommerzielle Zwecke) kostenlos verwendet werden oder freigegeben werden können
  • … kostenlos verwendet werden, freigegeben oder geändert werden können
  • … (auch für kommerzielle Zwecke) kostenlos verwendet werden, freigegeben oder geändert werden können

Somit werden Creative-Commons-Lizenzen zwar nicht explizit zur Suche angeboten – es gibt aber dennoch eine Möglichkeit, Freie Inhalte zu finden, die eine Creative-Commons-Lizenz oder eine vergleichbare Freie Lizenz haben.

Yahoo

Bei Yahoo ist es explizit möglich, im Bereich „Erweiterte Suche“ nach bestimmten Creative-Commons-Inhalten zu suchen. Überdies bietet Yahoo auch eine Informationsseite zu Creative Commons an.

Flickr

Die Bilddatenbank Flickr hat Creative Commons vielen Menschen erst bekannt gemacht. Im Bereich der „Erweiterten Suche“ lässt sich unkompliziert die gewünschte Lizenz anwählen.

search.creativecommons.org

Auf search.creativecommons.org sind Google, Yahoo, Flickr, blip.tv, OWL music search und SpinExpress in einer Meta-Suchmaschine zusammengefasst. Anwählbar sind kommerziell/nichtkommerziell sowie remix/nicht-remix.

Firefox

In der aktuellen Version des beliebten Firefox-Browsers ist eine spezielle Creative-Commons-Suche integriert. Einfach oben rechts durch Mausklick auf das kleine Icon in dem Suchkästchen umschalten. Firefox benutzt die Creative-Commons-Suche von Yahoo, wobei via search.creativecommons.org gesucht wird.

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Tools zum Anzeigen der Lizenz

Posted on 21 August 2008 by admin

Für Menschen lesbar sind Texte und Icons: Oft zeigen Bilder oder eine Buchtstabenkombination an, dass ein Werk Creative-Commons-lizensiert ist und welche Lizenz gewählt wurde.

Computer haben keine Augen – aber sie können auf eine andere Weise lesen: Das Zauberwort heißt „Meta-Daten“. Meta-Daten sind „Daten, die von Daten erzählen“. Für Creative Commons sehr wichtig und praktisch: Diese Meta-Daten können Computern nämlich auch erzählen, dass es sich um ein frei lizensiertes Werk handelt. Für Suchmaschinen sind diese Informationen sehr wichtig. Wer sich wünscht, dass seine frei lizensierten Inhalte auch gefunden werden, sollte diese auch entsprechend markieren.

Der Lizenzbaukasten

Der Lizenzbaukasten spuckt HTML-Code aus, der Menschen und Computern anzeigt: „Hey, hier findest du freie Inhalte!“ Deswegen ist er Anlaufstelle Nummer eins, um Meta-Daten für Web-Texte zu generieren. Er findet sich unter creativecommons.org/license. Ist die Lizenz ausgewählt, gibt der Baukasten einen die Lizenz anzeigenden HTML-Code aus, der per Copy and Paste an der gewünschten Stelle eingefügt werden kann. Dabei kann aus drei unterschiedlichen Symbolen für die jeweilige Lizenz ausgewählt werden – eine davon passt bestimmt zum Layout. Mit dabei sind auch die Meta-Daten, die von Computern, insbesondere von Suchmaschinen, gelesen werden können.

ccPublisher

Der Klassiker: ccPublisher ist in erster Linie für Video und Audio gedacht. Per „Drag and Drop“ werden die Dateien dem Publisher hinzugefügt, die gewünschte Lizenz kann per Klappmenu ausgewählt werden. Das so markierte Stück kann mit dem Publisher sogleich ins Internet hochgeladen werden. CcPublisher steht auf dem Webauftritt von Creative Commons für verschiedene Betriebssysteme – Linux, Microsoft Windows, Apple – zum Download bereit.

ccLookUp

Ausgelesen werden kann die mit ccPublisher in den Inhalt hineingeschriebe Information zum Beispiel mit dem Programm ccLookUp. Die Meta-Informationen werden angezeigt, nachdem die auf mögliche Creative-Commons-Metadaten zu untersuchende Datei per „Drag and Drop“ in ccLookUp hineingezogen wurde. Auch ccLookup ist für verschiedene Betriebssysteme – Linux, Microsoft Windows, Apple – erhältlich.

Erweiterung für OpenOffice

Herunterladen, installieren, losschreiben: Die Creative-Commons-Erweiterung für OpenOffice lässt sich mit dem Erweiterungs-Manager von OpenOffice installieren. Nach einem Neustart von OpenOffice findet sich die Erweiterung unter Einfügen > Creative Commons > Lizenz einfügen. Nachdem die gewünschte Lizenz gewählt ist, ist das Dokument – Texte, Tabellen oder Präsentationen – auch in seinen Meta-Daten als Creative-Commons-lizensiert erkennbar.

Erweiterung für Microsoft Word

Schon seit 2006 gibt es eine Cretive-Commons-Erweiterung auch für Microsoft Word.

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Creative Commons – die Organisation

Posted on 21 August 2008 by admin

In vielen Ländern – insbesondere in den Industrieländern – gibt es nationale Organisationen. Der Sitz von Creative Commons befindet sich in San Fransico, das internationale Koordinierungsbüro befindet sich in Berlin. Um die laufenden Kosten für dieses Büro sowie für andere Ausgaben tragen zu können, betreibt Creative Commons – jedes Jahr erneut – Fundraising. Auch Creative Commons Deutschland wirbt seit kurzem – steuerlich absetzbare – Spenden ein.

In den nationalen Organisationen engagieren sich Aktivisten, im allgemeinen ehrenamtlich, sie vernetzen sich hauptsächlich über Mailinglisten. Nationale Organisationen sind notwendig, denn die einzelnen Urheberrechtsgesetze unterscheiden sich, deswegen müssen die Lizenzen nach jeder neu erschienenen Version an nationales Recht angepasst werden.

Lizenzen für die ganze Welt

Seit der aktuellen Version 3.0 werden die Lizenzen in einer so genannten „unported“ Version veröffentlicht. Zuvor war die Erstveröffentlichung einer Lizenz durch das US-amerikanische Recht geprägt. Jetzt ist das anders: Die „unported“ ist eine Art „Neutral-Lizenz“, eine „nackte Lizenz ohne Kleid“, die an kein nationales Urheberrecht gebunden ist – so ist es einfacher, sie an das jeweils geltende nationale Recht anzupassen. Außerdem, so der Gedanke hinter dem neuen Konzept, kann die „Neutral-Lizenz“ besser in denjenigen Ländern verwendet werden, für die noch keine national angepassten Lizenzen entwickelt wurden – das ist dann der Fall, wenn es in dem Land keine oder zu wenige Menschen gibt, die sich für Creative Commons engagieren. Vor allem in Afrika und Asien ist die Aktivität derzeit eher gering, deswegen gibt es dort vielfach auch keine auf das nationale Recht angepassten Lizenzen.

Komplett an das nationale Recht angepasste Lizenzen gibt es (Stand: August 2008) inArgentinien, Australien, Belgien, Brasilien, Bulgarien, Chile, China, Dänemark, Deutschland, Equador, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien (England und Wales), Großbritannien (Schottland), Indien, Israel, Italien, Japan, Kolumbien, Kroatien, Luxemburg, Mazedonien, Malysia, Malta, Mexiko, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Peru, Phillippinen, Polen, Portugal, Puerto Rico, Serbien, Slowenien, Südafrika, Südkorea, Spanien, Schweden, Schweiz, Taiwan, Ungarn und in den USA.

Hinzu kommen Guatemala, Hong Kong, Irland, Jordanien, Nigeria, Rumänien, Singapur, Thailand und die Ukraine – in diesen Ländern gibt es Ländergruppen, die aktuell dabei sind, die Umsetzung der Lizenzen in das nationale Recht zu diskutieren und voranzutreiben.

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Das Copyleft-Prinzip

Posted on 21 August 2008 by admin

Copyleft ist ein doppeltes Wortspiel – „left“ bedeutet auf Englisch sowohl „links“ - das Gegenteil von „rechts“ als auch „hinterlassen“. Das Copyleft ist in den Augen seiner Verfechter ein Alternativ-, ja Gegenkonzept zum als allzu restriktiv angesehenen Copy“right“. Die zweite Bedeutung zielt auf das grundsätzliche Recht zu kopieren – der Inhalt wird der Allgemeinheit „überlassen“. Copyrightgeschützte Inhalte dagegen dürfen grundsätzlich nicht kopiert werden, erst auf Nachfrage gibt der Copyrightinhaber, wenn er es wünscht, seine Einwilligung.

Das Prizip „überlassen“ erzwingt, dass Inhalte, die auf Copyleft-Inhalten aufbauen, abermals unter eine Lizenz mit Copyleft gestellt werden. Das grundsätzliche Recht zu kopieren, so Copyleft-Verfechter, soll erhalten bleiben. Kompilierter Code ist nur noch von Computern, nicht aber von Menschen lesbar – denn er besteht aus Nullen und Einsen. Für Menschen lesbar wären Befehle, die in einer von Menschen lesbaren Programmiersprache geschrieben sind. Das grundsätzliche Recht zu kopieren ist bei kompiliertem Software-Code nicht mehr gegeben. Nur wenn sichergestellt ist, dass der so genannte Quellcode – der nicht kompilierte Code – einsehbar ist, ist das grundsätzliche Recht zu kopieren sichergestellt.

Der Copyleft-Begriff ist von den Pionieren der Freien Software geprägt worden, er ist aber auch auf alle anderen Freien Lizenzen anwendbar. Im Bereich der Creative Commons Lizenzen ist es die Share-Alike-Lizenz (Share-Alike bedeutet „Weitergabe unter gleichen Bedingungen“), die ein solches in sich trägt.

Das Copyleft kann unterschiedlich „stark“ sein. Beispiel Filmmusik: Ein starkes Copyleft – denkbar wäre ein frei lizensiertes Musikstück, das zur musikalischen Untermalung eines Films verwendet wird – würde verlangen, dass seinerseits der gesamte Film unter genau dieselbe Lizenz wie das Musikstück gestellt wird, während ein ein schwaches Copyleft dies nicht verlangen würde. Der Film könnte unter eine andere Lizenz gestellt werden. Ein schwaches Copyleft würde für dieses Beispiel lediglich „erzwingen“, dass nur Abänderungen des Musikstück selbst betroffen wären, zum Beispiel, wenn der Songtext geändert wird.

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“Mix it, Baby”

Posted on 15 August 2008 by admin

Mix it, Baby – oder lieber doch nicht? Wem es nur um den Zugang zu Wissen für alle geht, der hat die Möglichkeit, eine Lizenz auszuwählen, die keine Bearbeitung seiner Inhalte erlaubt. Das bei den anderen Lizenzen explizit gewünschte „Remixen“ ist hier nicht gestattet.

Das kann sinnvoll sein, wenn es einem um die Ästhetik eines Textes geht, der Wort für Wort erhalten werden soll. Analog gilt dies für andere Werke.

  • Abgekürzt wird das Modul „Keine Bearbeitungen“ mit ND
  • Die Lizenz „Keine Bearbeitung“ – ohne weitere Module – wird mit CC-BY-ND bezeichnet.

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“Geld regiert die Welt”

Posted on 15 August 2008 by admin

Jetzt geht’s ums Geld - Wer seine Bilder mit einer Nichtkommerziell-Lizenz ausgestattet hat, sagt den anderen Benutzern klar: Wenn du das Bild für eine Schülerzeitung benutzen möchtest, nimm es. Bist du ein Hochglanzmagazin mit Gewinninteressen, so trete mit mir in Kontakt, vielleicht gelingt es und ja, eine Einiguung zu finden und einen Nutzungsvertrag abzuschließen.

Besonders beliebt ist die Nichtkommerziell-Lizenz bei deutschen Netlabel-Künstlern. Damit möchten diese offenbar verhindern, dass andere mit ihren Tracks Geld verdienen, während sie selbsr keinen Cent davon sehen. Kombiniert wird die Nichtkommerziell bei den deutschen Netlabels gerne mit der „Keine Bearbeitung“. Auch bei Hobby-Fotografen ist die „Nichtkommerziell“ mit Abstand die beliebteste Lizenz – fast 60 Millionen Fotos zählt Flickr insgesamt als „Nichtkommerziell“, davon über 26 Millionen Fotos mit „Nichtkommerziell-Keine-Bearbeitung“.

Mit „Nichtkommerziell“ Geld verdienen: – Das sieht auf den ersten Blick seltsam aus. Auf den zweiten gar nicht: Prinzip Zugangs-Berechtigung – Fragen kostet erst einmal nichts. Voraussetzung für eine kommerzielle Nutzung ist lediglich, dass der Lizenzinhaber seine Einwilligung gibt – ganz so, wie es beim konventionellen Urheberrecht der Fall wäre. Wer ein fesches Foto geschossen hat, kann dieses versilbern, auch wenn er es unter eine „Nichtkommerziell“-Lizenz gestellt hat. Hierfür muss lediglich ein Vertrag mit dem – kommerziell agierenden – Geschäftspartner geschlossen werden. Dabei bleiben die Rechte an dem Inhalt beim Urheber – so wie es das Urheberrecht in Deutschland regelt. Der Geschäftspartner erwirbt lediglich ein bestimmtes Nutzungsrecht an dem Inhalt – zum Beispiel ein nichtkommerziell lizensiertes Foto, um dieses Foto für die Titelseite eines Magazins oder zur Illustration eines Webauftritts zu verwenden. Creative Commons Deutschland rät dazu, in solchen Fällen ein Honorar zu nehmen.

Nachlizensieren geht: Auch wenn Inhalte unter „Nichtkommerziell“ veröffentlicht wurden, so ist es immer noch möglich, in die kommerzielle Schiene einzusteigen. Musiker, die ihre Songs „Nichtkommerziell“ lizensiert haben, können, wenn sie einen Vertrag mit einem der großen Label machen, ihre Inhalte nachträglich zusätzlich mit einer Kommerziell-Lizenz ausstatten. Damit ist diesem einen Label erlaubt, mit den Inhalten auch Geld zu verdienen. Die Nichtkommerziell-Lizenz bleibt jedoch weiterhin erhalten – einmal Nichtkommerziell, immer nichtkommerziell. Der Urheber – und das Label – kann nichts dagegen unternehmen, dass das Werk auch weiterhin nichtkommerziell kostenlos öffentlich angeboten wird. Das Herunterladen eines ursprünglich nichtkommerziell lizensierten Werkes in einer Filesharingbörse kann somit strafrechtlich nicht verfolgt werden. Bisher gibt es allerdings keinen bekannten Fall, in dem Musiker ihre Werke kommerziell nachlizensiert haben, nachdem sie von einem Label unter Vertrag genommen wurden.

  • Abgekürzt wird das Modul „Nichtkommerziell“ mit NC
  • Die Lizenz „Nichtkommerziell“ - ohne weitere Module – wird mit CC-BY-NC bezeichnet.

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